gewünschten Reise.
Als Reiseland von vielen noch unentdeckt, bieten Bosnien und Herzegowina unvergleichliche Naturschönheiten sowie eine reiche Kultur und vor allem eine sehr bewegte Geschichte. Lassen Sie sich von malerischen Altstädten mit lebendigen Basaren und faszinierenden Landschaften überraschen. Probieren Sie köstliche lokale Spezialitäten und spüren Sie die herzliche Gastfreundschaft, mit der Sie willkommen geheißen werden.
Als Besonderheit dieser Pilgerreise verbringen Sie gemeinsam Zeit im Wallfahrtsort Međugorje, welcher seit Jahrzehnten Pilger aus der ganzen Welt im Glauben vereint. Spüren Sie die Atmosphäre dieser religiösen Erscheinungsstätte der Jungfrau Maria.
Transfermöglichkeit zum Flughafen bzw. Treffpunkt am Flughafen Wien-Schwechat und Abflug nach Sarajevo.
(Wien - Sarajevo 13:00 - 14:00)
Nach der Ankunft Begrüßung durch Ihre örtliche, deutschsprachige Reiseleitung. Transfer zum Hotel in Međugorje und Bezug der Zimmer. Abendessen und Nächtigung.
2. Tag: Međugorje
Nach dem Frühstück Vortrag über die Entstehung des in der Zwischenzeit europaweit bekannten Wallfahrtsortes und Einweisung in die Pilgeraktivitäten von Međugorje. Individuelle Mittagspause sowie Bezug der Zimmer. Danach geführter Rundgang mit Pilgerkirche (St. Jakobus), Kapelle der Eucharistischen Anbetung, Außenaltar mit über 10.000 Sitzplätzen usw.. Gemeinsame Feier einer Heiligen Pilgermesse. Im Anschluss Zeit für verschiedene Pilgeraktivitäten wie Rosenkranzgebet, Kreuzwegandacht, Beichten, Eucharistische Anbetung oder Kreuzanbetung. Abendessen und Nächtigung.
3. Tag: Međugorje - Mostar - Sarajevo
Der heutige Vormittag steht für Pilgeraktivitäten zur Verfügung. Möglichkeit zum Aufstieg auf den Erscheinungsberg (auf eigene Verantwortung; nur für Personen mit festem Schuhwerk und ohne Mobilitätseinschränkung geeignet // Gesamtdauer mit Auf- und Abstieg ca. 2,5 Stunden) oder zum Gebet beim „Blauen Kreuz“, einem besonderen Ort am Fuße des Erscheinungsberges. Gegen Mittag verlassen Sie Međugorje und gelangen nach ca. 1 Stunde Busfahrt nach Mostar. Kurzer Rundgang in der orientalisch geprägten Altstadt mit ihrer berühmten Brücke „Stari Most“, die sich in einem beeindruckenden Bogen über den smaragdgrünen Fluß Neretva spannt. Weiterfahrt zum Hotel in Sarajevo und Bezug der Zimmer. Abendessen und Nächtigung.
4. Tag: Sarajevo - Heimreise
Besichtigungsrundgang in der osmanisch geprägten Altstadt von Sarajevo. Besonders interessant für Österreicher ist jene Stelle, an welcher im Jahr 1914 Österreichs Thronfolger Franz Ferdinand von einem serbischen Nationalisten ermordet wurde. Anschließend Transfer zum Flughafen von Sarajevo und Rückflug nach Wien-Schwechat.
(Sarajevo - Wien 15:00 - 16:00 Uhr)
Rücktransfermöglichkeit nach Linz.
- Flug von Wien-Schwechat nach Sarajevo und retour
- Flughafentaxen und Gebühren (vorbehaltl. Treibstoffpreisschwankungen, Stand 07/2024)
- Rundreise im klimatisierten Komfortbus inkl. aller Parkgebühren
- Hotelarrangement der Mittelklasse
- Basis Halbpension
- Ausflugs- und Besichtigungsprogramm lt. Beschreibung
- örtliche, deutschsprachige Reiseleitung ab/bis Flughafen Sarajevo
- Moser Reisebegleitung ab/bis Österreich (Reiseorganisation)
- Trinkgeldpauschale für Busfahrer und Reiseleitung
bei Buchung bis 15.05.2025
Pauschalpreis | € | 979,- |
EZ-Aufpreis | € | 129,- |
Aufpreis für Flughafentransfer ab/bis Linz (weitere Zustiege entlang der Hauptverkehrsroute; Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen) | € | 90,- |
bei Buchung ab 16.05.2025
Pauschalpreis | € | 1.079,- |
EZ-Aufpreis | € | 129,- |
Aufpreis für Flughafentransfer ab/bis Linz (weitere Zustiege entlang der Hauptverkehrsroute; Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen) | € | 90,- |
Mindestteilnehmerzahl pro Bus: 40 Personen
Eine eventuelle Touristensteuer seitens der Hotels wird vom jeweiligen Reisegast an Ort und Stelle eingehoben.
