Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.30 Uhr
Cayenne.
Französisch-Guyana liegt an der Nordostküste Südamerikas und grenzt im Süden und Osten an Brasilien, im Westen an Suriname und im Norden an den Atlantik. Die Serra Tumucumaque bildet die Südgrenze und der Río Oiapoque die Ostgrenze. Die Westgrenze zu Suriname wird durch den Río Maroni gebildet. An der Küste befindet sich ein flacher Sumpfgürtel, der zu höher gelegenen Ebenen und Savannen ansteigt; das Landesinnere besteht aus Dschungel. Vor der Küste liegen die Iles du Salut mit der Ile du Diable (Teufelsinsel). Die Landeshauptstadt Cayenne liegt auf einer Insel in der Mündung des Río Cayenne.
Französisches Überseegebiet (Département d'outre-mer/D.O.M.) mit begrenzter Selbstverwaltung seit 1947. Französisch-Guyana wird von jeweils zwei Abgeordneten in der französischen Nationalversammlung und im Senat repräsentiert. Frankreich wird durch einen Präfekten vertreten. Interne Angelegenheiten werden vom Conseil général (19 Mitglieder) wahrgenommen, der für 6 Jahre gewählt wird.
Emmanuel Macron, seit Mai 2017, vertreten duch den Präfekten Thierry Queffelec, seit November 2020.
Präsident Gabriel Serville, seit Juli 2021.
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French Guiana Time: MEZ -4
Zwischen der Karibik und dem Amazonas liegt Französisch-Guyana, ein Land reich an üppiger Natur mit zahlreichen geschützten Tierarten und Naturschutzgebieten.
In Französisch-Guyana lebt eine bunte Mischung verschiedener Kulturen. Geschichtlich ist es ein Land der Ureinwohner, der Entdeckungen und der Sklaverei. Französisch-Guyanas außergewöhnliche Geschichte spiegelt sich in allen Schichten seiner heutigen Gesellschaft wider und kann noch heute an einer Reihe von fast mythischen Orten erlebt werden: Iles du Salut, zu denen die berüchtigte Teufelsinsel und ihr ehemaliges Gefängnis für politische Häftlinge gehört, Mount Favard, das Durchgangslager Saint-Laurent du Maroni oder die Iracoubo-Kirche.
Französisch Guyana bietet dem Besucher neben Begegnungen mit authentischen Kulturen und der Möglichkeit, die Geburt von Lederschildkröten mitzuerleben auch Einblicke in das Leben in Strafgefangenenlagern oder Kanufahrten auf majestätischen Flüssen. Man kann außerdem im Kies der Flüsse nach Gold suchen, Toucans fliegen sehen oder dem Schweif der Ariane-Raketen folgen, die im eigens erbauten Raketenabschussgelände gezündet werden.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine Direktverbindungen.
Air France (AF) und Air Caraibes (TX) fliegen nonstop von Paris-Orly und Paris-Charles de Gaulle nach Cayenne. Flüge nach Paris-Charles-de-Gaulle werden von den nationalen Fluggesellschaften und von Air France (AF) angeboten.
Frankfurt/M. - Cayenne: 15 Std.; Wien - Cayenne: 15 Std. 50 Min.; Zürich - Cayenne: 15 Std. 20 Min. (jeweils mit Zwischenstopps; die Reisdauer variiert, je nach Aufenthaltsdauer); Paris - Cayenne: 9 Std. 5 Min. (Nonstop-Flug).
Keine.
Eine Küstenstraße führt von Guyana durch Suriname nach Französisch-Guyana; sie verbindet Cayenne u.a. mit Paramaribo (Suriname) und Georgetown (Guyana).
Fernbusse: Es gibt keinen grenzüberschreitenden Busverkehr.
Maut: In Französisch-Guyana gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend; es ist jedoch empfehlenswert, zusätzlich den Internationalen Führerschein mitzuführen.
Es besteht kein grenzüberschreitender Bahnverkehr.
Die wichtigsten Häfen sind Cayenne und Kourou. Cayenne wird von zahlreichen Kreuzfahrtanbietern angelaufen.
Reedereien wie Phoenix, P&O Cruises und TransOcean legen auf ihren in europäischen Häfen startenden Kreuzfahrten u.a. auch in Französisch-Guyana an.
Außerdem laufen zahlreiche Kreuzfahrtschiffe aus Nord- und Südamerika sowie Afrika Französisch-Guyana an.
Es gibt Fluss-Fähren auf dem Maroni zwischen Albina (Suriname) und St. Laurent du Moroni (Fahrtzeit: 10 Min.). Außerdem pendeln Fähren zwischen Oiapoque (Brasilien) und St. Georges auf dem Oiapoque (Fahrtzeit: 3 Std.).
