Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.30 Uhr
Verwaltungssitz: Basse-Terre.
Handelszentrum: Pointe-à-Pitre (Grande-Terre).
Guadeloupe ist Teil der Leeward-Inseln und setzt sich aus Basse-Terre, Grande-Terre (durch einen schmalen Kanal von Basse-Terre getrennt) und den fünf oben genannten Inseln zusammen. Basse-Terre hat eine vulkanische Landschaft, während Grande-Terre eher flach ist und aus Kreidegestein besteht. Die Bergregionen haben eine wunderschöne tropisch-üppige Landschaft.
Französisches Übersee-Departement (Départements d'outre-mer) mit vier Abgeordneten in der französischen Nationalversammlung und zwei Senatoren im Senat. Interne Angelegenheiten werden vom Conseil général (42 Mitglieder) wahrgenommen.
Staatschef: Emmanuel Macron, seit Mai 2017. Frankreich wird durch den Präfekten Alexandre Rochatte seit August 2020 vertreten.
Präsidentin des Rates auf Departement-Ebene: Guy Losbar, seit Juli 2021.
220 V, 50 Hz. Adapter meist nicht erforderlich.
Atlantic Standard Time: MEZ -5
Zu Guadeloupe gehören die wie ein Schmetterling geformten Inseln Basse-Terre und Grande-Terre sowie die nahe gelegenen, kleineren Inseln La Desirade, Marie-Galante und Les Saintes. Kolumbus entdeckte die Inselgruppe 1493, die 1635 französische Kolonie und 1946 französisches Überseegebiet wurden. Daraus resultiert ein starker französischer Einfluss, angefangen von den Zutaten und Speisen bis hin zur Währung Guadeloupes.
Die Inseln bieten nicht nur weiße Sandstrände, sondern auch tropische Regenwälder mit einer Vielzahl von Tierarten sowie den höchsten Wasserfall der Karibik.
Basse-Terre besteht aus schroffem, vulkanischem Terrain, während sich Grande-Terre mit hügeliger bis flacher Landschaft präsentiert. Auch grüne Bergketten mit atemberaubender und unberührter Tropenlandschaft gibt es in Guadeloupe, und die Inseln sind ein echtes Paradies für Taucher. Für Jacques Cousteau zählten sie sogar zu den zehn besten Tauchgebieten der Welt.
Aber auch zahlreiche Restaurants und Bars sowie Tanzclubs, in denen man typische Musik und Tanzstile miterleben kann, gibt es in Guadeloupe. Der berühmteste Tanz von Guadeloupe ist die Biguine, zu der noch heute farbenfrohe kreolische Kostüme getragen werden. Auf keinen Fall sollte man versäumen den Rum-Punsch zu probieren.
Condor (DE) fliegt 1-mal wöchentlich von Frankfurt/M. nonstop nach Pointe-à-Pitre.
Air Caraïbes (TX), Guadeloupes nationale Fluggesellschaft, Air France (AF) und Corsair (SS) bieten Nonstop-Flüge von Paris (Paris-Charles de Gaulle und Paris-Orly) nach Guadeloupe an. Zubringerflüge nach Paris werden u.a. aus Deutschland von Lufthansa (LH), aus Österreich von Austrian Airlines (OS) und aus der Schweiz von Swiss (LX) angeboten.
Frankfurt/M. - Guadeloupe: 9 Std. 45 Min. (nonstop mit Condor) bzw. 14 Std. 5 Min. (mit Zwischenstopp in Paris); Wien - Guadeloupe: 14 Std. 30 Min. (mit Zwischenstopp); Zürich - Guadeloupe: 12 Std. 30 Min. (mit Zwischenstopp).
Keine.
Maut: Auf Guadeloupe gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Im Haupthafen Guadeloupes, in Pointe-à-Pitre, legen Kreuzfahrtschiffe an und starten Fähren und Tragflächenboote u.a. zu den Karibikinseln Martinique und St. Lucia.
Die Reedereien Silversea, Regent Seven Seas Cruises und Seabourn haben auf ihren aus den USA kommenden Kreuzfahrten Guadeloupe im Programm. Seabourn bietet auch Kreuzfahrten mit Start in Lissabon (Portugal) und Zwischenstopp auf Guadeloupe an.
Fähren von L'Express des Iles verbinden Pointe-à-Pitre regelmäßig u.a. mit Martinique und St. Lucia.
Air Caraïbes (TX) verbindet täglich Pointe-à-Pitre mit Marie-Galante. Charterflüge zwischen den Inseln sind bei verschiedenen Anbietern verfügbar.
Das Straßennetz von Guadeloupe hat eine Länge von ca. 2.000 km und ist gut ausgebaut. Die Pont de la Gabare-Brücke über den Salée verbindet die beiden Hauptinseln Grande-Terre und Basse-Terre. Auf Basse-Terre sind die Straßen oft sehr steil und schwierig zu befahren.
Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind ausreichend vorhanden.
Die Straßen sind in einem guten Zustand.
Mietwägen sind in Pointe-à-Pitre in der Stadt und am Flughafen und auch in anderen Städten verfügbar. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr den Führerschein besitzen. Bei Fahrern unter 26 Jahren wird vor Ort mitunter zusätzlich eine Jungfahrergebühr berechnet. Lokale Anbieter sind oft günstiger als internationale.
Taxis sind überall verfügbar. Der Fahrpreis sollte vorab vereinbart werden und ist zwischen 21.00 und 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wesentlich höher als zu anderen Zeiten.
Fahrräder und Roller können gemietet werden.
Es gibt ein gutes öffentliches Busnetz. Busse fahren von Pointe-à-Pitre und Basse-Terre zu allen Städten.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Ein Messgerät zur Alkoholbestimmung ist mitzuführen.
- Ein Feuerlöscher muss im Auto vorhanden sein.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskrankenâ und âunfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Die Inselstädte können aufgrund ihrer geringen Größe sehr gut zu Fuß erkundet werden oder man bestellt sich ein Taxi bzw. hält es an der Straße an.
In Pointe-à-Pitre bietet für Stadtrundfahrten eine kleine Eisenbahn auf Gummirädern.
Auf Guadeloupe gibt es keinen Schienenverkehr.
Zwischen den Inseln bestehen regelmäßige Fährverbindungen.
Fähren von CTM Deher verkehren täglich zwischen Trois-Rivières und den Inseln Terre-de-Bas und Terre-de-Haut sowie zwischen Basse-Terre und Terre-de-Haut.
Icigo verbindet Trois-Rivières mit Les Saintes sowie Saint François und Pointe-à-Pitre mit Marie-Galante und Les Saintes.
Letzte Ãnderungen:
Aktuelles â COVID-19 (Beschränkungen im Land)
Sicherheit - Terrorismus
EinschlieÃlich Französische Ãberseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Ãnderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App âSicher Reisen".
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen AuÃenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App âTousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen StraÃenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen AuÃenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Ãberseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Ãberseegebieten.
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische AuÃenministerium.
Gastronomiebetriebe im AuÃenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Eine buÃgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dort gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des âpass sanitaire" (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im âpass sanitaire"/âpass vaccinal" für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich.
Ãber die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Ãberseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Ãberseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
In den Häfen der französischen Kanalküste muss weiterhin vereinzelt mit längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung des Güterverkehrs in Richtung Vereinigtes Königreich gerechnet werden.
Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, StraÃburg und Lyon. Im Oktober 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im GroÃraum Paris und in Südfrankreich. Frankreich hat in Folge die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen, die im März 2021 auf die zweithöchste Stufe angepasst wurde.
Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen GroÃstädten, bleibt angespannt. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene MaÃnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.
Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen oder Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
Aktuell kommt es immer wieder zu teils gewalttätigen Demonstrationen gegen die Politik der französischen Regierung. Bitte halten Sie sich vor diesem Hintergrund von Menschenansammlungen fern.
In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen auf öffentliche Einrichtungen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Insbesondere auf Mayotte und La Réunion sowie in Französisch-Guayana kommt es gelegentlich zu Demonstrationen und Streiks, die auch zu StraÃenblockaden und bei längerer Dauer zu Versorgungsengpässen führen können.
Paris und die groÃen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, aber auch von Ãbergriffen auf ausländische Besucher betroffen, wie insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Ãberfälle auf Fahrzeuge im StraÃenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie, gemeldet. Auch auf Rastplätzen werden Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Daneben kann es auf der Strecke zum Fähranleger von Calais zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen versuchen.
Von einigen französischen Ãberseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Ãberseegebieten teilweise verbreitet.
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
In den Ãberseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäÃig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Ãberseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Ãberseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit bedient.
Aufgrund der pandemischen Lage finden teilweise Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Einreise aus dem Vereinigten Königreich muss mit Wartzeiten gerechnet werden.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z. B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
Die Verkehrswege können aufgrund von MaÃnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen auch zu Behinderungen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten FuÃgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind (âcarrefour giratoire"), hat der Einfahrende Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt â auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen (ârond point") - rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der AuÃenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf LandstraÃen wurde zum 1. Juli 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen GroÃstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoà abgestuften französischen Umweltplakette âCertificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. VerstöÃe können mit BuÃgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Im Vorgriff auf landesweite Regelungen hat die Stadt Paris für elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge (E-Roller) ein mit BuÃgeld geahndetes Fahrverbot (135,- EUR) auf Gehwegen erlassen.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in GroÃstädten gut ausgeprägt.