Bosnien und Herzegowina
Bosnien und Herzegowina.
Sarajewo.
Bosnien-Herzegowina grenzt im Osten an Serbien und im Südosten an Montenegro und im Norden und Westen an Kroatien. Die 28 km lange Adriaküste im Südwesten bietet den einzigen Zugang des Landes zum Meer.
Bosnien-Herzegowina besteht aus zwei Gebietseinheiten, der Bosniakisch-Kroatischen Föderation (BKF) und der Serbischen Republik (RS) mit der Gebietshauptstadt Banja Luka. Sarajewo dient als gemeinsame Hauptstadt beider Teilgebiete.
Demokratischer Staat. Verfassung von 1995. Seit dem Abkommen von Daytona 1995 besteht Bosnien-Herzegowina aus zwei Gebietseinheiten, der Federacija Bosne i Hercegovine (Bosniakisch-Kroatische Föderation) und der Republika Srpska (Serbische Republik). Beide ernennen ihren eigenen Präsidenten, es gibt jedoch ein direkt gewähltes 3-köpfiges Präsidium (bestehend aus jeweils einem Bosniaken, Kroaten und Serben mit einem alle 8 Monate rotierenden Vorsitz.
Vorsitzender des Staatspräsidiums: Denis Becirovic, seit März 2024.
Borjana Kristo, seit Dezember 2022.
220 V, 50 Hz , Adapter nicht notwendig.
Bosnien-Herzegowina zeichnet sich geografisch vor allem durch seine grüne, bergige Landschaft aus, die man am besten von einem der Nationalparks aus erkundet. Das Land, das in den 1990er Jahren den furchtbaren Balkankrieg erlitt, ist von den damaligen Ereignissen noch immer gezeichnet. Die Infrastruktur funktioniert nur teilweise und Landminen machen manche Gebiete auch jetzt noch unpassierbar.
Es gibt aber auch viele andere, interessante seiten an Bosnien-Herzegowina, allen voran die kosmopolitische Hauptstadt Sarajewo mit ihrer türkischen Tradition und lebendigen Kaffeehausszene. Anderswo findet man historische Festungen, wunderbare alte Moscheen, Kloster und katholische Schreine.
Das vielleicht markanteste Symbol für die schwere Vergangenheit und positive Zukunft dieses Landes ist die rekonstruierte Alte Brücke über die Neretva in Mostar.
Lufthansa (LH) bietet Nonstop-Verbindungen zwischen München und Sarajevo an. Eurowings (EW) verbindet Köln nonstop mit Sarajevo.
Austrian (OS) fliegt nonstop von Wien nach Sarajevo.
Wizz Air (W6) verbindet u.a. Berlin, Memmingen, Dortmund, Frankfurt (Hahn) und Basel-Mülhausen mit Tuzla.
Ryanair (FR) bietet u.a. Flugverbindungen von Berlin und Memmingen nach Banja-Luka an.
München - Sarajevo: 1 Std. 25 Min.; Dortmund - Tuzla: 2 Std.; Wien - Sarajevo: 1 Std. 5 Min.; Zürich - Sarajevo: 2 Std. 50 Min.
Ca. 11 € (12 US$). Transitpassagiere, die den Transitraum nicht verlassen, sind davon ausgenommen.
Die Anreise von Deutschland und Österreich führt über Slowenien und Kroatien; von der Schweiz über Italien, Slowenien und Kroatien. Die Einreise aus den östlichen Nachbarstaaten Serbien und Montenegro ist auf dem Landweg ebenfalls möglich.
Fernbus:Flixbus verbindet Deutschland, Österreich und die Schweiz mit verschiedenen Städten in Bosnien Herzegowina.
Maut: Auf der A1 ist der Autobahnabschnitt Lučani-Jošanica mautpflichtig. Der zu zahlende Betrag ist streckenabhängig. Die Bezahlung ist in bar oder mit Kreditkarte möglich bzw. elektronisch über ein spezielles Sendegerät (ACC), das an der Mautstation von Jošanica erhältlich ist.
Unterlagen: Der nationale Führerschein wird anerkannt.
Von Zagreb und Ploce (Kroatien), Belgrad (Serbien) und Ljubljana (Slowenien) bestehen Verbindungen nach Sarajevo, Mostar, Doboj und Banja Luka.
Der Interrail Global Pass ist auch in Bosnien-Herzegowina gültig.
In Bosnien-Herzegowina werden keine Inlandsflüge durchgeführt.
Das Straßennetz von Bosnien-Herzegovina hat eine Länge von rund 22.000 km. Sarajevo ist Verkehrsknotenpunkt; die Hauptverbindungsstraßen führen über Banja Luka im Nordwesten und Doboj im Norden zur kroatischen Grenze, über Zvornik in östlicher Richtung zur serbischen Grenze, über Mostar im Süden an die Adriaküste sowie über Foca im Südosten zur Grenze nach Montenegro.
