Durch das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wurden die Kompetenzen der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als nationale Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs-, Flug- und innerstädtischen Verkehr deutlich gestärkt und erweitert. Die apf verhilft, als zentrale Servicestelle, Passagieren bei Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung, usw. gemäß den Passagierrechten auf nationaler und EU-Ebene zu ihrem Recht. Die apf ist auch Streitbeilegungsstelle für sämtliche Streit- bzw. Beschwerdefälle über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag und im Rahmen einer Beförderung mit in Österreich niedergelassenen Unternehmen. Sämtliche rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Passagierrechte und die aktuelle apf Verfahrensrichtlinie für die Schlichtungsverfahren finden Sie unter er https://www.apf.gv.at/de/rechtliche-grundlagen-apf.html

Lt. § 5 Abs 3 Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte bzw. Erläuterung weisen wir auf die Möglichkeit der Schlichtung bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hin.

Wenn Sie mit der Entscheidung unseres Unternehmens nicht einverstanden sind, können Sie sich an die kostenlose und unabhängige Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle wenden. Nutzen Sie hierfür das Schlichtungsformular auf www.passagier.at. Sollte die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen per Post an: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Flug Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien.
Vollständigkeitshalber verweisen wir auch auf die Strafbestimmungen gemäß § 8a Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.
Die Höhe der Beiträge der von Schlichtungsverfahren betroffenen Unternehmen beträgt derzeit (Stand 21.11.2024) 78 Euro (PFAG-Kostenbeitragsverordnung 2015, BGBl II Nr. 150/2015).

 

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Flug
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien
www.passagier.at