Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.30 Uhr
Fort-de-France.
Die französische Überseeprovinz Martinique ist eine Vulkaninsel und die nördlichste der karibischen Windward-Inseln. Sie ist felsiger als die Leeward-Inseln und hat feine Strände (schwarzer, weißer oder gemischter Sand), die von Zuckerrohr-, Palmen-, Bananen- und Ananasplantagen gesäumt sind. Bevor die Insel zu Ehren des heiligen Martin umbenannt wurde, nannten die Eingeborenen sie Madidina (»Insel der Blumen«).
Martinique ist eines der französischen Départements d'Outre-Mer (seit 1946) und gilt als Teil des Mutterlandes. Die Insel hat ein Regionalparlament (Conseil général) mit 45 Abgeordneten. Vier Vertreter werden in die französische Nationalversammlung u. zwei in den Senat entsandt.
Emmanuel Macron seit Mai 2017, vertreten durch den Präfekten Stanislas Cazelles, seit Februar 2020.
220 V, 50 Hz. Kein Adapter erforderlich.
Atlantic Standard Time: MEZ -5
Als Christopher Kolumbus Martinique 1493 entdeckte, war es für ihn das “schönste Land der Welt” und er benannte es nach dem Heiligen Martin. Martiniques Ureinwohner waren die Arawak und die Kariben, die es Madinina („Blumeninsel“) nannten.
Obwohl die Briten im 18. und 19. Jahrhundert kurzzeitig versuchten, das Land unter ihre Kontrolle zu bringen, hatten die Franzosen seit 1635 die Macht über Martinique (und Guadeloupe).
Der Tourismus ist ein wichtiger Teil der Wirtschaft. Jedes Jahr kommen Hunderttausende Touristen wegen Martiniques malerischer Vulkanlandschaft, seiner feinen schwarzen, weißen oder schwarz-weiß gesprenkelten Sandstrände und den umliegenden Zucker-, Palmen-, Bananen- und Ananasplantagen hierher. Seine Lage macht Martinique auch zum beliebten Zwischenstopp auf Kreuzfahrten.
Man sollte auf keinen Fall versäumen, den einheimischen Rum zu probieren, denn er zählt zu den besten der Welt. Wegen seiner hohen Qualität bekam der das prestigeträchtige französische Gütesiegel „Appellation d'origine contrôlée“ verliehen, das eigentlich französischen Weinen und Käsesorten vorbehalten ist.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Nonstop-Flüge nach Martinique.
Air France (AF) fliegt u.a. ab Frankfurt/M., München, Zürich, Genf und Wien über Paris (Paris-Charles de Gaulle und Paris-Orly) nach Martinique (Fort-de-France); Flughafenwechsel in Paris (Charles de Gaulle - Orly). Zubringerflüge zu Nonstop-Flügen ab Paris sind von verschiedenen deutschen, österreichischen und schweizer Flughäfen aus auch mit den nationalen Airlines möglich.
Corsair International (SS) verbindet u.a. Berlin via Guadeloupe mit Martinique.
Air Antilles Express (3S) und Air Caraibes (TX) bieten Flüge ab Paris nach Martinique an.
Air Belgium (KF) fliegt ab Brüssel via Guadeloupe nach Fort-de-France.
Martinique ist am schnellsten über Paris erreichbar. Paris-Orly - Fort-de-France: 8 Std. 35 Min.
Frankfurt/M. - Fort-de-France: 14 Std. 45 Min.; München - Fort-de-France: 14 Std. 35 Min.; Zürich - Fort-de-France: 14 Std. 05 Min.; Genf - Fort-de-France: 12 Std. 45 Min.; Wien - Fort-de-France: 14 Std. 45 Min. (Flüge jeweils mit 1 Zwischenstopp).
Keine.
Maut: Auf Martinique gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Der Hafen von Fort-de-France wird von zahlreichen Kreuzfahrtschiffen und von Fähren angelaufen. In den kleineren Häfen von Sainte-Pierre und Marin gibt es Fährverkehr.
Fähren von L'Express des Iles verbinden Martinique mit Dominica, Marie-Galante, Guadeloupe und St. Lucia.
ACF Aviation und Heli Blue bieten Helikopterflüge über Martinique an.
Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind ausreichend vorhanden.
Die meisten Straßen sind asphaltiert und gut gewartet, um Fort-de-France auch mehrspurig ausgebaut. Die Küstenstraßen sind zumeist kurvig und oft recht steil.
Das Angebot an Mietwagen ist ausgezeichnet. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.