Maut: Auf der A1 ist der Autobahnabschnitt Lučani-Jošanica mautpflichtig. Der zu zahlende Betrag ist streckenabhängig. Die Bezahlung ist in bar oder mit Kreditkarte möglich bzw. elektronisch über ein spezielles Sendegerät (ACC), das an der Mautstation von Jošanica erhältlich ist.
Tankstellen: Das Tankstellennetz ist ausreichend. Die Bezahlung ist an den meisten Tankstellen sowohl in bar als auch mit Kreditkarte möglich.
Die Straßen sind oft ungenügend gewartet und markiert. Aufgrund der noch immer bestehenden Minengefahr sollten Reisende befestigte Straßen nicht verlassen und Nachtfahrten generell vermeiden.
Das Straßennetz umfasst Autobahnen, autobahnähnlich ausgebaute Schnellstraßen und Landstraßen. Autobahnen sind mit einem Buchstaben und einer Zahl in weißer Schrift auf grünem Grund beschildert.
Mietwägen sind an den Flughäfen und in den Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie) und seit mindestens 1 Jahr den Führerschein besitzen. Bei Fahrern unter 25 Jahren wird oft eine Jungfahrergebühr fällig. Manche Vermieter geben ein Maximalalter von 75 Jahren an.
Taxis sind überall verfügbar.
Das Busnetz ist gut ausgebaut und bedient sämtliche Städte; die Fahrpreise sind günstig.
Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Das Licht muss bei der Fahrt immer angeschaltet sein.
- Kinder sind bis zum Alter von 12 Jahren in entsprechenden Kindersitzen zu befördern.
- Promillegrenze: 0,3 ‰ bzw. 0,0 ‰ für Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 80 km/h;
- Schnellstraßen: 100 km/h;
- Autobahnen: 130 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub ist der Bosnische Automobilclub BIHAMK in Sarajevo, Tel.: +387 33 21 27 72.
Bei Pannen und Unfällen mit dem Mietwagen ist immer zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Der nationale Führerschein wird anerkannt. Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen.
Sarajevo kann mit Straßenbahnen, Bussen und Elektrobussen erkundet werden; die Innenstadt auch zu Fuß. Einzeltickets gelten nur für eine Fahrt; bei jedem Mal Umsteigen muss neu gelöst werden.
Das Schienennetz des Landes hat eine Länge von ca. 1.000 Kilometern. Der Bahnverkehr wird von den Eisenbahngesellschaften der Föderation Bosnien und Herzegowina (ŽFBH) sowie der Republik Srpske (ŽRS) betrieben.
Die Hauptachsen sind in Süd-Nord-Richtung: Čapljina-Mostar-Konjic-Sarajevo-Zenica–Doboj–Šamac und in West-Ost-Richtung: Dobrljin-Banja Luka-Doboj-Tuzla-Zvornik.
Kurze Abschnitte der Bahnstrecke Belgrad-Bar mit Haltestelle in Štrpci und der Museumsbahn Šarganska osmica führen ebenfalls durch Bosnien-Herzegovina.
Das gesamte Schienennetz ist in einem relativ schlechten Zustand; es gibt zahlreiche Stellen mit gedrosselten Geschwindigkeiten.
Der Interrail Global Pass ist auch in Bosnien-Herzegowina gültig.
Der Balkan Flexi Pass ist für unbegrenzte Bahnfahrten in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei für wahlweise 3, 5, 7, 10 oder 15 Tage erhältlich.
(Unverändert gültig seit: Mon, 07 Oct 2024 14:41:15 +0200)
Letzte Änderungen:
Natur und Klima
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist grundsätzlich stabil. Bosnien und Herzegowina besteht aus den beiden als Entitäten bezeichneten Landesteilen „Föderation von Bosnien und Herzegowina" und „Republika Srpska" sowie dem Sonderwaltungsgebiet Brčko. Vereinzelt können politische, religiöse oder ethnisch motivierte Spannungen nicht ausgeschlossen werden. Proteste verlaufen in der Regel friedlich.
- Informieren Sie sich über die lokalen oder internationalen Medien.
- Meiden Sie Kundgebungen und seien Sie im Umfeld z.B. von Fußballspielen vorsichtig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Landminen
Minen und Blindgänger stellen in einigen Landesteilen und vor allem abseits von Hauptstrecken und touristisch frequentierten Gegenden Gefahren dar. Erdrutsche nach Unwettern haben Minenfelder wandern lassen, Markierungen sind oft nicht mehr sichtbar.
- Informieren Sie sich vor Wanderungen in abgelegenen Gebieten.
- Verlassen Sie befestigte Straßen auch nahe der Hauptstadt Sarajewo nicht und betreten Sie keine brachliegenden Felder oder Hausruinen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig, Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie in Sarajewo und anderen Städten vor.
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oder Mietwagen sind ein bevorzugtes Ziel von Autodiebstahl und Einbrüchen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen ab.
