
gewünschten Reise.
MOSER REISEN veranstaltet einen sensationellen Tagesflug zum internationalen Automobilsalon Genf. Bei dieser Ausstellung werden alljährlich die neuesten Neuheiten, Weltpremieren, News und jede Menge Glanz und Glorie aus dem Sektor der Automobilindustrie präsentiert.
Fachstudienreise - bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater bezüglich Absetzbarkeit!
06.45 Uhr: Einchecken am Flughafen Linz
08.00 Uhr: Abflug Linz
09.10 Uhr: Ankunft in Genf (Automobilsalon 10 Min. Gehzeit vom Flughafen)
17.45 Uhr: Check-In zum Rückflug
19.00 Uhr: Abflug Genf
20.10 Uhr: Ankunft Linz
- Sonderflug Linz - Genf und retour
- Reisebegleitung ab / bis Linz
Frühbucherpreis bis 31.10.2023: | € | 489,- |
Flughafentaxen und Gebühren dzt.: | € | 100,- |
Pauschalpreis: | € | 589,- |
Normalpreis ab 1.11.2023: | € | 589,- |
Flughafentaxen und Gebühren dzt.: | € | 100,- |
Pauschalpreis: | € | 689,- |
Eintrittskarte Automobilsalon ca.: | € | 21,- |
Mindestteilnehmerzahl: 150 Personen.
Schweiz
Schweizerische Eidgenossenschaft.
Bern.
Die Schweiz grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und das Fürstentum Liechtenstein und im Süden an Italien. Die Confoederatio Helvetica (Abkürzung CH) ist in 26 teilsouveräne Kantone aufgeteilt und verfügt über vier Amtssprachen. Das Land gliedert sich in drei Großlandschaften: Die Schweizer Alpen, das hügelige Schweizer Mittelland, das vom Bodensee bis zum Genfer See reicht, und dem Schweizer Jura, ein raues, lang gestrecktes Faltengebirge.
In der Schweiz liegen die höchsten Berge Europas. Trotz des hohen Anteils des Landes an Hochgebirge sind 43% Wiesen und Weiden. Die Milch- und Viehwirtschaft spielt eine dementsprechend wichtige Rolle. Die höchsten Berge sind die Dufourspitze im Monte-Rosa-Massiv (4634 m) an der italienischen Grenze, der Dom (4545 m), das Weißhorn (4507 m) und das Matterhorn (4477 m). Die beliebtesten Urlaubsgebiete sind das Engadin, das Berner Oberland, das Gebiet um den Vierwaldstätter See, das Wallis und das Tessin.
Parlamentarischer Bundesstaat seit 1848. Verfassung von 1874, mit zahlreichen Änderungen, neue Verfassung 1999. Zweikammerparlament (Bundesversammlung): Nationalrat mit 200 Mitgliedern und Ständerat mit 46 Mitgliedern. Staats- und Regierungschef ist der Bundespräsident und Bundesrat, der Präsident wechselt jährlich turnusmäßig innerhalb der sieben Bundesratsmitglieder. Verwaltungstechnische Gliederung in 20 Vollkantone und 6 Halbkantone mit jeweils eigener Verfassung, Parlament und Regierung. Die Exekutive liegt beim siebenköpfigen Bundesrat, einer Kollegialbehörde, dem der Bundespräsident vorsteht.
Alain Berset, seit Januar 2023.
230 V, 50 Hz. Für Schukostecker ist ein Adapter notwendig.
Die Schweiz ist eine Mischung aus grünen Naturlandschaften und viel frischer Luft, gepaart mit schicken, modernen Städten, und bietet Reisenden sowohl vielseitigen Outdoor- als auch interessanten Städtetourismus.
Zu den besten Skigebieten der Schweiz zählen Zermatt, Verbier und das bei Prominenten beliebte St. Moritz, und auch im Sommer bilden die schneebedeckten Hochgebirgsgipfel und der blaue Himmel einen perfekten Hintergrund für herrliche Wandertouren.
Zahlreiche Sehenswürdigkeiten, Einkaufsmöglichkeiten und traditionelle Volkskunst findet man im historischen Bern, der Hauptstadt der Schweiz. Zürich dagegen ist eine Hochburg der Künste (vor allem Oper und Theater) und des Designs. Moderne Bars und Nachtclubs sorgen für ein reges Nachtleben.
Die Schweiz – klein, reich und bergig – ist bekannt für ihren beneidenswert hohen Lebensstandard und beeindruckt schon dadurch, dass hier alles wie am Schnürchen läuft. Schweizer Produkte, zu denen Käse und Schokolade genauso gehören wie die berühmten Schweizer Uhren und die (etwas erschwinglicheren) Schweizer Taschenmesser.
Die internationale Fluglinie Swiss (LX) bedient ab Zürich und Genf weltweit eine Vielzahl an Destinationen.
Lufthansa, die Lufthansa-Tochter Eurowings (EW), easyJet (U2) und Austrian (OS) verbinden Deutschland und Österreich mit vielen schweizer Destinationen.
Austrian (OS) fliegt u.a. von Wien, Graz, Salzburg aus Städte wie Zürich, Genf, Bern in der Schweiz an.
EasyJet (U2) bedient die Strecke Berlin - Basel.
Fly Bair und Lübeck Air (6I) verbinden im Sommer Lübeck via Stuttgart mit Bern.
Frankfurt - Basel/Mühlhausen: 45 Min.; Frankfurt - Genf: 1 Std. 05 Min. ; Frankfurt - Zürich: 55 Min. Wien - Zürich: 1 Std. 20 Min.; Wien - Basel/Mühlhausen: 1 Std. 30 Min.
Keine.
Die Schweiz besitzt ein gut ausgebautes und gewartetes Straßennetz.
Von Deutschland aus gelangt man auf der A5 nach Basel. Ein weiterer Übergang liegt bei Schaffhausen; oder man überquert die Grenze bei Lindau und fährt über Bregenz (A) nach St. Margarethen (CH).
Von Österreich gibt es die Möglichkeit über die A14 bis Hohenems nach Diepoldsau (CH) zu fahren oder bis Dornbirn und dann über die Grenze nach Au. Bei Fahrten ins Engadin bietet sich die A13 nach Zams über Prutz nach Vinadi(CH) an.
Fernbus: U.a. verbinden Flixbusund Eurolines Deutschland und Österreich mit der Schweiz.
Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
Die Autobahnvignette kann u.a. an Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. Neben der Klebevignette gibt es seit August 2023 eine E-Vignette.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Gute Direktverbindungen in alle Nachbarländer, insbesondere mit den schnellen EuroCity-Zügen. Zahlreiche EuroCity-Züge verbinden die Schweiz mit Deutschland und Österreich, mit Weiterfahrt nach Belgien, Italien, Ungarn, Tschechien und in die Niederlande.
Der XXL-ICE fährt auf der Strecke Hamburg - Hannover - Kassel - Frankfurt a.M - Mannheim - Karslruhe - Basel - Zürich/Chur.
Zwischen Lindau und München besteht eine Hochgeschwindigkeitsstrecke.
Eine Zugfahrt mit einem Hochgeschwindigkeitszug von München nach Zürich dauert 3 Std 30 Min.
Der französische HochgeschwindigkeitszugTGV bedient die Strecken Zürich - Basel - Paris, Genf - Südfrankreich (u.a. Marseille, Montpellier, Lyon) sowie Bern - Paris.
Die EuroNight-Nachtzüge (EN) bieten Schlaf- und Liegewagen auf europäischen Strecken, u. a. auf der Strecke Zürich - Graz/Budapest und Zürich - Prag.
Die Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren sowohl aus Deutschland als auch Österreich auf folgenden Strecken in die Schweiz: Hamburg - Berlin - Basel - Zürich; Wien - Linz - Feldkirch - Zürich; Graz - Leoben - Feldkirch - Zürich.
Der österreichische Railjet verbindet täglich Zürich mit Graz und mehrmals täglich Zürich mit Innsbruck, Salzburg, Linz und Wien (Fahrtzeit Zürich-Wien: 7 Std. 50 Min.).
Die SeilbahnMatterhorn Glacier Ride II verbindet die Schweiz ab der Bergstation Klein Matterhorn mit Italien ab der Talstation Testa Grigia.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.