Taxis unterliegen staatlicher Kontrolle, sind mit Taxametern ausgestattet und relativ teuer. Günstiger sind Sammeltaxis, die regelmäßig feste Strecken abfahren.
Mopeds und Fahrräder können ebenfalls gemietet werden.
Es gibt nur wenige Busverbindungen. Von Pointe Simon in Fort-de-France aus fahren hauptsächlich örtliche Kleinbusse, die mit dem Schild "TC" versehen sind, zu anderen Orten auf der Insel.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰;
- Verkehrsbestimmungen und -schilder entsprechen denen in den EU-Ländern.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 90 km/h, bei Regen: 80 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskrankenâ und âunfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Fahrzeugpannen und -unfällen ist zunächst immer die Autovermietung zu kontaktieren.
Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Fort-de-France: Mietwagen und Taxis sind die besten Fortbewegungsmittel. Busse fahren tagsüber - ohne festen Zeitplan - bis gegen 18 Uhr und können durch Handzeichen angehalten werden.
Vedettes Tropicales betreiben einen regelmäßigen Fährverkehr zwischen Fort-de-France und Anse à l'Ane, Anse Mitan, Pointe du Bout und Bourg des Trois-Ilets sowie zwischen Anse à l'Ane und Anse Mitan.
Vedettes Madinina verbinden mit ihren Fähren Fort-de-France mit Anse-Mitan, Anse à l'Ane, Pointe du Bout und Bourg des Trois-Ilets.
Letzte Ãnderungen:
Aktuelles â COVID-19 (Beschränkungen im Land)
Sicherheit - Terrorismus
EinschlieÃlich Französische Ãberseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Ãnderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App âSicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen AuÃenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App âTousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen StraÃenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen AuÃenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Ãberseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Ãberseegebieten.
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische AuÃenministerium.
Gastronomiebetriebe im AuÃenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Eine buÃgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dort gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des âpass sanitaire" (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im âpass sanitaire"/âpass vaccinal" für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich.
Ãber die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Ãberseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Ãberseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
In den Häfen der französischen Kanalküste muss weiterhin vereinzelt mit längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung des Güterverkehrs in Richtung Vereinigtes Königreich gerechnet werden.
Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, StraÃburg und Lyon. Im Oktober 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im GroÃraum Paris und in Südfrankreich. Frankreich hat in Folge die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen, die im März 2021 auf die zweithöchste Stufe angepasst wurde.
Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen GroÃstädten, bleibt angespannt. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene MaÃnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.
Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen oder Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
Aktuell kommt es immer wieder zu teils gewalttätigen Demonstrationen gegen die Politik der französischen Regierung. Bitte halten Sie sich vor diesem Hintergrund von Menschenansammlungen fern.
In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Insbesondere auf Mayotte und La Réunion sowie in Französisch-Guayana kommt es gelegentlich zu Demonstrationen und Streiks, die auch zu StraÃenblockaden und bei längerer Dauer zu Versorgungsengpässen führen können.
Paris und die groÃen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, aber auch von Ãbergriffen auf ausländische Besucher betroffen, wie insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Ãberfälle auf Fahrzeuge im StraÃenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie, gemeldet. Auch auf Rastplätzen werden Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen.
Von einigen französischen Ãberseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Ãberseegebieten teilweise verbreitet.
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
In den Ãberseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäÃig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Ãberseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Ãberseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit bedient.
Aufgrund der pandemischen Lage finden teilweise Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus dem Vereinigten Königreich muss mit Wartzeiten gerechnet werden.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z. B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
Die Verkehrswege können aufgrund von MaÃnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen auch zu Behinderungen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten FuÃgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind (âcarrefour giratoire"), hat der Einfahrende Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt â auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen (ârond point") - rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der AuÃenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf LandstraÃen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen GroÃstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoà abgestuften französischen Umweltplakette âCertificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. VerstöÃe können mit BuÃgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Im Vorgriff auf landesweite Regelungen hat die Stadt Paris für elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge (E-Roller) ein mit BuÃgeld geahndetes Fahrverbot (135,- EUR) auf Gehwegen erlassen.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in GroÃstädten gut ausgeprägt.
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales BuÃgeld i.H.v. 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Ãbereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente auÃer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Einreise in die Ãberseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Ãberseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Ãberseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schlieÃt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Ãberwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, dem Vereinigten Königreich, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und SüÃwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Merkblatt Bilharziose.
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ãrzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Ãberseegebiete Ãbertragungsgebiete für Zika-Viren.
Dengue-Viren werden in allen französischen Ãberseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Ãbersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht in allen französischen Ãberseedépartments ein grundsätzliches HIV-Ãbertragungsrisiko.