- Lassen Sie - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Wertsachen, Reisedokumente oder anderes Gepäck im geparkten Fahrzeug zurück, auch nicht im Kofferraum.
Natur und Klima
Es herrscht Kontinentalklima, zur Küste hin Mittelmeerklima.
Überschwemmungen
Am 3./4. Oktober 2024 führten heftige Regenfälle in Teilen Zentralbosniens und im Kanton Herzegowina-Neretva zu verheerenden Überschwemmungen und Erdrutschen. Zahlreiche Verkehrsverbindungen bleiben gesperrt, insbesondere die Hauptstraße Sarajewo-Mostar bei Jablanica. Es besteht weiterhin die Gefahr von Erdrutschen und Felsstürzen. Die Eisenbahnstrecke Ploce-Sarajewo ist bis auf Weiteres gesperrt.
- Umfahren sie die betroffenen Gebiete weiträumig.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien.
- Leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte Folge.
Erdbeben
Bosnien und Herzegowina liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Busch- und Waldbrände
In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen in den südlicheren Landesteilen zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Siehe Natur und Klima
Grenzkontrollen
Beim Überschreiten der Schengener Außengrenzen werden nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern auch alle Reisedokumente systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Dies gilt auch für EU-Bürger und andere freizügigkeitsberechtigte Personen.
Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.
Reisenden wird empfohlen die Medienberichterstattung hierzu zu verfolgen.
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Natur und Klima
Es existieren verlässliche Zug- und Busverbindungen.
Straßenmarkierungen sind häufig ungenügend, der Straßenzustand schlecht. Nicht alle von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen sind auch tatsächlich befahrbar.
Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer ohne Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.
Bei Verkehrskontrollen sind immer zwei Polizisten anwesend, bei Verstößen ist eine sofortige Zahlung gegen Zahlungsbestätigung und Strafverfügung „prekeršajni nalog" möglich. Bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend eingezogen.
Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Die Promillegrenze beträgt 0,3; für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren besteht absolutes Alkoholverbot.
Vom 1. November bis 1. April gilt Winterreifenpflicht.
- Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
- Vermeiden Sie Autofahrten bei Nacht.
- Nehmen Sie keine Anhalter im Fahrzeug mit.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Wanderungen/Trekking-Touren
Folgende Bergrettungsgesellschaften sind rund um die Uhr erreichbar, nehmen Meldungen entgegen und leiten nach Zuständigkeit ggf. weiter an die andere Organisation:
- Mountain Rescue Service Sarajevo Notruf: 121
- GSS Tel.: +387 63 11 22 33
Grundlegende Verhaltensweisen bei Wanderungen in Bosnien und Herzegowina sowie im Grenzgebiet zu Montenegro und anderen Nachbarländern sollten stets beachtet werden:
- Informieren Sie sich vor Wanderungen in abgelegenen Gebieten.
- Weichen Sie nicht von markierten Pfaden ab. Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung, dass die Wegeführung zum Teil unzureichend ausgeschildert ist und den Wandernden mitunter sehr gute Kondition abverlangt.
- Führen Sie ein ausreichend geladenes Mobiltelefon mit GPS-Funktion oder ein GPS-Gerät mit, insbesondere bei Wanderungen, die nicht von spezialisierten Veranstaltern organisiert sind.
- Hinterlegen Sie vor einer Wanderung Ihre Kontaktdaten sowie Informationen über Weg und Ziel in Ihrer Unterkunft und nehmend Sie ausreichende Wasservorräte mit.
- Planen Sie genügend Zeit ein, sodass die Ankunft/Rückkehr vor Einbruch der Dunkelheit erfolgt.
- Beachten Sie Warnschilder. Betreten Sie keine umzäunten Gelände. Leisten Sie Folge, falls Sie zum Verlassen eines Weges oder eines Geländes aufgefordert werden.
- Wählen Sie im Notfall die nationale Notrufnummer 122.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Bosnien und Herzegowina nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft diesem Thema ablehnend gegenüber. Es hat vereinzelt auch Angriffe auf Angehörige der LGBTIQ-Community gegeben.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Schuldigen eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.
Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u.a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Die Mitnahme von Anhaltern, insbesondere von Migranten, kann beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.
Geld/Kreditkarten
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von einem EUR = 1,95583 BAM getauscht. Mit Kreditkarte kann Bargeld am Automaten abgehoben werden. Kreditkarten von Visa und Mastercard, selten American Express, werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. In Sarajewo ist die Zahlung mit Kreditkarte in größeren Geschäften möglich; auf Märkten und in kleineren Geschäften wird oft auf Bargeld bestanden. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bosnien und Herzegowinas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein, bei der Einreise entsprechend länger.
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den bosnisch-herzegowinischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise; eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Sarajewo ist nicht möglich.
Während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina sollte das Reisedokument ständig mitgeführt werden. Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Sie dürfen sich innerhalb von sechs Monaten maximal 90 Tage visumsfrei in Bosnien und Herzegowina aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus müssen sie über einen Aufenthaltstitel verfügen.