Air Guyane (GG) betreibt regelmäßige Inlandsflüge und bedient Städte wie Cayenne, Maripasoula, Saint Laurent, Saul und Grand Santi.
In und um Cayenne gibt es ein gut ausgebautes Straßennetz. Von Cayenne aus führt eine Küstenstraße in nordwestlicher Richtung bis zur Grenze nach Suriname. In Richtung Süden ist Cayenne mit den Orten Cacao, Régina und Saint-Georges an der brasilianischen Grenze durch Straßen verbunden. Die Orte im Landesinneren sind nicht auf dem Landweg zu erreichen.
Maut: In Französisch Guyana gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind an den wenigen Straßen zwar ausreichend vorhanden, sind allerdings oft nur ein paar Stunden am Tag geöffnet.
Die Straße zwischen Cayenne, Kourou und Saint-Laurent-du-Maroni an der Grenze zu Suriname ist asphaltiert. Die übrigen Straßen sind weniger gut ausgebaut und während der Regenzeit oft nur schwer befahrbar.
Mietwägen internationaler Anbieter sind in Cayenne am Flughafen und in der Stadt sowie in Kourou zu finden. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt und je nach Fahrzeugkategorie seit 1-3 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Vor Ort wird mitunter eine Jungfahrergebühr berechnet.
Taxis sind in Cayenne verfügbar. Auf der Küstenstraße fahren Sammeltaxis (Kleinbusse) mit bis zu 10 Plätzen, die allerdings erst losfahren, wenn alle Plätze besetzt sind. Zwischen Saint-Laurent und Apatou verkehren Taxi-Boote.
In Cayenne können Fahrräder und Roller gemietet werden.
Kleinbusse verkehren entlang der Küste (s. auch die Rubrik Taxi).
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 90 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskrankenâ und âunfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Unfällen oder Pannen mit dem Mietwagen ist immer der Autovermieter zu kontaktieren.
Der nationale Führerschein ist ausreichend; zusätzlich wird dennoch der Internationale Führerschein empfohlen.
In Cayenne gibt es ein Busnetz der SMTC mit 7 Linien. Die Busse sind oft überfüllt; Sitzplätze sind rar. Für Reisende interessant ist der Koati, ein kleiner Stadtzug, mit dem man auf einer einstündigen Fahrt die historischen und touristischen Sehenswürdigkeiten der Stadt erkunden kann.
Es gibt zahlreiche Küsten- und Flussverbindungen. Weitere Informationen vor Ort.
Letzte Ãnderungen:
Aktuelles â COVID-19 (Beschränkungen im Land)
Sicherheit - Terrorismus
EinschlieÃlich Französische Ãberseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Ãnderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App âSicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen AuÃenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App âTousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen StraÃenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen AuÃenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Ãberseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Ãberseegebieten.
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische AuÃenministerium.
Gastronomiebetriebe im AuÃenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Eine buÃgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dort gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des âpass sanitaire" (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im âpass sanitaire"/âpass vaccinal" für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich.
Ãber die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Ãberseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Ãberseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
In den Häfen der französischen Kanalküste muss weiterhin vereinzelt mit längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung des Güterverkehrs in Richtung Vereinigtes Königreich gerechnet werden.
Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, StraÃburg und Lyon. Im Oktober 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im GroÃraum Paris und in Südfrankreich. Frankreich hat in Folge die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen, die im März 2021 auf die zweithöchste Stufe angepasst wurde.
Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen GroÃstädten, bleibt angespannt. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene MaÃnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.
Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen oder Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
Aktuell kommt es immer wieder zu teils gewalttätigen Demonstrationen gegen die Politik der französischen Regierung. Bitte halten Sie sich vor diesem Hintergrund von Menschenansammlungen fern.
In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Insbesondere auf Mayotte und La Réunion sowie in Französisch-Guayana kommt es gelegentlich zu Demonstrationen und Streiks, die auch zu StraÃenblockaden und bei längerer Dauer zu Versorgungsengpässen führen können.
Paris und die groÃen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, aber auch von Ãbergriffen auf ausländische Besucher betroffen, wie insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Ãberfälle auf Fahrzeuge im StraÃenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie, gemeldet. Auch auf Rastplätzen werden Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen.
Von einigen französischen Ãberseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Ãberseegebieten teilweise verbreitet.
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
In den Ãberseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäÃig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Ãberseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Ãberseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit bedient.