Die medizinische Versorgung in den französischen Ãberseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Ãberseedépartments bewusst sein.
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Ãbertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein hohes Risiko in den Regionen des Grenzflusses Oiapoque im Osten des Landes, des Flusses Approuague und des Petit-Saut-Staudammes sowie in der zentralen und südlichen Landeshälfte, inklusive der Regionen um Saint Ãlie und Saül, vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes mit Ausnahme der Küstenregion im Westen von Kourou, Cayenne und Ãle du Diable, in denen ein minimales Risiko besteht, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Martinique gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Guadeloupe gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Barthélemy gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Martin gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
La Réunion gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
Im Ãberseegebiet Mayotte besteht ganzjährig ein minimales Risiko im ganzen Land inklusive der Städte, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte | |
---|---|---|---|---|
Deutschland | 1 | Nein | 3 | 1 |
Ãsterreich | 1 | nein | 3 | Ja |
Schweiz | 1 | Nein | 3 | Ja |
Türkei | Ja | 2 | Ja | Nein |
EU-Länder | 1 | Nein | 3 | 1 |
[1] U. a. Deutsche, Österreicher sowie Staatsangehörige aller anderen EU-Länder und Schweizer können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem während des Aufenthalts gültigen Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.
Achtung: Einige Fluggesellschaft verlangen beim Boarding jedoch einen Reisepass.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und über mindestens zwei leere Seiten verfügen. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, man sollte sich vor Antritt der Reise über die aktuellen Bestimmungen erkundigen. Informationen erteilen die französischen Vertretungen.
(a) Rück- oder Weiterreiseticket.
(b) ausreichende Geldmittel.
[3] EU-Bürger und Schweizer benötigen bei direkter Einreise kein Rück- bzw. Weiterreiseticket.
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Minderjährige unter 15 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten reisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Die gleichen Bestimmungen wie für Frankreich sind gültig, auÃer dass Hunde und Katzen im Alter von unter 3 Monaten nicht nach Martinique eingeführt werden dürfen.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und über mindestens zwei leere Seiten verfügen. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Vaccination identifier | Besondere VorsichtsmaÃnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 3 | - |
Malaria | Nein | - |
Typhus & Polio | 2 | - |
Cholera | Nein | |
Gelbfieber | 1 |
Die Gesundheitsversorgung entspricht europäischem Standard.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Vor Reiseantritt sollte man Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse halten.
Es gibt 14 Krankenhäuser.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in Martinique nicht verlassen. Ausgenommen sind auÃerdem Kinder unter 1 Jahr.
[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Das Trinkwasser auÃerhalb der groÃen Städte kann Risiken in sich bergen und sollte daher abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind unbedenklich. Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Für das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber besteht ganzjährig ein Infektionsrisiko, das zwischen Juli und November besonders hoch ist. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1999 der Euro die offizielle Währung.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 150, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
American Express, Diners Club, Visa und z. T. Mastercard werden in Hotels, Autovermietungen und den meisten Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Martinique nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.
Möglich in Banken und Wechselstuben, auch größere Hotels wechseln Geld, jedoch zu schlechteren Kursen.
EUR
â¬
EUR1 = EUR1.00 |
GBP1 = EUR1.19 |
USD1 = EUR0.96 |
Amtssprache ist Französisch; die einheimische Sprache ist Créole.
Wie Frankreich, zusätzlich:
2022
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Martinique eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % (Personen ab 17 J.);
4 l Wein (Personen ab 17 J.);
16 l Bier (Personen ab 17 J.).
Geschenke / sonstige Waren bis zu einem Warenwert von 430 € (Personen über 15 J.) bzw. 150 € (Personen in einem Alter von 15 Jahren und jünger).
Weitere Informationen sind vom französischen Zoll erhältlich.
Martinique ist ein französisches Übersee-Departement; die diplomatische Zuständigkeit liegt bei den französischen Botschaften (Kontaktadressen siehe Frankreich).
Kleidung: Leichte Anzüge und Safari-Anzüge sind angemessen. Geschäftsreisen sollten in die Monate Januar bis März und Juni bis September gelegt werden. Hauptgeschäftsverbindungen mit Frankreich.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.
Chambre de Commerce et d'Industrie Martinique (CCI) (Industrie-und Handelskammer)
50, Rue Ernest Deproge, 97200 Fort-de-France, Martinique
Tel. +596 (0)55 28 00.
Website: www.martinique.cci.fr
Die Landesvorwahl von Martinique ist 00596.
Auf Martinique gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.