Ausländer müssen bei der Einreise über Mittel von mindestens 150 BAM (entspricht ca. 75 EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.
Eine Einreise, nachdem die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer bereits erreicht wurde, stellt einen illegalen Aufenthalt dar und kann von den bosnisch-herzegowinischen Behörden strafrechtlich geahndet werden.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch ins Bosnische, Kroatische oder Serbische übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.
Registrierung
Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel bzw. die Pension. Sofernkeine Hotelunterkunft gebucht wurde, müssen sich Reisende – sofern ein Aufenthalt von mehr als drei Tagen vorgesehen ist – sofort (innerhalb von 48 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Für diese eigenständige Registrierung wird eine Gebühr von ca. zehn BAM (ca. fünf EUR) erhoben.
Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).
Einfuhrbestimmungen
Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden.
Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.
Heimtiere
Die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren ist in aller Regel problemlos möglich, wenn die Tiere einen Transponder tragen. Es ist außerdem ein gültiger Tierausweis vorzulegen, der insbesondere den Halter des Tieres und Informationen zur Tollwutimpfungen enthält. Weitere Informationen erteilt die bosnisch-herzegowinische Grenzpolizei.
Allgemeine Informationen zum Reisen mit Tieren bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen erforderlich.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommer-Meningoenzephalitis
Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Bosnien-Herzegowina aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.
- Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken sowie adäquaten Mückenschutz können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden, siehe Krankheitsprävention und Hygiene und Expositionsprophylaxe.
Luftverschmutzung
In Städten mit hohem Industrieaufkommen wie z.B. Zenica, aber auch in der Hauptstadt Sarajewo kann es zu einer ganzjährigen Smogbelastung kommen. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten ist in vielen Städten durch Holz- und Kohlebefeuerung, Emissionen alter Fahrzeuge und unkontrollierter Müllverbrennung die Smogbelastung erhöht. Dies kann zur Beeinträchtigung der Atmung, Reizung der Schleimhäute sowie Erkrankungen der Atemwege führen. Insbesondere für Asthmatiker ist die Luftverschmutzung problematisch.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft bezüglich technischer Ausstattung, hygienischer Verhältnisse und fachlicher Ausbildung problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch/Englisch/Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten.
- Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen.
- Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | 1 | Nein | Ja |
Österreich | 1 | Nein | Ja |
Schweiz | 1 | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | 1 | Nein | Ja |
Türkei | Ja | Nein | Ja |
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten können mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Personalausweis / Identitätskarte für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 6 Monaten):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.
Visum (mehrmalige Einreisen) mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen: 57 €.
Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.
Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage.
Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr. (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten).
Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.
(b) 1 Passfoto.
(c) Bestätigung des Reisebüros über Flug- oder Bahnticket.
(d) Ggf. Visum für Drittländer.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Reise und für eine Auslandsreisekrankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Bargeld; bargeldlose Zahlungsmittel, sofern eine Bank aus Bosnien-Herzegowina deren Annahme bestätigt; Einladungsschreiben der zu besuchenden Person mit Kostenübernahme ihrerseits im Bedarfsfall, beglaubigt von der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde).
(f) Bei persönlicher Antragstellung in Berlin: Nachweis über Überweisung der Visumgebühr. Bei persönlicher Antragstellung in anderen Konsulaten: Zahlung der Gebühr in bar.
(g) ausgefüllter Visumantrag.
(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
(i) beglaubigte Einladung bei Privatbesuch.
(j) Nachweis der bezahlten Unterkunft und Verpflegung über einen Reiseveranstalter.
Bei Geschäftsreisen:
Schreiben der entsendenden Firma mit genauer Angabe des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer und der Kostenübernahme durch die Firma sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bosnien-Herzegowina. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina, von der für den Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson zuständigen Verwaltungsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde beglaubigt werden.
Ca. 2 Wochen.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel in bar verfügen: Mindestens 150 KM (ca. 75 €) pro Person und pro Tag.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden, wenn ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen geplant ist. Hotels übernehmen üblicherweise innerhalb von 12 Stunden nach dem Check-in die Registrierung ihrer Gäste. Reisende, die nicht in einem Hotel untergebracht sind, müssen sich innerhalb von 12 Stunden nach Ankunft bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. Die Gebühr für die eigene Registrierung beträgt 10 KM (ca. 5 €). Nichtbefolgung wird mit Geldbußen und schlimmstenfalls Abschiebung geahndet.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und muss amtlich beglaubigt sein.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 6 Monaten):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.