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales BuÃgeld i.H.v. 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Ãbereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente auÃer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Einreise in die Ãberseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Ãberseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Ãberseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schlieÃt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Ãberwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, dem Vereinigten Königreich, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und SüÃwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Merkblatt Bilharziose.
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ãrzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Ãberseegebiete Ãbertragungsgebiete für Zika-Viren.
Dengue-Viren werden in allen französischen Ãberseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Ãbersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht in allen französischen Ãberseedépartments ein grundsätzliches HIV-Ãbertragungsrisiko.
Die medizinische Versorgung in den französischen Ãberseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Ãberseedépartments bewusst sein.
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Ãbertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein hohes Risiko in den Regionen des Grenzflusses Oiapoque im Osten des Landes, des Flusses Approuague und des Petit-Saut-Staudammes sowie in der zentralen und südlichen Landeshälfte, inklusive der Regionen um Saint Ãlie und Saül, vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes mit Ausnahme der Küstenregion im Westen von Kourou, Cayenne und Ãle du Diable, in denen ein minimales Risiko besteht, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Martinique gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Guadeloupe gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Barthélemy gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Martin gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
La Réunion gilt als malariafrei.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
Im Ãberseegebiet Mayotte besteht ganzjährig ein minimales Risiko im ganzen Land inklusive der Städte, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte | |
---|---|---|---|---|
Ãsterreich | Ja | Nein | 3 | Nein |
Deutschland | 1 | Nein | 3 | 1 |
EU-Länder | Ja | Nein | 3 | 1 |
Türkei | Ja | 2 | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Nein | 3 | Nein |
[1] U. a. Deutsche, Schweizer und Staatsangehörige von EU-Ländern können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit noch mindestens 6 Monate gültigem Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Vaccination identifier | Besondere VorsichtsmaÃnahmen | |
---|---|---|
Gelbfieber | 1 | |
Gesundheitszeugnis erforderlich | ||
Typhus & Polio | 2 | - |
Cholera | Nein | |
Malaria | Nein | - |
Essen & Trinken | 3 | - |
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Man sollte sich bei der Krankenkasse nach den Leistungen erkundigen und ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung empfohlen wird.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Guadeloupe den Flughafen nicht verlassen. In Guadeloupe selbst besteht kein Infektionsrisiko.
[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen StraÃenrestaurants und von Märkten wird gewarnt. Trinkwasser ist gechlort und kann u. U. leichte Magenverstimmungen hervorrufen. Während der ersten Urlaubstage sollte man abgefülltes Wasser trinken. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Leitungswasser kann Gefahren in sich bergen und sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und kann unbesorgt verzehrt werden, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Vor dem Verzehr von Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.
Bilharziose-Erreger können vereinzelt, aber landesweit in manchen Teichen und Flüssen vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Für das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber besteht ein Infektionsrisiko, das zwischen Juli und November erhöht ist. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1999 der Euro die offizielle Währung. Nähere Informationen zur Verwendung des Euro im Kapitel Frankreich. In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 150, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Die gängigen Kreditkarten werden in größeren Hotels, Geschäften und internationalen Autoverleihfirmen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Guadeloupe in der Regel nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, z. T. Sa vormittags.
S. Frankreich.
An zahlreichen Geldautomaten kann man Bargeld mit der Bankkarte oder Kreditkarte abheben. Wechselstuben sind in den meisten Ortschaften vorhanden.
EUR
â¬
EUR1 = EUR1.00 |
GBP1 = EUR1.19 |
USD1 = EUR0.96 |
Amtssprache ist Französisch, daneben werden auch Kreolisch und Englisch gesprochen.
2022
Guadeloupe ist ein französisches Übersee-Departement; die diplomatische Zuständigkeit liegt bei den französischen Botschaften. Touristische Informationen sind auch von den französischen Fremdenverkehrsämtern erhältlich.
Leichte Sommeranzüge bzw. Sommerkleider oder leichte Kostüme. Die günstigste Zeit für Geschäftsreisen ist Januar bis März sowie Juni bis September. Geschäftsverbindungen bestehen hauptsächlich mit Frankreich.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.
Chambre de Commerce et d'Industrie Îles de Guadeloupe (Industrie- und Handelskammer)
Rue Félix Eboué, 97159 Pointe-à-Pitre, Guadeloupe
Tel. +590 (0)82 93 76 00.
Website: www.cciguadeloupe.com
Internationale Direkdurchwahl. Das nationale Telefonnetz ist gut, keine Ortsnetzkennzahlen. Die lokalen Telefonkabinen sind meist für Telefonkarten ausgerüstet, viele funktionieren auch mit Kredikarten, sehr selten sind es Münzfernsprecher. Telefonkarten erhält man in den Postämtern.