Aufgrund der pandemischen Lage finden teilweise Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus dem Vereinigten Königreich muss mit Wartzeiten gerechnet werden.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z. B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
Die Verkehrswege können aufgrund von MaÃnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen auch zu Behinderungen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten FuÃgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind (âcarrefour giratoire"), hat der Einfahrende Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt â auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen (ârond point") - rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der AuÃenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf LandstraÃen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen GroÃstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoà abgestuften französischen Umweltplakette âCertificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. VerstöÃe können mit BuÃgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Im Vorgriff auf landesweite Regelungen hat die Stadt Paris für elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge (E-Roller) ein mit BuÃgeld geahndetes Fahrverbot (135,- EUR) auf Gehwegen erlassen.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in GroÃstädten gut ausgeprägt.
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales BuÃgeld i.H.v. 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Ãbereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente auÃer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Einreise in die Ãberseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Ãberseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Ãberseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schlieÃt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Ãberwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, dem Vereinigten Königreich, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und SüÃwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Merkblatt Bilharziose.
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ãrzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Ãberseegebiete Ãbertragungsgebiete für Zika-Viren.
Dengue-Viren werden in allen französischen Ãberseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Ãbersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht in allen französischen Ãberseedépartments ein grundsätzliches HIV-Ãbertragungsrisiko.
Die medizinische Versorgung in den französischen Ãberseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Ãberseedépartments bewusst sein.
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Ãbertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein hohes Risiko in den Regionen des Grenzflusses Oiapoque im Osten des Landes, des Flusses Approuague und des Petit-Saut-Staudammes sowie in der zentralen und südlichen Landeshälfte, inklusive der Regionen um Saint Ãlie und Saül, vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes mit Ausnahme der Küstenregion im Westen von Kourou, Cayenne und Ãle du Diable, in denen ein minimales Risiko besteht, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Martinique gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Guadeloupe gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Barthélemy gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Martin gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
La Réunion gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
Im Ãberseegebiet Mayotte besteht ganzjährig ein minimales Risiko im ganzen Land inklusive der Städte, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte | |
---|---|---|---|---|
Türkei | Ja | 2 | Ja | Nein |
EU-Länder | 1 | Nein | 3 | 1 |
Schweiz | Ja | Nein | 3 | Nein |
Ãsterreich | Ja | Nein | 3 | Nein |
Deutschland | 1 | Nein | 3 | 1 |
[1] U. a. Deutsche können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit noch mindestens 6 Monate gültigem Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Vaccination identifier | Besondere VorsichtsmaÃnahmen | |
---|---|---|
Gelbfieber | 1 | |
Cholera | 2 | |
Gesundheitszeugnis erforderlich | ||
Typhus & Polio | 3 | - |
Malaria | 4 | - |
Essen & Trinken | 5 | - |
AuÃerhalb von Cayenne gibt es kaum medizinische Versorgungseinrichtungen. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall im Ausland für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Man sollte sich bei der Krankenkasse nach den Leistungen erkundigen und ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung empfohlen wird.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Französisch-Guyana gilt laut WHO als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Französisch-Guyana, die den Transitraum nicht verlassen.
[2] Für eine Cholera-Infektion besteht ein geringes Risiko. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden.
[3] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[4] Hohes Malariarisiko ganzjährig in den neun Gemeinden im Grenzgebiet zu Brasilien und Suriname. In den restlichen 13 Gemeinden ist das Ansteckungsrisiko gering bis vernachlässigbar. Die Städte Cayenne und Kourou sind malaria-frei. Resistenz der vorherrschenden gefährlicheren Form Plasmodium falciparum (83%) gegen Chloroquin und andere Stoffe wurde in den Gebieten mit brasilianischen Immigranten gemeldet.
[5] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Reisende sollten unbedingt auf Trinkwasser- und Nahrungsmittel-Hygiene achten. Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht geeignet. Das Trinkwasser sollte in abgepackter Form in Geschäften erworben werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen StraÃenrestaurants und von Märkten wird allerdings gewarnt. Vor dem Verzehr von Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.
Chagas-Erkrankungen treten sporadisch auf. Sie werden durch Raubwanzen, herbeigeführt. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kann vorkommen (geringes Infektionsrisiko). Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A kommt vor, Hepatitis B ist hochendemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt ebenfalls vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1999 der Euro die offizielle Währung. Nähere Informationen zur Verwendung des Euro im Kapitel Frankreich. In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Internationale Kreditkarten werden von vielen Hotels, Geschäften und Autoverleihfirmen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Französisch-Guyana nicht akzeptiert.
Mo-Fr 07.45-11.30 und 13.00-15.00 Uhr.
s. Frankreich.