Der innerschweizerische Flugverkehr wird von Swiss International Air Lines (LX) betrieben. Es werden Flüge von Zürich nach Genf und Bern angeboten.
Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Viele Bergstraßen sind eng, äußerst kurvenreich und oft im Winter bei ungünstigen Witterungsbedingungen nicht befahrbar. Schneeketten und Winterreifen werden im Winter benötigt.
Maut: Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung sind mautpflichtig. Für Fahrzeuge über 3,5 t ist auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
Die Autobahnvignette kann u.a. an Grenzübergängen, bei Tankstellen sowie in Zoll- und Postämtern erworben werden, und sie ist 14 Monate lang gültig; jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. In Deutschland verkauft der ADAC die Vignette, auch online im ADAC-Shop. Sie kann aber auch bei der Deutschen Post bestellt werden. Neben der Klebevignette ist seit August 2023 die E-Vignette erhältlich.
Tankstellen sind flächendeckend vorhanden und oft mit Noten- oder Kreditkartenautomaten ausgerüstet, die das Tanken auch bei Nacht ermöglichen.
Die Schweiz besitzt ein ausgezeichnet gewartetes Straßennetz.
Das Schweizer Straßennetz umfasst
- Autobahnen, beschildert mit einem weißen Straßensymbol auf grünem Grund,
- Autostraßen, beschildert mit einem weißen Autosymbol auf grünem Grund,
- Europastraßen, beschildert mit dem Buchstaben E und einer Zahl auf grünem Grund,
- Hauptstraßen, mit weißer Schrift auf blauem Grund.
Buchungsbüros der größeren europäischen Firmen sind in allen Städten, Flughäfen und an größeren Bahnhöfen zu finden. Die Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein (variiert je nach Fahrzeugkategorie) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Unter 25 Jahren bezahlen Fahrer oft zusätzlich eine Jungfahrergebühr.
Taxis sind an den Flughäfen, an Bahnhöfen und in allen größeren Ortschaften verfügbar.
Postbuslinien fahren auch die abgelegensten Dörfer an. Flixbus verbindet verschiedene Schweizer Städte.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,50 m müssen mit einem Kindersitz gesichert werden; ältere oder größere Kinder mit dem Sicherheitsgurt.
- Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
- Promillegrenze: 0,5 ‰ (Fahranfänger: 0,1 ‰). Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.
- Ist eine Strecke mit dem Verkehrszeichen "Schneeketten obligatorisch" ausgeschildert, darf diese nur mit Schneeketten - auf mindestens zwei Rädern der Antriebsachse - befahren werden. Für Allrad-Fahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild "4x4 ausgenommen".
- Telefonieren mit dem Mobiltelefon ist während der Fahrt nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h;
Für Fahrzeuge mit Spike-Reifen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h in einer 30 km/h Zone oder ab 80 km/h auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Neben einer hohen Geldstrafe ist auch mit einer Konfiszierung des Fahrzeugs zu rechnen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Automobil-Clubs:Automobil-Club der Schweiz, Tel. +41 31 328 31 11. Touring-Club der Schweiz, bei Pannen oder Unfall Tel. 0800 140 140.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist ab dem Datum der Einreise 12 Monate in der Schweiz gültig.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Bei der vorübergehenden Einfuhr eines Privatfahrzeuges ist bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr kein Zolldokument erforderlich.
Die städtischen Verkehrsmittel gelten als vorbildlich. Straßenbahnen und Vorortzüge verkehren in Basel, Bern, Genf, Neuchâtel und Zürich. Diese und viele andere Städte haben auch Oberleitungsbusse.
Mit dem Mobility-Ticket, das beim Einchecken im Hotel erhältlich ist, ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Basel kostenlos.
In Bern ermöglicht das Bern Ticket eine kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.
Wer in Genf nächtigt, erhält die kostenfreie Geneva Transport Card für Bus, Straßenbahn, Zug und das Taxiboot auf dem Genfer See.
Im Kanton Tessin gibt es das Ticino Ticket, mit dem Besucher den öffentlichen Verkehr während ihres Aufenthalts im Südkanton frei nutzen können und zu verschiedenen Freizeiteinrichtungen vergünstigte Eintritte bekommen.
Fahrkartenautomaten stehen überall zur Verfügung. Fahrscheine können auch an Informations- und Verkaufsschaltern erworben werden. Die Fahrpreise richten sich nach den jeweiligen Fahrzonen. Tageskarten, die für eine oder mehrere Städte gültig sind, werden ebenfalls angeboten.
Die ZürichCARD ist für 24 oder 72 Stunden erhältlich. Neben kostenloser Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Großraum Zürich, berechtigt diese Karte auch zum Eintritt in die meisten Zürcher Museen. Erhältlich ist sie am Flughafen und am Hauptbahnhof in Zürich sowie an Fahrkartenautomaten der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV).
Die Schweizer Bahn bietet auch ein City-Ticket an. Dieses enthält, neben der Fahrt zwischen dem ausgewählten Abgangs- und Bestimmungsort, eine Tageskarte für unbeschränkte Fahrt auf dem Netz der städtischen Verkehrsbetriebe am Abgangs- und/oder Bestimmungsort.
Das Streckennetz der Schweizer Bahn ist eines der dichtesten der Welt und bis auf wenige Kilometer vollständig elektrifiziert. Betreiber sind die Schweizerischen Bundesbahnenund private Unternehmen wie die Rhätische Bahn in Graubünden/Grisons und die Berner Oberland-Bahn.
Die wichtigsten Züge führen Speisewagen und einen Minibar-Service. Fahrrad- und Autovermietungen stehen an allen größeren Bahnhöfen zur Verfügung. Viele der Wintersportorte kann man nur mit Bergbahnen erreichen.
Der Höhepunkt jeder Schweiz-Reise ist eine Fahrt auf einer der zahlreichen Panoramastrecken, u.a. mit dem:
Gotthard Panorama Express: Ab Luzern mit dem Schiff über den Vierwaldstättersee bis nach Füelen. Ab Füelen mit dem Zug über Göschenen - Airolo - Bellinzona nach Lugano.
Bernina Express: Chur/Davos - St. Moritz - Berninapass - Pontresina - Valposchiavo - Tirano (der Streckenabschnitt von Thusis nach Tirano wurde 2008 ins Weltkulturerbe aufgenommen);
Heidi Express: Davos - Berninapass - Tirano;
Glacier-Express: Zermatt - Brig - Andermatt - Chur - Davos/St. Moritz;
Golden Pass:Montreux - Luzern;
Panoramic-Express: Montreux - Interlaken oder mit dem
Voralpen-Express: St. Gallen - Rapperswil - Pfäffikon - Arth-Goldau - Luzern.
Sonderfahrkarten erhält man u.a. bei Schweiz Tourismus oder an DB- und ÖBB-Fahrkartenausgaben.
Der Swiss Travel Pass ist das All-in-one-Ticket für Bahn, Bus und Schiff in der ganzen Schweiz. Dazu gibt es die Varianten Swiss Travel Pass Youth, Swiss Travel Pass Flex und Swiss Travel Pass Flex Youth. Sämtliche Varianten sind für eine Nutzung von 3, 4, 8 oder 15 Tagen innerhalb eines Monats erhältlich.
Mit dem SwissPass kann man aus einer Vielzahl an Vergünstigungen wählen.
Regionale Ferienpässe sind in gewissen Regionen im Sommer erhältlich. Weitere Informationen von den Schweizer Bundesbahnen (s.o.), Fremdenverkehrbüros, der DB oder ÖBB.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Schweiz gültig.
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz sind die Bahncard 25 und die Bahncard 50 gültig, Einzelheiten s. Deutschland.
An 80 Bahnhöfen in der Schweiz, wie z.B. Aarau, Basel, Bern, Chur, Dietikon, Genf, Zürich steht Reisenden kostenloses WLAN zur Verfügung.
Die Schweiz ist nicht nur ein Land der Berge, sondern auch der Seen und Flüsse. In den Sommermonaten fahren Schiffe und Ausflugsdampfer u.a. auf folgenden Gewässern: Aare, Bodensee, Genfer See, Lac de Joux, Luganersee, Vierwaldstättersee und Zürichsee.
Die Vergünstigungen des SwissPass der Schweizerischen Bundesbahnen gelten auch bei Schifffahrten.