GSM 900. Netzbetreiber sind France Telecom und Améris. Mobiltelefone können am Flughafen bei Baggage Plus gemietet werden. Der Sende-/Empfangsbereich erstreckt sich über die Französischen Antillen und Französisch-Guyana. St. Martin und St Barthélemy: Digitales Analognetzwerk (System B). Netzbetreiber ist St Martin Mobiles (Internet: www.stmartinmobiles.com). Die deutschen Mobilfunknetze D1 und D2 sind auf Guadeloupe uneingeschränkt funktionsfähig.
Hauptanbieter sind Wanadoo (Internet: www.wanadoo.fr) und and Antilladoo (Internet: www.antilladoo.com). Es gibt Internetcafés in Saint-François, Mare-Gaillard, Pointe-à -Pitre und in anderen Städten. AuÃerdem hat man Internetanschluss in manchen Postämtern und bei anderen öffentlichen Stellen.
Luftpost nach Europa benötigt ca. eine Woche. Briefmarken kann man in Postämtern und bei manchen Zeitungshändlern kaufen.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Französische Importe wie Parfüm, Wein, Spirituosen und Lalique-Kristall sind preiswert. Beliebte Souvenirs sind der einheimische Rum, Bambushüte, Strohartikel und Voodoopuppen. Wer mit Reiseschecks bezahlt, erhält teilweise 20% Rabatt. Ãffnungszeiten der Geschäfte: i. A. Mo-Fr 08.30-18.00 Uhr, Sa 08.30-13.00 Uhr.
Einheimische Musik und Tanz werden in zahlreichen Restaurants, Bars und Diskotheken geboten. Der berühmte Inseltanz Beguine wird auch heute noch in farbenprächtigen und reich verzierten kreolischen Kostümen getanzt.
Die meisten Gerichte bestehen aus Meeresfrüchten, die auf kreolische, afrikanische, indische und südostasiatische Art zubereitet werden, wobei der Einfluss der französischen Küche jedoch unverkennbar ist. Spezialitäten sind Hummer, Muscheln und Seeigel. Weitere Inselspezialitäten sind gefüllte Krebse, Meeresschneckensuppe, Wildziegenbraten, Hasenpfeffer und gebratene Tauben. Getränke: Französischer Wein, Sekt, Liköre und einheimischer Rum werden angeboten. Rumpunsch ist eine Spezialität (Mischung aus Rum, Limonen, Gewürzen und Sirup), die man unbedingt probieren sollte.
Auf Guadeloupe gibt es eine gute Hotelauswahl, die Palette reicht von Spitzenhotels bis zu freundlichen Landgasthöfen. Die Unterkünfte auf abgelegeneren Inseln sorgen manchmal für eine angenehme Überraschung, sind jedoch oft recht einfach. Hotelsteuer ist normalerweise im Preis inbegriffen, je nach Saison werden 15-30 % Bedienungssteuer aufgeschlagen. Viele Hotels erheben eine Standardgebühr.
Die meisten Hotels bieten unterschiedliche Kombinationen an:
Full American Plan (FAP): Zimmer mit Vollpension (einschl. Nachmittagstee).
American Plan (AP): Zimmer mit drei Mahlzeiten.
Modified American Plan (MAP): Zimmer, Frühstück und Abendessen, in manchen Hotels auch Nachmittagstee.
Continental Plan (CP): Zimmer mit Frühstück.
European Plan (EP): nur Übernachtung.
Zur Zeit gibt es nur einen Campingplatz in Guadeloupe. Weitere Informationen vom Office du Tourisme (s. Adressen).
Abseits des Massentourismus besteht auf Guadeloupe auch die Möglichkeit, in einer Herberge (Gîte) unterzukommen. Ein Verzeichnis der Herbergen führt auch das Fremdenverkehrsamt.
Ãberwiegend römisch-katholisch (95 %); protestantische Minderheit (1 %) und andere.
Die Atmosphäre ist ruhig und zwanglos. Alltagskleidung wird akzeptiert, zum Ausgehen am Abend wird jedoch elegantere Kleidung erwartet. Trinkgeld: 10%.
Ganzjährig warm mit Temperaturen zwischen 24° und 30°C; zeitweise schwül, Regenzeit von Juni - Oktober. Niederschläge ganzjährig.
Climate Chart
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Beautiful beach on Marie Galante Island, Guadeloupe
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Saint Francois, Guadeloupe
© Creative Commons / gillespaveau
Leeward Coast beach, Guadeloupe
© iStockphoto / Thinkstock
Coral reef in Pointe Des Chateaux, Guadeloupe
© Jupiterimages / Photos.com / Thinkstock
Guadeloupe beach
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