GSM 900/1800 und 4G. Netzbetreiber sind u.a. Orange und Digicel Martinique. Der Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk umfasst auch die Französischen Antillen und Französisch-Guyana. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Dennoch kann sich ggf. der Erwerb einer lokalen Prepaid-SIM-Karte lohnen.
Internetanbieter sind u.a. Orange und Digicel Martinique. Kostenloses WLAN bieten die meisten Hotels, Gasthäuser, Restaurants und Cafés.
Briefmarken sind in den Läden erhältlich, in denen Postkarten gekauft werden können. Hotelrezeptionen verkaufen ebefalls Briefmarken und nehmen Briefsendungen für ein Trinkgeld von ca. 1 US$ entgegen. Postsendungen brauchen ca. 1 Woche nach Europa. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.00-18.00 Uhr und Samstag vormittags. Internationale Kuriere unterstützen das nationale Postsystem.
Zu den begehrtesten Souvenirs gehören Spirituosen, Schmuck, Muschelketten, Lalique-Kristall sowie Wandbehänge, aber auch Stroh- und Bastwaren und Bambushüte. Ein besonderes Mitbringsel sind die Poupées Martiniquaises (schwarze Puppen in traditioneller kreolischer Kleidung aus Madrasstoff). Der hiesige Rum gehört zu den besten weltweit. Beliebt ist auch die auf Martinique produzierte Gewürzvanille (Bourbon-Vanille). Besonders preiswert sind französische Importgüter wie Parfüm, Mode, Wein oder Likör erhältlich. Einige Geschäfte geben bei Bezahlung mit Kreditkarte oder Reiseschecks 20% Rabatt, wobei letztgenannte nicht in allen Geschäften akzeptiert werden.
Lohnenswert ist ein Bummel durch die Rue Victor Hugo, der Haupt-Einkaufsstraße in Fort-de-France, in der es zahlreiche Boutiquen, Obst- und Blumenhändler gibt. In Fort-de-France gibt es auch einige Einkaufszentren, deren Besuch sich allerdings kaum lohnt. Das größte Einkaufszentrum der Insel ist die Galleria in Lamentin in der Nähe des Flughafens; hier findet man unter anderem auch europäische Markengeschäfte. Das größte Einkaufserlebnis jedoch bieten die zahlreichen Straßenstände, die es überall gibt.
In allen größeren Ortschaften finden regelmäßig Wochenmärkte statt. Unbedingt besuchen sollte man den Gran Marché in Fort-de-France, auf dem Händler in den traditionellen bunten Madras-Trachten neben schmackhaftem Gemüse, tropischen Früchten und exotischen Blumen auch zahlreiche Gewürze und Duftharze anbieten. Weitere bekannte Märkte sind der Markt in Saint-Joseph sowie der Markt von Trois-Ilets und Pointe du Bout.
Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr.
Martinique hat ein vielfältiges Nachtleben zu bieten. In allen größeren Städten gibt es zahlreiche Restaurants, Bars, Nachtklubs und Diskotheken. Vor allem in den Städten Les Trois Illets, Le Marin, Ste Anne, Le Vauclin und Le Francois, die sich alle im Süden der Insel befinden, kann man die Nacht zum Tag machen. In vielen Hotels finden regelmäßig regionale Tanz- und Musikveranstaltungen wie z.B. Vorführungen von Limbo-Tänzern oder Steelbands statt. Wer den Abend gerne etwas ruhiger verbringt, genießt den Sonnenuntergang bei einem Cocktail in einer der vielen Strandbars.
Das abwechslungsreichste Nachtleben hat Fort-de-France zu bieten. Hier gibt es auch einige Theaterhäuser. Das Rathaus von Fort-de-France beherbergt heute das Kulturzentrum SERMAC (Service Municipal d'Action Culturelle), in dem regelmäßig Konzerte und Theateraufführungen stattfinden. Auch in Schoelcher gibt es ein Theater.
Die Martinikaner sind sehr stolz auf ihre Musik. Überall sind Zouk-Klänge zu hören, eine lebendige Musik im Viervierteltakt ähnlich dem Merengue, die einzigartig auf den französischen Westindischen Inseln ist.
Das Ballet Martiniquais ist das größte Ballett der Karibik und gehört zu den berühmtesten Ballettensembles der Welt. Eine weitere bekannte Tanzgruppe ist Les Balisiers. Aufführungen beider Ensembles finden regelmäßig an verschiedenen Orten auf der Insel statt.
Die Lokalzeitung Choubouloute enthält Informationen über Abendveranstaltungen und ist in allen Zeitschriftenläden erhältlich.