(Unverändert gültig seit: Wed, 06 Sep 2023 14:55:13 +0200)
Letzte Änderungen:
Natur und Klima
Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen.
Bei Tauwetter, aber auch bei Starkregenereignissen kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.
- Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
- Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
- Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.
Der Gotthard-Basistunnel ist nach der Entgleisung eines Güterzuges voraussichtlich bis Anfang 2024 für den Personenverkehr gesperrt. Personenzüge verkehren auf der Gotthard-Panoramastrecke. Die Reisezeit verlängert sich dadurch um etwa eine Stunde. Weitere Informationen gibt die Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB).
Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h. dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorfahrt.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen. Lawinenabgänge und Erdrutsche können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen.
Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den schweizerischen Behörden und Fedlex sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, im Rahmen der Gültigkeit, siehe Anmerkungen.
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.
- Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
- Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthaltserlaubnisse können für Aufenthalte bis zu 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen mit ihrem deutschen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisedokument visumfrei in die Schweiz einreisen. Dies gilt auch für
- Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
- Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, sowie
- Inhaber deutscher Reiseausweise für Ausländer (Alien's travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.
- Beachten Sie für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.
Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.
Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
- Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt.
Heimtiere
Heimtiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
- Beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auch für Einreisen aus anderen Ländern.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.
- Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | ||
---|---|---|---|---|
Türkei | Ja | 2 | Nein | |
Personalausweis/Identitätskarte | ||||
Schweiz | Ja/1 | Nein | Nein | Ja |
Österreich | Ja/1 | Nein | Nein | Ja |
Deutschland | Ja/1 | Nein | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja/1 | Nein | Nein | Ja/1 |
[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Die Schweiz ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder.
(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart.
Kurzzeit-, Langzeit-, Transit-/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach), Arbeits- sowie Montagevisum.
Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.
Visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Stunden (Flughafen Zürich) bzw. am selben Tag (Flughafen Genf) im direkten Transit weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- und EFTA-Länder, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Die Schweizer Vertretungen in Deutschland stellen im Prinzip keine Schengen-Visa aus.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss mindestens eine Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Informationen von den konsularischen Vertretungen oder der Fremdenpolizei. Informationen sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.
Kurzfristiger Aufenthalt: 6-8 Wochen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel (100 CHF pro Aufenthaltstag) oder über einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind Bürger der EU- und EFTA-Länder.
Visumpflichtige: Die vorgeschriebene polizeiliche Anmeldung erfolgt normalerweise durch das Hotel/die Pension. Wer privat übernachtet, muss sich persönlich bei der örtlichen Polizeidienstelle melden. Bei der Einreise mit einer Arbeitsgenehmigung muss die polizeiliche Anmeldung innerhalb von acht Tagen erfolgen, unbedingt aber vor Antritt der Arbeitsstelle.
Auch für selbständige Dienstleister gilt, dass sie sich polizeilich melden müssen, wenn sie sich länger als acht aufeinander folgende Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten in der Schweiz arbeiten.
Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten ohne Arbeitsaufnahme: Nur für kostenpflichtige Beherbergungen von Ausländerinnen und Ausländer besteht eine sofortige Meldepflicht seitens des Beherbergers.
Staatsangehörige der EU-25- und der EFTA-Mitgliedstaaten mit Arbeitsaufnahme: Für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr besteht lediglich eine Meldepflicht. Die Tätigkeit der entsandten Arbeitnehmenden und der selbstständigen Dienstleistungserbringenden ist meldepflichtig, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahrs insgesamt mehr als acht Tage dauert. Die Tätigkeit von entsandten Arbeitnehmenden und selbstständig Erwerbstätigen ist mindestens acht Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz zu melden. Für eine Dienstleistungserbringung über 90 Tage pro Kalenderjahr ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich.
Deutsche: Personalausweis oder Kinderreisepass (dieser wird ab dem 1.1.2024 durch einen elektronischen Reisepass für Minderjährige ersetzt) oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten sowie Kopien von deren Reisepässen/Personalausweisen mitführen.
Für Vögel aus allen Ländern wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) benötigt. Davon ausgenommen sind Kanarienvögel.
Bei Einreise aus EU-Ländern:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier mindestens 21 Tage vor Abreise eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut (Wartefrist von 21 Tagen entfällt, wenn diese innerhalb der Gültigkeitsfrist der vorhergehenden Impfung erfolgte), vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung muss angemeldet werden. Aus EU-Ländern können beliebig viele Tiere mitgebracht werden.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit geringem Tollwutrisiko:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Tollwutrisiko:
Achtung: Eine direkte Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen Genf, Zürich oder Basel möglich. Eine direkte Einfuhr von Vögeln ist auf dem Luftweg nur über die Flughäfen in Genf oder Zürich möglich.
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einreise ist frühestens 4 Monate nach der Impfung möglich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Zudem wird eine Bewilligung benötigt. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt.
Bei Wiedereinreise in die Schweiz:
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Ländern mit geringen Tollwutrisiko im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwutrisikoländern gilt die folgende Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Heimtierausweis benötigt, der die gültige Tollwutschutzimpfung bestätigt. Vor der Ausreise aus der Schweiz muss mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung bestätigt werden. Bei Nachimpfung nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse erforderlich. Die Tiere müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Nur bei Direkteinreise über Schweizer Flughäfen werden eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Veterinärwesen und eine Zollbewilligung benötigt.
Hinweis: Laut Bundesamt für Veterinärwesen dürfen Hunde mit kupierten Ohren und kupiertem Schwanz nicht in die Schweiz verbracht werden. Ausnahmen sind für Kurzaufenthalte, z.B. Urlaubsreisen, möglich, die Entscheidung obliegt allerdings immer den Zollbeamten.
Eine Übersicht über die Bestimmungen für jeden Einzelfall gibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Bei der Einreise in die Schweiz darf der deutsche Reisepass weniger als 1 Jahr, der österreichische weniger als 5 Jahren abgelaufen sein. Achtung: Deutsche sind jedoch dazu verpflichtet, mit gültigen Ausweispapieren (Reisepass oder Personalausweis) nach/von Deutschland ein- bzw. auszureisen. Österreichischen Reisenden wird ebenfalls dringend empfohlen, mit gültigen Reisedokumenten zu reisen.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder.
(b) [2] U.a. türkische Staatsbürger mit anerkanntem Reisedokument und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder mit einem gültigen D-Visum. Türkische Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen im Rahmen von Klassenfahrten und mit Bescheinigung der Schulleitung sind ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen.
Vaccination identifier | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | |
---|---|---|
Cholera | Nein | |
Gelbfieber | Nein | |
Gesundheitszeugnis erforderlich | ||
Malaria | Nein | - |
Typhus & Polio | Nein | - |
Essen & Trinken |
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Industriestrasse 78, 4600 Olten, (Tel: +41 (0)32 625 30 30. www.kvg.org).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten, Wanderer), die sich in ausgewiesenen Infektionsgebieten aufhalten. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten bestimmten Personengruppen (Kinder und Jugendliche) empfohlen.
Das COVID-Zertifikat der Schweiz wird in der Schweiz und in den Ländern der EU akzeptiert. Es ist 365 Tage nach der letzten Impfung gültig.
Die Schweiz akzeptiert das digitale COVID-Zertifikat der EU. Zurzeit kann es jedoch noch zu technischen Schwierigkeiten kommen, weshalb es sich empfiehlt, zusätzlich aus Sicherheitsgründen den Impfpass in Papierform mit sich zu führen.
1 Schweizer Franken = 100 Rappen. Währungskürzel: sfr, CHF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 200, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2, 1 und 1/2 sfr sowie 20, 10 und 5 Rappen im Umlauf.
American Express, Mastercard, Diners Club, Visaund andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Die Kreditkarten Mastercard und Visa werden in fast allen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sind in der Schweiz nur in einigen Großstädten in wenigen Wechselstuben und Banken einlösbar.
Mo-Fr 08.30/09.00-16.00/18.00 Uhr in den Großstädten; Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). In wichtigen Geschäftszentren bleiben die Schalter manchmal auch über die Mittagszeit geöffnet.
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Barmitteln. Ab einem Wert von 10.000 CHF besteht ggf. Auskunftspflicht.