Vaccination identifier | ||
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Essen & Trinken | ||
Besondere Vorsichtsmaßnahmen | ||
Cholera | Nein | |
Gesundheitszeugnis erforderlich | ||
Typhus & Polio | Ja | Nein |
Malaria | Nein | - |
Gelbfieber | Nein |
Die medizinische Versorgung ist mit Mitteleuropa noch nicht zu vergleichen und ist vielfach noch technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch, Deutsch oder Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Wegen möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Generell kann Leitungswasser zwar getrunken werden, abgefülltes Wasser wird allerdings zum Trinken empfohlen, vor allem bei der Umstellung zu Beginn des Aufenthalts. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Produkte wie Fleisch und Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse gelten als unbedenklich, es ist jedoch ratsam, Obst und Gemüse zu schälen und nur durchgegartes Fleisch zu essen. Nicht pasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Milchprodukte aus nicht pasteurisierter Milch sind sicherheitshalber zu vermeiden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Zecken sind während der wärmeren Jahreszeit (März/April bis Oktober/November) in manchen Landesteilen (vor allem im Norden) aktiv. Das bestehende Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit kann durch hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel/Mückennetze verringert werden.
Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), die v.a. in den nördlichen Landesteilen und in den Flussniederungen der Save vorkommt, zu empfehlen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Wegen der immer noch möglichen Gefährdung durch Minen ist man im Wesentlichen auf Angaben der örtlichen Behörden und von ausländischen Helfern angewiesen und sollte seine Aktivitäten anpassen und zurückhaltend planen. So verlässt man sicherheitshalber die asphaltierten Straßen und Wege nicht und vermeidet evtl. gefährliche Touren. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung gegen Tuberkulose erwogen werden.
1 Konvertibilna Marka = 100 Fening (Kf). Währungskürzel:KM, BAM (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20 und 10 KM. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fening im Umlauf. Seit 2002 ist die Marka an den Euro gekoppelt (1 €=2 Marka).
Gängige Kreditkarten werden vor allem in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Geldautomaten stehen in allen größeren Städten flächendeckend zur Verfügung, in entlegenen Gegenden sollte man genügend Bargeld mit sich führen.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Bosnien und Herzegowina in den größeren Städten bei Banken eingelöst werden.
Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr.
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährungen.
Euro und US-Dollar können am einfachsten getauscht werden. Teilweise werden Euro auch als Zahlungsmittel akzeptiert.
BAM
KM
EUR1 = BAM1.94 |
GBP1 = BAM2.31 |
USD1 = BAM1.87 |
Bosnisch, Kroatisch, Serbisch. Die Serben verwenden das kyrillische Alphabet, die Kroaten und Bosniaken das lateinische.
2024
- 01 Jan Neujahr
- 07 Jan Orthodoxer Weihnachtsferiertag
- 14 Jan Orthodoxes Neujahrsfest
- 27 Jan St. Sava-Tag
- 01 Mar Unabhängigkeitstag
- 31 Mar Ostersonntag
- 01 May Tag der Arbeit
- 15 Aug Mariä Himmelfahrt
- 01 Nov Allerheiligen
- 25 Nov Tag des Staates
- 25 Dec Weihnachten
Zusätzlich zu den angegebenen Feiertagen hat jeder Bürger von Bosnien-Herzegowina das Recht auf zwei freie Tage im Jahr zur Ausübung seiner Religion. Diese Regelung wurde zur Anerkennung der religiösen und ethnischen Vielfalt im Land geschaffen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Bosnien-Herzegowina eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
- 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%;
- 4 l Tafelwein;
- 16 l Bier;
- Geschenke im Wert von bis zu 600 BAM (ca. 307 €).
Kunstwerke.
Weitere Informationen sind vom Handelsministerium von Bosnien und Herzegowina erhältlich.
Botschaft der Republik Bosnien und Herzegowina
Konsulat in Zürich.
+41 (0)31 351 10 51/52.
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Thorackerstrasse 3
Muri b. Bern
3074
Switzerland
Botschaft der Republik Bosnien und Herzegowina
Honorarkonsulate in Graz und Wien.
+43 (0)1 811 85 55. Konsularabt.: +43 (0)1 811 85 34.
https://bh-botschaft.at/de/
https://bh-botschaft.at/de/
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabtlg.: Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr; telefonisch Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Tivoligasse 54
Wien
1120
Austria
Botschaft der Republik Bosnien und Herzegowina
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M., München und Stuttgart. Honorarkonsulat in Leipzig.
+49 (0)30 81 47 12 10. Konsularabt.: +49 (0)30 81 47 12 31/33.
http://www.botschaftbh.de
http://www.botschaftbh.de
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr. Telefonische Auskünfte: 13.00-16.00 Uhr.
Ibsenstraße 14
Berlin
10439
Germany
Delegation der deutschen Wirtschaft
Strossmayerova 1, BA-71000 Sarajevo
Tel: (033) 26 04 30.
Internet: www.ahk.hr
Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina
Branislava Djurdjeva 10, BA-Sarajevo
Tel: (033) 66 36 36.
Central Bank of Bosnia and Herzegovina
Marsala Tita 25, BA-71000 Sarajevo
Tel: (033) 27 81 00.
Internet: http://cbbh.ba
Geschäftszeiten: In der Regel: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.