Charakteristisch für Küche der Insel ist der französische und karibische Einfluss. Die kreolische Küche ist weit verbreitet, sie ist eine originelle Kombination aus französischen, indischen und afrikanischen Traditionen, angereichert mit exotischen Gewürzen. Fische, vor allem Red Snapper, sowie Meeresfrüchte wie Hummer, Krebse, Muscheln und Seeigel werden auf vielfältige Art und Weise zubereitet und serviert. Zum Nachtisch werden meist tropische Früchte gereicht.
In den Restaurants werden häufig Lambi (Fechterschnecken) angeboten. Da die Art vom Aussterben bedroht sind, sollte man auf dieses Gericht besser verzichten.
Ein Trinkgeld von 10% ist üblich.
Das Angebot an französischen Weinen, Sekt und Spirituosen sowie einheimischem Rum ist sehr groß. Rumpunsch ('ti punch) ist eine karibische Spezialität aus Rum, Limonensaft, Bitterlikör und Sirup. Jeder Barkeeper hat sein eigenes Rezept für Planteur (Planter’s Punch), einen Longdrink aus Rum und Fruchtsäften. Shrub ist ein Weihnachtslikör aus Rum und Orangenschalen. Aus hiesigen Früchten wie Guaven, Stachelannonen, Passionsfrüchten, Mandarinen und Zuckerrohr werden leckere Säfte frisch zubereitet.
Auf Martinique darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.
Martinique hat ein gutes Hotelangebot. Auf die Rechnungen werden 10% Bedienungsgeld und andere Steuern aufgeschlagen. Das Relais de la Martinique, ein Verband von kleinen Hotels und Pensionen, bietet besondere Buchungs- und Ausflugsmöglichkeiten an.
Kategorien: Es gibt Hotels der Luxusklasse, der mittleren und niedrigeren Preisklasse. Weitere Informationen erteilt: Centrale de Reservation Martinique, BP 823, 97200 Fort-de-France. Tel: 61 61 77. (Internet: www.touristmartinique.com). Auskünfte erteilt auÃerdem Maison de la France (s. Adressen).
85 % Katholiken, 11 % Protestanten, 1 % Muslime, 1 % Hindus.
Umgangsformen: Die Atmosphäre ist entspannt und zwanglos. Die gängigen Höflichkeitsformeln sollten beachtet werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Höflichkeitsfloskeln sind üblich und in der Konversation wichtig. Bonjour und Merci sollte man häufig sagen, gerne begleitet von einem freundlichen Lächeln.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung wird überall akzeptiert. Leichte Baumwollkleidung wird empfohlen. Badekleidung gehört an den Strand. An manchen Hotelstränden sind Zonen zum Oben-ohne-Sonnenbaden abgeteilt. In besseren Restaurants und Nachtklubs wird Abendkleidung erwartet.
Fotografieren: Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. In Kirchen und Museen ist das Fotografieren häufig erlaubt, man sollte aber vorher fragen.
Rauchen: Grundsätzlich darf überall geraucht werden. Einige Hotels unterteilen in Raucher- und Nichtraucherzimmer. Nichtraucherzonen sollten beachtet werden.
Kriminalität: Wie überall auf der Welt gibt es auch auf Martinique Taschendiebe. Mit wertvollem Schmuck und größeren Bargeldbeträgen sollte daher nicht geprahlt werden, Wertgegenstände sollten am Strand nicht unbeaufsichtigt sein und Mietwagen sollten abgeschlossen werden.
Sicherheit: Der Pelée ist immer noch aktiv; wer einen Ausflug in die Nähe des Vulkans plant, sollte sich vorab über die Aktivität informieren. Der Amerikanischen Lanzenotter geht man besser aus dem Weg; Bisse dieser Schlange sind heilbar, wenn sofort eine Behandlung erfolgt.
Ganzjährig warmes Wetter. Die Hauptregenzeit ist von Juni bis Oktober, aber kurze Schauer können jederzeit auftreten. Hurrikans sind selten.
Climate Chart
© Columbus Travel Media Ltd
Fort-de-France, Martinique
© Medioimages / Photodisc / Thinkstock
Martinique was known as the 'island of flowers'
© Hemera Technologies / Photos.com / Thinkstock
Martinique's reefs attract divers
© iStockphoto / Thinkstock
Discover Martinique, an island with French heritage
© iStockphoto / Thinkstock
Bird life on the island
© Creative Commons / Thomas Faivre-Duboz
Montagne Pelee
© Creative Commons / Jean & Nathalie
Plages des Salines, Martinque
© Creative Commons / Fabrice Terrasson
View on the south cape of the Martinique island
© Creative Commons / Antoine Hubert's