Geld kann in Banken umgetauscht werden. Auf Flughäfen und an Bahnhöfen gibt es Wechselstuben für Währungen und Reiseschecks. Diese haben von 06.00-21.00 Uhr, oft auch bis 23.00 Uhr geöffnet. Auch Hotels können Geld wechseln.
SFr
CHF
EUR1 = CHF1.07 |
GBP1 = CHF1.27 |
USD1 = CHF1.03 |
Die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. 65% der Bevölkerung sprechen Deutsch in den verschiedenen schwyzerdütschen Dialektformen (Ost-, Nord- und Zentralschweiz); 22,6% Französisch (West- und Südwestschweiz); 8,3% Italienisch (Kanton Tessin/Ticino) und 0,5% Rätoromanisch (Kanton Graubünden/Grisons). 6% sind anderssprachig.
- Auf Wiedersehen = Au revoir
- Acht = Huit
- Achtzig = Quatre-vingt
- Ausgang = Sortie
- Bier = Bière
- Bitte = S'il vous plaît
- Danke = Merci
- Dienstag = Mardi
- Doktor = Médecin
- Donnerstag = Jeudi
- Drei = Trois
- Dreißig = Trente
- Eingang = Entrée
- Einhundert = Cent
- Eins = Un (Une)
- Eintausend = Mille
- Freitag = Vendredi
- Fünf = Cinq
- Fünfzig = Cinquante
- Gefahr = Danger
- Geschlossen = Fermé
- Hallo = Bonjour
- Heute = Aujourd'hui
- Hotel = Hôtel
- Ich fühle mich krank = Je ne me sens pas bien
- Ich verstehe das nicht = Je ne comprends pas
- Ja = Oui
- Mein Name ist = Je m'appelle
- Mir geht es sehr gut. = Ça va bien
- Mittwoch = Mercredi
- Montag = Lundi
- Morgen = Demain
- Nein = Non
- Neun = Neuf
- Neunzig = Quatre-vingt dix
- Offen = Ouvert
- Restaurant = Restaurant
- Samstag = Samedi
- Sechs = Six
- Sechzig = Soixante
- Sieben = Sept
- Siebzig = Soixante-dix
- Sonntag = Dimanche
- Speisekarte = Menu
- Sprechen Sie Deutsch/Englisch? = Est-ce que vous parlez allemand/anglais?
- Toiletten = Toilettes
- Vier = Quatre
- Vierzig = Quarante
- Wein = Vin
- Wie geht es Ihnen? = Comment ça va?
- Wie viel kostet das? = Combien est-ce que ça coûte?
- Wo ist ? = Où est ?
- Zehn = Dix
- Zwanzig = Vingt
- Zwei = Deux
2023
- 01 Jan Neujahr
- 02 Jan Berchtoldstag
- 07 Apr Karfreitag
- 10 Apr Ostermontag
- 18 May Christi Himmelfahrt
- 29 May Pfingstmontag
- 01 Aug Nationaler Feiertag
- 24 Dec Heiligabend
- 25 Dec Weihnachten
- 26 Dec Weihnachten
[*]Diese Feiertage werden in einigen Kantonen nicht begangen.
In verschiedenen Kantonen gibt es weitere Feiertage (halbe oder ganze Tage).
Folgende Artikel können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden:
Betäubungsmittel, Absinth.
Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde, Pflanzen und pflanzlichem Material. Die Einfuhr von Souvenirs aus bedrohten Tieren und Pflanzen (z.B. Pelze, Elfenbein etc.) ist verboten.
Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht -EU-Ländern ist im Reiseverkehr verboten. Dieses Einfuhrverbot betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven).
Die Einfuhr für selbst gefangenen Fisch und durch Jäger erlegtes Wild ist nur zu Bedingungen für gewerbsmäßigen Import möglich.
Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind erhältlich vom Bundesamt für Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst, CH-3003 Bern, Tel: (+41) (031) 322 25 90.
Weitere Informationen sind vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhältlich.
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Honorarkonsulate in Bregenz, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.
+43 (1) 795 05.
http://www.eda.admin.ch/wien
http://www.eda.admin.ch/wien
Konsularcenter: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Nachmittags nach Vereinbarung.
Prinz-Eugen-Straße 9 a
Wien
1030
Austria
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Generalkonsulate in Frankfurt/M., München und Stuttgart. Honorarkonsulate in Bremen, Dresden, Düsseldorf, Emmendingen bei Freiburg i. Br., Erfurt, Hamburg, Nürnberg.
+49 (30) 390 40 00.
http://www.eda.admin.ch/berlin
http://www.eda.admin.ch/berlin
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung.
Otto-von-Bismarck-Allee 4a
Berlin
10557
Switzerland
Konsularabteilung der Botschaft
Honorarkonsulate in Bregenz, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.
+43 (1) 795 05.
http://www.eda.admin.ch/wien
http://www.eda.admin.ch/wien
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Nachmittags nach Vereinbarung.
Prinz-Eugen-Straße 9 a
Wien
1030
Austria
Visitenkarten sind üblich.
Die Geschäftszeiten sind üblicherweise Mo-Fr von 08.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. In Genf beginnt der Arbeitstag meist eine Stunde früher.
economiesuisse - Verband der Schweizer Unternehmen
+41 (0)44 421 35 35.
http://www.economiesuisse.ch/de
Hegibachstrasse 47
Zürich
8032
Switzerland
Switzerland Global Enterprise
+41 (0)44 365 51 51.
https://www.s-ge.com/de/sbh
Stampfenbachstrasse 85
Zürich
8006
Switzerland
Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein
+43 (0)1 51 25 95 90.
https://www.hk-schweiz.at/
Schwindgasse 20
Wien
1040
Austria
Swiss Business Hub Germany
+49 (0)711 22 29 43 29.
https://www.eda.admin.ch/swiss-business-hub-germany
Hirschstraße 22
Stuttgart
70173
Germany
Die Landesvorwahl ist 0041.
In der Schweiz gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.
Notrufnummern sind: Polizei 117, Rettungswagen 144 und Feuerwehr 118.
3G und 4G. Hauptnetzbetreiber sind Swisscom und Orange. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Die Netzqualität- und Abdeckung ist herrvorragend und wird auch in den ländlichen Regionen immer besser. Handys werden in der Schweiz Natel genannt. Lokale SIM-Karten werden in der Regel in Zeitungsgeschäften und Kiosken verkauft. Salt bietet u.a. Prepaid-SIM-Karten an.
Internetanbieter sind u.a. Swisscom, Monzoon und UPC. Sie bieten kostenpflichtiges W-LAN über zahlreiche Hotspots.
Internet-Cafés sind überall vorhanden. Kostenloses Wi-Fi bieten nach einer Registrierung zahlreiche Bahnhöfe und Flughäfen, große Skigebiete (Davos Klosters, Laax, Saas-Fee, St. Moritz und Zermatt) sowie viele Hotels, Lokale, Bars, Restaurants, Hotels und andere Unternehmen an. SBB FreeSurf ist in allen Fernverkehrszügen der SBB innerhalb der Schweiz nutzbar. Ausländische Reisende können mittels einer SIM-Karte eines an SBB FreeSurf beteiligten Mobilfunkanbieters gratis im Internet surfen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots sowie Travelers Wi-Fi.
Briefe sind bis zu 3 Tagen unterwegs. Postlagernde Sendungen kann man an alle Postämter senden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.30-12.00 und 13.45-18.30 Uhr. Die Postämter schließen am Samstag um 11.00 Uhr.
Zahlreiche Radiosender aus Deutschland und Österreich lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in der Schweiz empfangen.
Genf
Die Universitätsstadt Genf liegt am Rhôneabfluss des Genfersees. Wahrzeichen der Stadt ist die Fontäne Jet d'Eau. In Genf sind über 200 internationale Organisationen ansässig, unter anderem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Rote Kreuz. Die Vereinten Nationen (UN) haben ihren europäischen Hauptsitz im Palais des Nations. Von hier aus bietet sich auch ein wundervoller Blick über den Genfersee und auf die gegenüberliegenden Bergmassive. Eine der schönsten Sehenswürdigkeiten ist die romanische Kathedrale St-Pierre, die inmitten der malerischen Genfer Altstadt liegt. Antiquarische Geschäfte und elegante Läden drängen sich entlang der verwinkelten Kopfsteinpflastergassen. Genf besitzt an die 30 Museen und über 100 Kunstgalerien. Einen Besuch wert sind besonders das Kunstmuseum Musée d’art et d’histoire, das Musée Ariana (Keramik und Glas), ein Uhren- und Emailmuseum sowie das Musée International de la Croix-Rouge.