Es gibt Wechselmöglichkeiten im Flughafen von Cayenne-Rochambeau sowie drei Wechselstuben in Cayenne (Guyane Changes, Change Minas und Change Caraïbes) und je eine Wechselstube in Courou, Matoury und Saint-Laurent du Maroni. Bankautomaten gibt es in Cayenne, Remire-Montjoly, Matoury, Kourou und Saint-Laurent du Moroni.
EUR
â¬
EUR1 = EUR1.00 |
GBP1 = EUR1.19 |
USD1 = EUR0.96 |
Amtssprache ist Französisch, aber ein GroÃteil der Bevölkerung spricht Kreolisch. Englisch wird auch gesprochen.
2022
Französisch-Guyana ist ein französisches Übersee-Departement, dessen diplomatische Zuständigkeit bei den französischen Botschaften liegt.
Zu geschäftlichen Terminen trägt man leichte Tropenkleidung. Französischkenntnisse sind auf jeden Fall nützlich, fast alle Geschäftsleute sprechen jedoch auch Englisch. Für Geschäftsreisen sind die Monate August bis November am günstigsten. Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr.
Chambre de Commerce et d'Industrie de la Guyane (Industrie- und Handelskammer)
Place de l'Esplanade, BP 49, 97321 Cayenne, Französisch-Guayana
Tel. +594 (0)29 96 00.
Website: www.guyane.cci.fr
Selbstwählferndienst.
GSM 900 Mobilfunknetz, Netzbetreiber ist France Caraïbe Mobiles (Internet: www.orangecaraibe.com). Der Empfangs-/Sendebereich beschränkt sich weitestgehend auf Gebiete in Küstennähe, teilweise auch im Landesinneren. Mobiltelefone können vor Ort gemietet werden. Roaming-Verträge bestehen mit vielen Ländern, darunter auch Deutschland, Ãsterreich und die Schweiz.
Hauptanbieter ist Wanadoo (Internet: www.wanadoo.fr). Internetcafés findet man in Cayenne.
Das Hauptpostamt befindet sich in Cayenne in der Baduel-StraÃe. Postsendungen benötigen etwa 7 Tage bis nach Westeuropa. Postämter haben Mo-Fr von 07.30-13.30 Uhr geöffnet.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
In Cayenne, Kourou und St. Laurent du Maroni gibt es Nachtklubs. Cayenne hat drei Kinos, die französische Filme zeigen. In Kourou gibt es ebenfalls ein Kino.
Die Auswahl an Restaurants und Hotelrestaurants ist recht gut. Die meisten Restaurants gibt es in Cayenne, obwohl man französische, europäische, vietnamesische, chinesische, kreolische und indonesische Restaurants landesweit findet.
Seitdem sich die europäische Weltraumstation in Französisch-Guyana befindet, wurden einige gut ausgestattete, klimatisierte Hotels gebaut. Cayenne, Kourou, St. Laurent du Maroni und Maripasoula bieten komfortable und zweckmäÃige Unterkünfte. Preise sind höher als in Suriname oder Guyana. Eine preiswerte Alternative ist Bed & Breakfast (Ãbernachtung mit Frühstück). Man kann auch ein kleines Landhäuschen (Gîte rural) mieten. Weitere Auskünfte erteilt das Comité du Tourisme de la Guyane (s. Adressen).
Nur im Landesinneren gestattet. Mitunter sind Carbets (Dschungelhütten) erhältlich, in denen man eine Hängematte aufhängen kann. AuÃerdem werden Wohnmobile vermietet. Informationen vom Comité du Tourisme de la Guyane (s. Adressen).
Ãberwiegend römisch-katholisch, andere christliche Minderheiten.
Zurückhaltende Alltagskleidung ist fast überall angemessen. Zu knappe Badekleidung wird nicht gern gesehen. Die üblichen Höflichkeitsformen werden erwartet. Trinkgeld: In Hotels und Restaurants 10%. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.
Tropisch. Trockenzeit August - Dezember, Regenzeit zwischen Dezember bis Februar, März bis Mitte April trocken, weitere Regenzeit bis Juli. Höchste Niederschlagsmenge im Mai und Juni (Dauerregen). Ganzjährig heià mit kühleren Nächten.
Climate Chart
© Columbus Travel Media Ltd
Entrance to Centre Spatial Guyanais, France's spaceport in Guiana
© Creative Commons / Arria Belli
Red leg tortoise, French Guiana
© Creative Commons / Arria Belli
Kourou River sailing, French Guiana
© Creative Commons / Arria Belli
Pink flowers in French Guiana
© Creative Commons / Arria Belli