Delegation der Deutschen Wirtschaft in Bosnien und Herzegowina (AHK)
Fra Anđela Zvizdovića 1/B21, 71000 Sarajevo, Bosnien und Herzegowina
Tel. +387 (0)33 29 59 10.
Website: bosnien.ahk.de
Die Landesvorwahl ist die 00387. Die Nummer der internationalen Telefonzentrale ist die 1201. Die Nummer der Auskunft ist für nationale Telefonnummern 1182 und für internationale Telefonnummern 1183.
GSM 900/1800. Netzbetreiber: U.a. HT Eronet (Internet: www.hteronet.ba). Roaming-Verträge bestehen.
Örtlicher Internetanbieter ist Inecco (Internet: www.inecco.net). Internetanschlüsse stehen in einigen größeren Hotels in Sarajevo zur Verfügung.
Nationale und internationale Zustellungsdienste übernimmt die staatliche Post BH Post (Internet: www.bhp.ba). HPT Mostar ist die regionale Post in Kroatien, in Banja Luka wird von der serbischen Regierung die Srpske Poste geführt. Öffnungszeiten der Postämter: 10.00-17.00 Uhr. Postsendungen brauchen etwa 1 Woche nach Europa und schwere Pakete sind bis zu 10 Tage unterwegs.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Natürliche Mineralquellen
In Visegrad, Teslic, Bijeljina, Kozarska Dubica, Laktasi und Srebrenica kommen natürliche Mineralquellen vor.
Das attraktive Banja Luka erkunden
Obwohl die meisten Bosnien-Besucher direkt Sarajevo ansteuern, ist die Universitätsstadt Banja Luka auf jeden Fall einen Besuch wert. Die zweitgrößte Stadt des Landes ist eine hügelige, malerische Stadt mit einem attraktiven, sich schlängelnden Fluss, der von vielen Cafés gesäumt wird, und Weiden, die ins Wasser ragen. Es gibt eine ursprüngliche römisch-osmanische Festung aus dem 16. Jahrhundert zu besichtigen, mehrere orthodoxe Klöster und ein Amphitheater.
UNESCO-Weltkulturerbe in Mostar
In Mostar wurden zahlreiche Bauwerke durch den Bürgerkrieg zerstört. Deshalb gibt es nur noch wenige mittelalterliche Gebäude und gepflasterte Straßen. Dank gelungener Rekonstruktionen gehören die Altstadt und die ursprünglich osmanische Brücke aus dem 16. Jahrhundert inzwischen zum Weltkulturerbe der UNESCO. So ziert die fotogene Brücke über den Fluss Neretva heute wieder das Stadtbild. Auch in Mostar selbst gibt es viele gut erhaltene Moscheen aus dem 16. und 17. Jahrhundert, mittelalterliche Gebäude und gepflasterte Straßen, die einen Besuch wert sind.
Travnik am Fluss Lašva
Das malerische Travnik im geografischen Herzen von Bosnien und Herzegowina und am Fuße des Vlašić-Gebirges war zur Zeit des Osmanischen Reiches bekannt als die Stadt der Wesire. Weite Teile dieser Stadt blieben vom Krieg verschont. Das mittelalterliche Schloss kann nach wie vor besichtigt werden, genauso wie mehrere Moscheen und zwei Uhrtürme.
Auf den Spuren der Geschichte in Sarajevo
Die 500 Jahre dauernde türkische Herrschaft hat vor allem in der Stadt Sarajevo ihre Spuren hinterlassen, in der Kirchen und Moscheen zum Stadtbild gehörten. Mittlerweile sind das türkische Viertel und das Stadtzentrum weitgehend wieder aufgebaut und die vom Bürgerkrieg verwüstete Stadt ist wieder zum Leben erwacht. Die Hauptstadt von Bosnien und Herzegowina ist heute ein lebhafter Ort mit einer großartigen Cafékultur und einem pulsierenden Nachtleben. Besonders hübsch ist das osmanische Viertel mit seinen historischen Moscheen und alten Denkmälern, die in alten Gassen und Basaren verstreut sind. Auch die Geschichte Sarajevos ist faszinierend. Hier befindet sich der Ort, an dem Franz Ferdinand ermordet wurde, ein Ereignis, das den Ersten Weltkrieg auslöste. Geschichtlich Interessierte erfahren mehr über den schrecklichen Bosnienkrieg im Tunnelmuseum und im Geschichtsmuseum von Sarajevo. In Bosnien-Herzegowina sind Einflüsse verschiedener Kulturen miteinander verschmolzen, was sich auch in der verschiedenartigen und faszinierenden Architektur des Landes widerspiegelt.