UNESCO Welterbegebiet Jungfrau-Aletsch
Das Gebiet Jungfrau-Aletsch ist seit 2001 das erste alpine UNESCO Weltnaturerbe. Es liegt in den Berner Alpen und hat die Oberländer Berge Eiger, Mönch und Jungfrau als Kulisse. Es weist die meisten Gletscher und mit dem Grossen Aletschgletscher den längsten Gletscher der Alpen auf. Außerdem finden sich hier zahlreiche Gletscherphänomene, wie U-Täler, Gletschermulden, vom Gletscher geformte Hörner und Moränen. In diesem Teil der Berner Alpen leben seltene Tiere wie der Alpensteinbock und die Westliche Smaragdeidechse. Auch seltene Pflanzenarten lassen sich hier noch finden.
Wintersport
Die Schweiz ist eins der beliebtesten Wintersportländer der Welt. Ob Skifahren auf Pisten, im Tiefschnee oder auf Gletschern, ob Langlauf, Schneeschuhwandern, Schlitten fahren, Windelwedelkurs, Eistauchen, Snowbiking oder Snowboarding, in der Schweiz haben Wintersportfreunde die Qual der Wahl, vor welcher atemberaubenden Kulisse sie sportlich aktiv werden möchten. Das Land bietet renommierte Winterurlaubsorte zuhauf und weit über 200 Wintersportgebiete: Villars ist ein populärer Wintersport- und Luftkurort. Der 1300 m hoch gelegene Kurort Leysin bietet herrliche Panoramablicke auf die Rhoneebene, das Montblanc-Massiv und den Genfersee. In der Region Engadin liegt u. a. der weltberühmte Wintersportort St. Moritz. Auch Davos, Klosters und Arosa sind in aller Welt für ihre hervorragenden Wintersportmöglichkeiten bekannt.
Gruyères /Greyerz
Greyerz ist eine kleine, mittelalterliche und sehr malerische Stadt auf einem Hügel über der Saane. Es gibt gute Restaurants, Museen und ein Schloss sowie Häuserzeilen aus dem 15. bis 17. Jahrhundert in der Altstadt. Das Schloss Greyerz beherbergt ein Museum, das regionale Architektur, Geschichte und Kultur über acht Jahrhunderte ausstellt. Das Tibet-Museum in Greyerz zeigt über 300 buddhistische Skulpturen, Bilder und rituelle Werke aus verschiedenen Himalaja-Regionen. Empfehlenswert ist auch ein Besuch in der Schaukäserei von Greyerz.
Berner Oberland
Das Berner Oberland mit der Jungfrau-Region ist eins der schönsten Feriengebiete der Schweiz. Adelboden, Grindelwald und Lenk waren schon im 19. Jahrhundert vor allem beim europäischen Adel beliebt. Der zwischen dem Thuner- und dem Brienzer See gelegene Ferien- und Luftkurort Interlaken ist das Tor zum Berner Oberland und Ausgangspunkt der schmalspurigen Berner-Oberland-Bahnen (BOB). Jungfrau (4158 m), Mönch (4099 m) und Eiger (3970 m), dessen gefährliche, fast senkrecht abfallende Nordwand erst 1938 erstiegen wurde, gehören zu den bekanntesten Gipfeln der Schweiz. Im Sommer 2006 kam es am Eiger zu einem massiven Felssturz, ca. 700.000 Kubikmeter Steine brachen aus der Ostwand.
Montreux und Château de Chillon
Montreux am Genfersee wird auch oft die 'Perle der Schweizer Riviera' genannt. Von hier aus bieten sich klassisch schöne Blicke auf den See und die Berge. Montreux ist für sein mildes Klima und entspannte Kurortatmosphäre bekannt. Jeden Juli findet hier das weltberühmte internationale Jazzfestival statt - Vorausbuchung wird empfohlen. Nur eine kurze Busfahrt entfernt liegt das Château de Chillon, ein trutziges Wasserschloss aus dem 12. Jahrhundert und eines des meist besuchten Sehenswürdigkeiten der Schweiz.
Basel
Die alte Universitäts- und Handelsstadt Basel liegt im Dreiländereck zwischen dem Elsass und dem Jura am Rhein. Die mittelalterliche Altstadt mit ihren verwinkelten Gassen ist sehenswert, ebenso wie die 1460 gegründete Universität Basel, die älteste Universität der Schweiz. Die ältesten Teile des Münsters stammen aus dem 9.-13. Jahrhundert, seine zwei Türme sind weithin sichtbar. Bemerkenswert sind auch das Spalentor und die Peterskirche. Die Stadt hat kulturell jede Menge zu bieten. Es gibt über 30 Museen, besonders interessant ist das Historische Museum Basel oder das Spielzeug Welten Museum Basel. Das Kunstmuseum Basel umfasst umfangreiche Sammlungen niederländischer und deutscher Malerei des 15.-17. Jahrhunderts, das Kupferstichkabinett sowie das Museum für Gegenwartskunst.
Zürich
Zürich ist die größte Stadt der Schweiz und liegt am Zürichsee, dem die Limmat entfließt. Im Sommer sind Bootsfahrten auf dem Zürichsee beliebt. Wahrzeichen der Stadt sind die Doppeltürme des Großmünsters. Das Rathaus stammt aus der Spät-Renaissance. Die Bahnhofstraße ist eine der schönsten Einkaufsstraßen Europas. Zürich verfügt über mehr als 50 Museen. Ein Besuch im Landesmuseum lohnt sich wegen seiner bedeutenden kulturhistorischen Sammlung. Das Zürcher Schauspielhaus ist eine der renommiertesten deutschsprachigen Bühnen. In der Basilika Fraumünster befinden sich Buntglasfenster von Marc Chagall. Wenn möglich, sollte man einen Tagesausflug auf den Üetliberg machen, den man mit der Üetlibergbahn erreicht. Bei gutem Wetter eröffnet sich von der Aussichtsplattform ein wunderbarer Rundblick auf die Alpenkette.
Lausanne
Lausanne, die Hauptstadt des Kantons Vaud, liegt am Nordufer des Genfersees. Wahrzeichen sind die Kathedrale Notre Dame in der Cité, der Altstadt, und das benachbarte Schloss (1397-1431). Die Altstadt von Lausanne kann man am besten zu Fuß erforschen. Schön ist ein Spaziergang am alten Hafen Port d'Ouchy. Von Ouchy kann man mit der U-Bahn in die Lausanner Innenstadt fahren. Lausanne ist der Hauptsitz des 1894 gegründeten Olympischen Komitees. Zahlreiche Museen und ein vielseitiges Kultur- und Sportangebot sorgen für Abwechslung. Das Musée Olympique bietet einen Überblick über die Geschichte der modernen olympischen Spiele. Das Rathaus mit Renaissancefassade ist ebenfalls sehenswert. Ein weltweit einmaliges Museum ist das Musée de l'Art Brut, das Art Brut (Außenseiterkunst) ausstellt.
Weinbaugebiet Lavaux
Weinberge bedecken die Hänge der Monts du Lavaux. Riex und Epesses sind zwei der bekanntesten Weindörfer am Nordufer des Genfersees. Die steilen Hänge des Lavaux über dem Genfersee zwischen Lausanne und Vevey wurden seit dem 12. Jahrhundert für den Weinbau in eine Terrassenlandschaft umgestaltet. Seit Juni 2007 gehört das Weinbaugebiet Lavaux zum Weltkulturerbe der UNESCO.
Bern
In Bern, der Hauptstadt der Schweiz, hat man Ausblick auf den Jura im Westen und im Süden auf die Voralpen und die Alpen. Der mittelalterliche Stadtkern, der von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurde, befindet sich auf der Aarehalbinsel zwischen dem Zeitglockenturm und der Nydeggkirche. Die zahlreichen Museen sind sehenswert. Bern verfügt über die größte Sammlung von Arbeiten des Malers Paul Klee.
Luzern
Luzern liegt am Vierwaldstätter See, auf dem Fahrten mit Raddampfern angeboten werden. Die Hofkirche, das Rathaus und das Löwendenkmal sind nur einige der interessantesten Bauwerke der Stadt. Die 170 m lange überdachte Kapellbrücke, die über die Reuß führt, war ursprünglich eine der ältesten Holzbrücken des Landes (1333 errichtet). Im Sommer 1993 brannte sie ab, wurde jedoch innerhalb eines Jahres wiederaufgebaut. Das Richard-Wagner-Haus und das Verkehrshaus der Schweiz sind ebenfalls einen Besuch wert. Auf dem nahe gelegenen Rotsee wird alljährlich die Rotsee-Regatta ausgetragen. Sonnenberg, Gütsch, Pilatus und alle anderen Berge im Umkreis von Luzern erreicht man mit Drahtseilbahnen, Skiliften und Zahnradbahnen.
Graubünden
In Graubünden betreibt man Alpwirtschaft, Ackerbau, Viehzucht und in den warmen Tälern auch Weinbau. In der rauen bündnerischen Gebirgsregion gibt es insgesamt 150 Täler. In der Region Engadin liegt u. a. der weltberühmte Wintersportort St. Moritz. Auch Davos, Klosters und Arosa sind in aller Welt für ihre hervorragenden Wintersportmöglichkeiten bekannt. St. Moritz ist Inbegriff der Eleganz, das 1560 m hoch gelegene Davos bietet auch Kunstinteressierten etwas – das Kirchner Museum Davos zeigt die größte Privatsammlung der Arbeiten des Malers Ernst Ludwig Kirchner. In St. Moritz, Pontresina und Zuoz findet man die typischen Engadiner Steinhäuser. Durch das Hochtal des Engadin, dessen Hänge mit Lärchenwäldern bedeckt sind, fließt der Inn. Die höchste Erhebung Graubündens ist die Berninagruppe.
Schlösser und Burgen
In der Schweiz stehen zahlreiche sehenswerte Schlösser, Burgen und Ruinen. Das Schloss Chillon bei Montreux befindet sich auf einer Felseninsel am Ufer des Genfersees. Es ist das meistbesuchte historische Gebäude der Schweiz. Auf dem Berg, auf dem Schloss Lenzburg steht, soll vor der Entstehung des Schlosses ein Drache gehaust haben. Heute kann man im Schloss Lenzburg mehrere Ausstellungen des Museums Aargau besuchen. Die drei sehr gut erhaltenen, mittelalterlichen Burgen von Bellinzona (Castelgrande, Castello di Montebello und Castello di Sasso Corbaro) gehören zum Weltkulturerbe der UNESCO. In der historischen Kleinstadt Brig am Südufer der Rhone steht das bedeutendste Barockschloss der Schweiz und Wahrzeichen des Oberwallis, das Stockalperschloss. Wer Burgen mag, sollte nach Leuk, Sierre, Sion und Monthey fahren.
Kloster und Kirchen
Das Kloster St. Johann in Müstair zählt zu den Weltkulturgütern der UNESCO. Es stammt aus karolingischer Zeit. Eins der bedeutendsten Baudenkmäler der Schweiz ist die ehemalige Benediktinerklosterkirche St-Pierre in dem Städtchen Romainmôtier. In Engelberg gibt es ein großartiges Benediktinerkloster und eine Barockkirche zu sehen, in der sich die größte Orgel der Schweiz befindet. Die Wallfahrtskirche Madonna del Sasso in Orselina oberhalb von Locarno und dem Lago Maggiore ist berühmt. Das Benediktinerkloster Einsiedeln liegt in einer Landschaft mit tiefblauem See und schroffen Bergspitzen. In diesem Kloster befindet sich die berühmte Schwarze Madonna aus dem 15. Jh.
Rheinfall
Das Gebiet um den Bodensee am Nordrand der Alpen hat ein ausgesprochen mildes Klima, was den Wein- und Obstanbau begünstigt. Der Rhein durchfließt den Bodensee und bildet bei Schaffhausen den Rheinfall, den größten Wasserfall Mitteleuropas. Bemerkenswert ist der mächtige Felsen mitten im Wasserfall. Mit dem Schiff sind das Rheinfallbecken und die Schlösser Wörth und Laufen erreichbar. Im Schloss Laufen befindet sich das Historama, eine interaktive Ausstellung, die dem Rheinfall gewidmet ist.
St. Gallen
St. Gallen, in der Ostschweiz am Fluss Steinach in der Nähe des Bodensees gelegen, hat eine Altstadt mit Patrizierhäusern aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Besonders sehenswert sind die Stiftsbibliothek im Innenhof des Benediktinerklosters, die Kantonsbibliothek St. Gallen, die 1551 gegründet wurde, und die barocke Domkirche. Der gesamte Stiftsbezirk gehört seit 1983 zum Weltkulturerbe der UNESCO.
Wallis
Das Wallis im oberen Rhônetal erstreckt sich bis zum Genfersee. Zwischen Alpennord- und Südseite findet man eine abwechslungsreiche Landschaft. In den stark vergletscherten Walliser Alpen liegen die höchsten Gipfel der Schweiz: Dufourspitze (4634 m), Dom (4545 m), Weißhorn (4507 m) und Matterhorn (4477 m). Die Wald- und Schneegrenzen liegen sehr hoch. Kleine Dörfer mit alten Holzhäusern klammern sich förmlich an die Berghänge. In den zahlreichen romantischen Seitentälern liegen viele schöne Urlaubsorte, die bekanntesten sind Saas Fee im Saastal und Zermatt im Mattertal, das vom Matterhorn überragt wird. Im Wallis liegen die größten Schweizer Gletscher: Der 22 km lange Große Aletschgletscher bedeckt 81 qkm. Den berühmten Rhonegletscher und die Eisgrotte bei Gletsch sowie den unterirdischen See bei St-Léonard sollte man sich ansehen.
Im Eispavillon ins Gletscherinnere blicken
Für Gletscherfans ist der Eispavillon bei Saas Fee eine besondere Attraktion. Zum Eispavillon gelangt man mit einer U-Bahn. Man fährt von der Station Felskinn oberhalb von Saas-Fee bis zur Station Mittelallalin mit der Metro Alpin. Hier befinden sich ein Drehrestaurant und der Eispavillon, der in der Eisgrotte Mittelallalin tiefe Einblicke ins Innere des Feegletschers bietet. Von Mittelallalin aus beginnen viele Hochgebirgstouren, Berg- und Gletscherwanderungen. Gletscherskifahren ist auch möglich.
Tessin
Im südlichsten Kanton der Schweiz spricht man italienisch, Klima und Atmosphäre sind mediterran. Lugano, die größte Tessiner Stadt, liegt am Fuß des San Salvatore und des Monte Brè am Lago di Lugano. Die Stadt gehört zu den beliebtesten Schweizer Ferienzielen. Schöne Piazzas, Palazzos, Palmen und die lange Uferpromenade machen ihren Reiz aus. Kunsthistorisch Interessierte sollten sich die Kathedrale San Lorenzo ansehen. Locarno am Lago Maggiore mit seinen engen Gassen und Straßencafés ist besonders schön im Frühling und im Herbst. Die Stadt liegt wunderschön, Gärten und Weinberge bedecken die umliegenden Hügel. Die zauberhaften Dörfer der Gegend sind mit dem Bus erreichbar. Ausflugsfahrten zu Pässen, u. a. zum Lukmanier-, Furka- und dem Oberalppass, werden angeboten. Auch Mailand und Venedig liegen in erreichbarer Nähe.
Wandern
Über 65000 Kilometer Berg- und Wanderwege sind in der Schweiz hervorragend ausgeschildert. Das Wanderwege-Netz der Schweiz gehört zu den längsten und vielseitigsten der Welt. Eingeteilt ist das Netz in Wanderwege, Bergwanderwege, in Alpinwanderwege sowie in Kultur- und Themenwege. Beliebt sind auch Gletscherwanderungen. Der Schwierigkeitsgrad des ausgewählten Wanderweges sollte dem Können und der Fitness der Wanderer entsprechen. Die Voralpenregion Appenzell, deren höchste Erhebung der Säntis (2504 m) ist, sowie das Jura sind hervorragende Bergwandergebiete. Der neue Fernwanderweg Tell-Trail liegt im Zentrum der Schweiz und ist in acht Etappen eingeteilt. Wanderer kommen auf der Strecke zwischen dem Wilhelm Tell-Denkmal in Altendorf via Luzern und Sörenberg an elf Seen vorbei und meistern sechs Berge.