In der Natur Bosniens und Herzegowinas aktiv sein
Die hügelige Landschaft Bosniens und Herzegowinas lädt zum Wandern ein. Bei der Auswahl des Wandergebietes muss nach wie vor beachtet werden, dass Landminen außerhalb der touristisch erschlossenen Gegenden meist immer noch eine Bedrohung darstellen können. Die dramatisch schöne Bergkulisse des Nationalparks Sutjeska zieht Wanderer sowie Kanu-, Rafting- und Kajakfahrer aus der ganzen Welt an. Auch der Berg Bjelasnica an der Grenze zu Montenegro bietet die Möglichkeit für kombinierten Wander-, Rafting- und Dorftourismus. Der Hügel Trebević südöstlich von Sarajevo ist für geschichtlich interessierte Wanderer ein lohnenswertes Ziel, denn dort befinden sich die zerstörten Überreste der Bobbahn, die bei den Olympischen Winterspielen 1984 genutzt wurde.
Geheimnisvolles Derwischkloster besichtigen
Blagaj in der Nähe von Mostar ist eine der schönsten Sehenswürdigkeiten in Bosnien und Herzegowina. Mit dramatischen Klippen, türkisfarbenen Wasserwegen und geheimnisvollen Höhlen ist dieses friedliche Dorf eine Augenweide. Die Hauptattraktion ist jedoch das alte Derwischkloster, das am Fuße einer 200 m hohen Felswand gefährlich über dem Fluss thront. Das Derwischkloster besichtigt man wegen seiner Beliebtheit am besten morgens gleich nach der Öffnung. Blagaj liegt nur einen Halbtagesausflug von Mostar entfernt.
Bosniens einziger Strand
Der einzige Strand in Bosnien und Herzegowina liegt in Neum. Der winzige, einsame Küstenabschnitt, der die Küste Kroatiens trennt, ist dennoch wunderschön, mit goldenem Sand und smaragdgrünem Wasser, dank der sagenumwobenen Adria. Von den Hügeln aus lässt sich die unglaubliche Aussicht auf den Neum-Korridor genießen, ein schmaler Meeresspalt, der sich in die dalmatinische Küste schneidet.
Pilgerfahrt nach Medjugorje
Eines der meistbesuchten katholischen Heiligtümer Europas, Medjugorje, südlich von Mostar, ist der Ort, an dem viele angeblich Erscheinungen der Jungfrau Maria gesehen haben. Daher machen sich Hunderttausende Pilger auf den Weg in diese heilige Stadt, die nahe der Grenze zu Kroatien liegt.
Bosnische Gerichte sind stark von der türkischen Küche beeinflusst. Zu den Spezialitäten zählen Bosanski Lonac (bosnischer Fleisch- und Gemüseeintopf) und die Süßigkeiten Lokum (türkischer Honig) und Halva (gemahlene Nüsse in Honig).
Es gibt eine Reihe von nationalen und internationalen Hotels, insbesondere in Sarajevo und den größeren Städten. Andere Unterkunftsmöglichkeiten wie Pensionen stehen ebenfalls zur Verfügung. In kleineren Städten haben sich Angebot und Einrichtungen in den letzten Jahren stark verbessert, Hotels und andere Unterkunftsmöglichkeiten finden sich nun fast in allen Teilen des Landes.
Überwiegend muslimisch (40 %), außerdem serbisch-orthodoxe (31 %) und römisch-katholische (15 %) Religionsangehörige.
Bosnien und Herzegowina wird durch seine ethnische und religiöse Vielfalt charakterisiert und Besucher sollten die Bräuche und Gewohnheiten der verschiedenen Gruppen respektieren, Trinken in der Öffentlichkeit ist verpönt. Die Einwohner von Bosnien-Herzegowina werden allgemein als Bosnier bezeichnet, die in religiöser Hinsicht muslimischer, katholischer oder russisch-orthodoxer Herkunft sein können (vor ethnischem Hintergrund gibt es auch die Bezeichnungen bosnische Muslime, bosnische Kroaten und bosnische Serben). Als Zeichen der gegenseitigen Anerkennung dieser drei religiösen Gruppen erlaubt die Regierung den Bürgern zwei religiöse Feiertage pro Jahr.
Bosnier sind sehr gastfreundlich, bei der Begrüßung wird die Hand gereicht. Ist man bereits miteinander bekannt, begrüßt man sich mit 4 Küsschen abwechselnd auf die Wangen. Vor dem Betreten der Wohnung werden die Schuhe ausgezogen.
Rauchen: Das landesweite Rauchverbot gilt besonders für Behörden, öffentliche Gebäude und die Gastronomie. Es gibt Raucherräume.
Trinkgeld: In Restaurants wird ein Trinkgeld von 5-10% erwartet. Generell ist es üblich auch Portiers, Taxifahrern und Zimmermädchen ein kleines Trinkgeld zu überreichen.
Kontinentalklima mit heißen Sommern (Juli/August) und kalten Wintern mit Schneefall (Dezember bis März) im Landesinneren. An den Küsten sind die Winter milder und feuchter als im Landesinneren.
Bitte beachten Sie, dass für die Ein- und Ausreise (Bosnien & Herzegowina) ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich ist mit einer Gültigkeit bis 3 Monate nach Ausreise. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/bosnien-und-herzegowina