Mountainbike fahren
Die Schweiz ist ein Paradies für Mountainbiker. Das Land bietet 4500 Mountainbikekilometer. Es gibt nationale, regionale und lokale Touren in allen Schwierigkeitsgraden, oft haben sie Panoramablick auf die Alpen inklusive. Zahlreiche Mountainbike Anlagen bieten für Einsteiger, Kinder und auch für Cracks ein hervorragendes Terrain zum Üben. Auch einige Schweizer Parks stehen für Mountainbiker zur Verfügung, wie der Naturpark Gantrisch.
Mit dem Fahrrad durch die Schweiz
Fahrradwege mit einer Gesamtlänge von9000 Kilometern bieten Fahrradfahrern eine große Auswahl an wunderschönen Strecken durch die Schweiz. Es gibt zahlreiche nationale Routen wie die Rhone-Route von Andermatt nach Genf, die Rhein-Route von Andermatt nach Basel oder die die Nord-Süd-Route von Basel nach Chiasso. Die Routen sollten der eigenen Fitness entsprechend ausgewählt werden. Anspruchsvoll ist die Alpenpanorama-Route von St. Margrethen nach Aigle, bei der Mitteland-Route von Romanshorn bis Lausanne geht es hingegen gemütlich zu.
Museen besuchen
Die Schweiz verfügt über zahlreiche Top-Museen wie über das Museum Rietberg in Zürich oder das Kunstmuseum in Basel. Wer die Schweiz kennen lernen möchte, sollte in die schweizerischen Museen gehen, denn diese zeigen die Kultur der Schweiz ganz anschaulich wie das Forum Schweizer Geschichte Schwyz in Hofmatt, die Schaukäserei La Maison du Gruyère AOP in Pringy, das Zermattlantis Matterhorn Museum in Zermatt oder die Maison Cailler – Schokoladenfabrik in Broc. Einen großen Überblick über die Schweiz bieten Swissminiatur in Melide und das Freilichtmuseum Ballenberg in Brienz.
Matterhorn und Klein-Matterhorn
Das pyramidenförmige Matterhorn bei Zermatt ist wohl der meistfotografierte Berg der Welt und eins der Wahrzeichen der Schweiz. Es zieht ehrgeizige Bergsteiger magnetisch an. Gegenüber liegt das Klein-Matterhorn, auf das eine Seilbahn führt. Von der Bergstation kann man auf Skiern den Berg bis ins autofreie Zermatt hinunter fahren oder durch einen Tunnel auf das südlich gelegene Gletscherplateau und damit zu dem Skigebiet Matterhorn glacier paradise gelangen. In der Mitte des Tunnels befindet sich ein Personenaufzug zum Gipfel. Vom Gipfel des Klein-Matterhorns aus hat man nicht nur einen fantastischen Blick auf das Matterhorn, sondern auch einen Panoramarundblick auf einige Gipfel der schweizerischen, italienischen und französischen Alpen.
Panoramabahnfahrten durch die Schweiz
Wer möchte das nicht? Gemütlich im Zug sitzen und die wunderschönen und atemberaubenden Landschaften der Schweiz vorbeiziehen sehen. Dieser Genuss ist auf zahlreichen Panoramastrecken möglich, die zum Teil zum Weltkulturerbe der UNESCO gehören. Spektakulär ist die Bahnreise über die Alpen im Bernina Express. Die Albula- und Berninalinien zählen zwischen Thusis und Tirano seit 2008 zum UNESCO-Welterbe. Der Panoramic-Express verbindet Montreux mit Interlaken. Der Centovalli Express bietet eine Bahnfahrt durch 100 Täler. Chur ist Ausgangspunkt der Rhätischen Bahn, die u. a. nach St. Moritz, Arosa und Disentis fährt und die von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurde. Der Glacier-Express fährt von Zermatt über Brig, Andermatt und Chur nach Davos/St. Moritz.
In der Schweiz kann man hervorragend einkaufen, auch wenn die Preise mitunter recht teuer sind. Beliebte Mitbringsel sind Schweizer Uhren, volkstümliche Handarbeiten wie Stickereien und Spitzenwaren, Leinen, Berner Holzschnitzereien, Bergkäse und Schweizer Taschenmesser. Schokolade wird in allerlei Formen und vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten. Im Schweizer Heimatwerk (Internet: www.heimatwerk.ch) findet man traditionelles und qualitativ hochwertiges schweizerisches Kunsthandwerk, wie z.B. Kuckucksuhren, Kuhglocken, Fonduesets, Musikdosen und Trachten. Filialen gibt es in Zürich, Basel und Genf.
In allen größeren Ortschaften gibt es Supermärkte, in denen man Lebensmitteln und Dinge für den täglichen Bedarf bekommt. Zu den bekanntesten schweizerischen Supermarktketten gehören Migros, Coop und Spar.
In Zürich laden die Bahnhofstraße mit ihren großen Kaufhäusern sowie die Altstadt mit ihren luxuriösen Boutiquen und zu einem Einkaufsbummel ein. Wer lieber durch kleinere Geschäfte bummelt, den zieht es ins Niederdorf. In Luzern sollte man den Blumen- und Gemüsemarkt an der Reuss besuchen. In den Wintermonaten findet ein Mal im Monat ein Handwerkermarkt auf dem Weinmarkt statt. Auch in Bern gibt es einen Handwerkermarkt.
Von April bis Oktober finden in allen größeren Ortschaften an den Wochenenden Flohmärkte statt. Bekannt ist z.B. der Marché aux puces, der jeden Samstag auf dem Plaine de Plainpalais in Genf stattfindet.
Mo-Fr 8.00-18.30 Uhr, Sa 8.00-17.00 Uhr. Kleinere Läden schließen von 12.00-13:30 Uhr. Einige große Supermärkte schließen gegen 20.00 Uhr.
Das Nachtleben in der Schweiz ist legendär. In fast allen Städten und Urlaubsorten gibt es ein vielfältiges Unterhaltungsangebot mit Kinos, Theatern, Nachtklubs und/oder Diskotheken, in denen häufig auch international bekannte DJs auflegen. Vor allem an den Wochenenden sind die Klubs gut besucht. In den meisten Party-Lokationen muss man mindestens 18 Jahre, manchmal auch 21 Jahre alt sein, um eingelassen zu werden. In vielen Restaurants, die häufig bis 24.00 Uhr geöffnet sind, werden einheimische Unterhaltungsprogramme geboten. In den meisten Städten ist der öffentliche Nahverkehr an die zahlreichen Nachtschwärmer angepasst und die Busse und Bahnen fahren an den Wochenenden die ganze Nacht durch.
Das lebendigste Nachtleben hat Zürich zu bieten; mit seinen trendigen Bars und einer florierenden Klubszene, die man vor allem im ehemaligen Industriestandort Zürich-West erleben kann, hat die Stadt sich zu einer Partymetropole entwickelt. Auch in Lausanne und Genf kann man die Nächte zum Tag werden lassen. In den Wintermonaten bieten viele Skiorte, wie z.B. Verbier und Zermatt, eine feuchtfröhliche Aprés-Ski-Atmosphäre.
In allen größeren Städten gibt es außerdem ein umfangreiches kulturelles Angebot mit Theaterhäusern, klassischen Konzerten und Sinfonieorchestern. Opernhäuser findet man u.a. in Zürich, Lausanne und Fribourg; das Stadttheater Basel wurde in den Jahren 2009 und 2010 wegen seine innovativen Inszenierungen und seinem abwechslungsreichen Repertoire von der Berliner Fachzeitschrift Opernwelt zum Opernhaus des Jahres gekürt.
Die schweizerische Küche ist je nach Region sehr verschieden, man findet Elemente aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche. Da die Schweiz nur über wenig fruchtbare Ackerfläche verfügt, verwendet die traditionelle schweizerische Küche kaum frisches Obst und Gemüse. Viele Gerichte basieren auf Kartoffeln, Milch, Käse und Milchprodukten. Emmentaler, Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine sind nur einige der bekanntesten Schweizer Käse. Sehr beliebt sind auch Gerichte aus geschmolzenem Käse wie Raclette (am offenen Kamin oder Tischgrill erhitzter, auf Pfännchen geschabter Käse) oder Käsefondue (im Topf mit Wein erhitzter Käse, in den Weißbrotstücke getunkt werden). An den Ufern der großen Seen, wie z.B. dem Bodensee oder dem Genfer See, wird häufig Fisch serviert, vor allem Felchen, Egli (Flussbarsch) und Forellen. Außerdem gibt es unzählige Salamisorten und Würste aus Schweinefleisch, darunter Landjäger, Beinwurst, Engadinerwurst oder Knackerli. Schweizer Schokolade ist weltberühmt. Barry Callebaut stellt inzwischen auch die rosarote Schokoladensorte Ruby her.
- Eine der vielen leckeren regionalen Spezialitäten ist Bündnerfleisch (getrocknetes Rindfleisch).
- Papet vaudois ist ein wohl schmeckendes Gericht aus Lauch und Kartoffeln.
- Rösti (geschnittene und gebratene Kartoffeln) und Fondue Bourguignonne (mit verschiedenen Soßen serviertes Fleischfondue) sind sehr schmackhaft.
- Gugelhopf (Napfkuchen, oft mit Sahnecremefüllung) und Fasnachtsküchli (Puderzuckergebäck, das in der Karnevalszeit gegessen wird) sind besonders leckere Süßigkeiten.
- Weitere süße Köstlichkeiten sind Engadiner Nuss-, Zuger Kirsch- und Aargauer Rüblitorte.
Trinkgeld ist grundsätzlich inbegriffen; bei guter Bedienung rundet man jedoch den Rechnungsbetrag großzügig auf.
Die Auswahl an Schweizer Weinen ist groß. Obstbranntweine wie Kirsch, Marc, Pflümli und Williams sind sehr beliebt. Das schweizerische Bier ist ebenfalls schmackhaft. Häufig wird auch Mineralwasser von hiesigen Abfüllern, wie z.B. Henniez, getrunken.
In der Schweiz darf man je nach Kanton ab 16 bzw. 18 Jahren Bier und Wein und ab 18 Jahren Spirituosen trinken.
Die Hotels haben durchweg einen hohen Standard und bieten meist viel Komfort. Man sollte im Voraus buchen, die Verkehrsbüros nehmen allerdings keine Buchungen entgegen. Die Palette reicht von vornehmen Luxushotels über themenspezifische Hotels wie Aktivhotels, Romantikhotels, Wellnesshotels bis hin zu Gasthäusern und Pensionen mit Familienatmosphäre. Es gibt auch zahlreiche Unterkünfte, die behindertengerecht ausgestattet sind. Der »Hotelführer für Behinderte in der Schweiz« ist von Mobility International Schweiz erhältlich, Adresse: Frohburgstrasse 4, 4600 Olten, Schweiz. Tel: (062) 206 88 35.
Die meisten Hotels sind der hotelleriesuisse angeschlossen. Adresse: Monbijoustrasse 130, Postfach, 3001 Bern, Schweiz. Tel: (031) 370 41 11.
Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt.
In der Schweiz wird pro Nacht und pro Gast während der ersten 40 Tage des Aufenthalts eine Kurtaxe fällig, die von Ort zu Ort unterschiedlich hoch ausfällt.
Es gibt etwa 175 Zeltplätze in der Schweiz. Auf Privatgrundstücken/Ackerland sollte man nicht zelten. Campingführer werden vom Verband Schweizerischer Campings (VSC/ASC) veröffentlicht (erhältlich im Buchhandel oder beim Verband). Die Adresse des Verbandes Schweizerischer Campings (VSC/ASC) ist: Sekretariat, Bahnhofstrasse 2, Postfach, 3322 Schönbühl, Schweiz, Tel: (031) 852 06 26.
In der Schweiz gibt es 51 Jugendherbergen. Ein internationaler oder nationaler Jugendherbergsausweis muss vorgelegt werden. Man sollte möglichst lange im Voraus buchen. Buchungsbestätigung bei Beilage der Internationalen Jugendherbergs-Rückantwortkarte möglich. Ein Verzeichnis der Schweizer Jugendherbergen ist vom Schweizer Verkehrsbüro oder von den Schweizer Jugendherbergen erhältlich.Zahlreiche Jugendherbergen in der Schweiz bieten ihren Gästen ein vielfältiges Wintersport-Programm und andere Aktivitäten, die im Winter sehr beliebt sind.
Römisch-katholisch und evangelisch-reformiert (82 %). Jüdische und muslimische Minderheiten.
Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Schweizer sind sehr höflich, in Gesprächen und Diskussionen lässt man sich gegenseitig ausreden und lässt eine kurze Höflichkeitspause, bevor man antwortet. Man begrüßt sich mit einem festen Händedruck. Guten Tag und Auf Wiedersehen, in vertrauter Runde auch ein Ciao zusammen wirken deutlich höflicher als ein einfaches Hallo und Tschüss. Ein Gespräch beginnt immer mit einem kurzen Smalltalk, bei dem man sich nach dem Wohlbefinden des Gesprächspartners erkundigt. Duzen durch alle Hierarchien ist üblich, akademische Titel werden nur in Ausnahmefällen verwendet. Bei einer Einladung erscheint man pünktlich zur vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich z.B. hochwertige Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Es ist üblich, Blumensträuße auszuwickeln, bevor man sie der Gastgeberin überreicht. Rote Rosen schenkt man nur der Partnerin; Chrysanthemen und weiße Astern werden nur für Begräbnisse verwendet.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist üblich. Zu besonderen Anlässen und in guten Restaurants trägt man elegantere Kleidung.
Rauchen: In Bahnhöfen, in Zügen und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen öffentlichen geschlossenen Räumen ist das Rauchen verboten. Seit 2010 ist das Rauchen in gastronomischen Betrieben in der gesamten Schweiz generell verboten; der Gastwirt kann in einigen Kantonen jedoch räumlich vollkommen abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer (Fumoirs) einrichten. Darüber hinaus haben die einzelnen Kantone die Möglichkeit, weitere Gesetze zu erlassen, z.B. ob in den Fumoirsserviert werden darf.
Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr schon in der Restaurant- bzw. Hotel-Rechnung enthalten ist, ist es üblich, ein Trinkgeld in Höhe von 10% zu geben. Man lässt das Trinkgeld auf dem Tisch liegen.
Nördlich der Alpen überwiegend atlantisches Klima, südlich davon im Tessin herrscht mediterranes Klima mit sehr warmen Sommern und milden, sonnigen Wintern. In den höheren Lagen ist es beträchtlich kühler. Ganzjährig gemäßigtes Klima in der Nordschweiz. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis März in der Regel die besten Bedingungen vor. Für Sommerurlauber beginnt die beste Reisezeit im Mai und endet im September.

Climate Chart
© Columbus Travel Media Ltd

Climate Chart
© Columbus Travel Media Ltd

Climate Chart
© Columbus Travel Media Ltd

Go skiing in Swizterland
© iStockphoto / Thinkstock

Cycle past beautiful scenery in Switzerland
© Stockbyte / Thinkstock

Swiss castle on Lake Geneva
© iStockphoto / Thinkstock

Enjoying hiking in the Swiss Alps
© iStockphoto / Thinkstock

Swiss Alps in summer
© 123rf.com / Britvich Julia

Morning mist at Interlaken, Switzerland
© Creative Commons / Tell Jeeves

One of Zurich's clocktowers, Switzerland
© Creative Commons / austinevan

Swiss ski resort of Zermatt
© Creative Commons / Philip Larson
MESSEINFO: https://genevamotorshow.com, www.gims.swiss
Weitere Infos und Auskünfte: Internationaler Automobilsalon
Tel. 0041-22-761 2020 | info[at]genevamotorshow.com
Bitte geben Sie Ihre UID-Nummer und Firmenadresse (wenn vorhanden) bei Buchung unter Anmerkungen an!
Google Maps:





