Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.30 Uhr
Bundesrepublik Somalia.
Mogadischu.
Somalia grenzt im Norden an den Golf von Aden, im Süden und Westen an Kenia, im Westen an Äthiopien und im Nordwesten an Djibouti. Im Osten liegt der Indische Ozean. Somalia ist karg und trocken mit halbwüstenartigen Ebenen im Landesinneren, einer subtropischen südlichen Region und einer schmalen Küstenebene. Der Norden ist überwiegend gebirgig. Der Großteil des Landes besteht aus einem fast wasserlosen Plateau. Die Strände werden durch ein Korallenriff geschützt, das sich von Mogadischu bis zur kenianischen Grenze erstreckt und zu den längsten der Welt gehört.
Bundesrepublik seit 2012. Republik von 1979 bis 2012. Alte Verfassung von 1979, letzte Änderung 1990, sie war seit Ausbruch des Bürgerkriegs 1991 außer Kraft. Neue Verfassung von 2012. Seit 2000 Übergangsparlament mit 275 ernannten Mitgliedern. Unabhängig und vereint seit 1960 (ehemals Britisch- und Italienisch-Somaliland). Ausrufung der international nicht anerkannten unabhängigen Republik Somaliland 1991.
Präsident Mohamed Abdullahi Mohamed, seit Februar 2017.
Premierminister Hamza Abdi Barre, seit Juni 2022.
220 V, 50 Hz; nur in Hotels.
Eastern Africa Time: MEZ +4
Somalia, eine ungewöhnliche Reisedestination, ist nur etwas für Besucher mit viel Glück und einer kugelsicheren Weste. Lediglich in der selbst ernannten Republik Somaliland ist das Reisen möglich, aber selbst die Mutigsten sollten den Rest des Landes meiden.
Das Chaos, in dem Somalia steckt, verhindert, dass die Welt seine vielgestaltige Landschaft aus Bergen, Wüsten, tropischen Wäldern, unentdeckten Stränden und Korallenriffen entlang dem Golf von Aden kennen lernen kann. Ein Großteil der Natur ist zudem der illegalen Rodung, verschiedenen Dürreperioden und dem Bürgerkrieg zum Opfer gefallen.
Das moderne Somalia entstand am 1. Juli 1960 aus den britischen und italienischen Somaliländern. Alte Stammesfehden und Gebietskonflikte bestimmen seitdem die Geschichte des Landes. Jahrelange Kämpfe zwischen rivalisierenden Rebellenführern und das Unvermögen, Hungersnot und Krankheiten zu bekämpfen, haben zum Tod von einer Million Menschen geführt. Somalia ist nach wie vor ein unberechenbarer Ort, an dem Überfälle an der Tagesordnung sind, vor allem in der Hauptstadt Mogadischu.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Nonstop-Flüge nach Somalia.
Ethiopian Airlines (ET) fliegt ab Frankfurt/M. via Addis Abeba nach Mogadischu. Zubringerflüge nach Frankfurt/M. mit Austrian Airlines (OS) aus Wien und mit Swiss (LX) aus Zürich möglich.
Turkish Airlines (TK) verbindet Frankfurt/M. und Zürich via Istanbul und Wien via Istanbul und Dschibuti mit Mogadischu.
Jubba Airways (6J) fliegt von Dschibuti und Dubai nach Mogadischu.
Daallo Airlines (D3) bietet u.a. Flüge von Dschibuti, Dubai, Jeddah und Nairobi nach Mogadischu an.
Frankfurt/M. - Mogadischu: 12 Std. 5 Min.; Wien - Mogadischu: 12 Std. 25 Min.; Zürich - Mogadischu: 12 Std. 20 Min. (Jeweils mit Zwischenstopp; die Reisedauer variiert, je nach Dauer der Aufenthalte.)
Ca. 17 € (20 US$). Transitreisende, die den Flughafen nicht verlassen, und Kinder unter 2 Jahren sind davon ausgenommen.
Es bestehen Verbindungsstraßen nach Dschibuti, Äthiopien und Kenia. Die Grenzübergänge nach Äthiopien und Kenia sind jedoch meist geschlossen und nur mit besonderen Genehmigungsverfahren passierbar.
Die Straßen sind allgemein schlecht. Wüstentaugliche Fahrzeuge mit Allradantrieb werden dringend empfohlen.
Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Die Haupthäfen sind Mogadischu, Kismayo, Berbera und Marka.
Jubba Airways (6J) verbindet einmal wöchentlich Mogadischu mit Inlandszielen wie Adado, Baydhabo und Hargeisa.
Das Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 22.000 Kilometern. Größere Straßen führen von Mogadischu u.a. nach Burao, Baidoa, Kismayo und Hargeisa.
Die Straßen sind allgemein in einem schlechten Zustand und praktisch nur mit geländegängigen Fahrzeugen nutzbar.
Mietwägen sind in Mogadischu erhältlich. Sie sind oft älteren Baujahrs und in schlechtem technischen Zustand. Es empfiehlt sich, einen Wagen mit Fahrer zu mieten.
Taxis gibt es nur in größeren Städten; sie können an der Straße angehalten werden. Der Fahrpreis sollte vor Fahrtantritt vereinbart werden.
Zwischen Städten wie Mogadischu, Hargeisa, Borama, Burao und Berbera verkehren regelmäßig Busse, die für somalische Verhältnisse zwar relativ komfortabel, jedoch nicht klimatisiert sind.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
In Mogadischu fahren Minibusse und Sammeltaxis. Die Verfügbarkeit ist mitunter außerhalb der normalen Arbeitszeiten (Sa-Do 07.00-14.00 Uhr) eingeschränkt.
In Somalia gibt es keinen Schienenverkehr.
Das moderne Somalia ist im Wesentlichen ein wüstenartiger Küstenstreifen. Aufgrund der schwierigen Transportmöglichkeiten auf den Straßen ist die Küstenschifffahrt für Güter- und Personenverkehr besonders wichtig. Allerdings besteht in den Gewässern vor der Küste Somalias die Gefahr der Piraterie.
Letzte Ãnderungen:
Sicherheit â Terrorismus; Innenpolitische Lage, Kriminalität; Piraterie auf hoher See
Reiseinfos â Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Ãnderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App âSicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.
In Somalia und der Hauptstadt Mogadischu einschlieÃlich Puntland und âSomaliland" werden immer wieder schwere Anschläge verübt und es kommt zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mutmaÃlichen al-Shabaab Kämpfern. Diese fordern oftmals zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte und Regierungseinrichtungen, der abgesicherte Flughafenbereich, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, Hotels, Märkte und andere öffentliche Einrichtungen. Anfang 2017 war auch der Mogadishu International Airport Ziel von Terrorangriffen, im Mai 2022 schlugen Raketen auf dem Rollfeld des Flughafens ein.
Immer wieder kommt es zu terroristisch motivierten Entführungen, auf dem Land und in den Gewässern vor Somalia.
Es kommt in Somalia und der Hauptstadt Mogadischu neben Anschlägen auch immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Neben der hohen Gefahr, Opfer von Terrorismus zu werden, besteht eine erhebliche Gefährdung durch Kampfhandlungen sowie kriminell motivierte Gewaltakte.
Im Fall einer Notlage (gesundheitlich, kriminalitäts- oder kriegsbedingt) fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten. Eine konsularische Hilfe kann vor Ort nicht gewährt werden.
Der Aufenthalt in Somalia ist grundsätzlich sehr gefährlich, insbesondere aber in der Hauptstadtregion Banadir und den Gliedstaaten Jubbaland, Südwest, Hirshabelle und Galmudug sowie in Teilen Puntlands und dem Osten âSomalilands".
Hinweisen zufolge laufen insbesondere ausländische Fachkräfte und Reisende Gefahr, Opfer von Attentaten, Ãberfällen, Entführungen und anderen terroristisch motivierten Gewaltverbrechen zu werden. Milizen und andere Sicherheitskräfte, die nicht der somalischen Bundesregierung unterstehen, folgen oft nicht vorhersehbaren Loyalitäten und können für ausländische Reisende in der Regel keine Sicherheit garantieren.
Demonstrationen finden häufiger statt und können jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen. Es kann dabei auch zu StraÃenblockaden kommen.
Im gesamten Land besteht das Risiko von Landminen.
In Teilen Süd- und Zentralsomalias finden Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen und der militant islamistischen Gruppe al-Shabaab statt, in die auch Kräfte der Afrikanischen Union (ATMIS) involviert sind. Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander. Die somalische Regierung und ATMIS können keinen Schutz vor allgemeiner oder terroristischer Kriminalität im Land garantieren.
Vor allem in der Hauptstadt Mogadischu kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen der somalischen Sicherheitskräfte untereinander, bei denen nicht selten auch Unbeteiligte zu Schaden kommen.
In der Region Mudug (Grenze zwischen Puntland und der Ãbergangsverwaltung des Gliedstaats Galmudug), in den zwischen Puntland und âSomaliland" umstrittenen Gebieten (Regionen Sool und Sanaag sowie im östlichen Teil der Region Togdheer) sowie in Teilen der Region Bari (Bossaso, Galghala-Gebirge), in Gedo (Jubaland), Hiran (Galmudug) sowie um Guri Ceel (Glamudug) muss neben Anschlägen mit Kampfhandlungen gerechnet werden.
Die Sicherheitskräfte in âSomaliland" können in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld zwar ein deutlich höheres Maà an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminalität herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die westlichen Gebiete (Regionen Awdal und Wooqoyi Galbeed mit den Städten Hargeisa und Berbera). Gefahren, die aus der allgemeinen Bürgerkriegssituation und der Terrorgefahr in Somalia resultieren, können jedoch auch für âSomaliland" nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Ãberlandfahrten in Puntland und âSomaliland" müssen aufgrund behördlicher Vorgaben von Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte begleitet werden. Eine vorherige Abstimmung mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ist unabdingbar.
Es besteht landesweit ein erhebliches Risiko von Entführungen, in geringem MaÃe auch in âSomaliland". Mehrere westliche Ausländer wurden in der Vergangenheit entführt.
Gewaltakte durch bewaffnete Gruppen und Banden und Armutskriminalität sind im gesamten Land weit verbreitet. Bewaffnete Ãberfälle, Autoraub (âCarjacking"), sexueller Missbrauch und auch Morde kommen häufig vor.
Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Somalia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann es immer wieder zu Piratenangriffen kommen; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.
Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA ist in einem weiten Einsatzgebiet vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer auÃerhalb der somalischen Hoheitsgewässer tätig. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen.
Langsame Schiffe mit niedriger Bordwand sind für Piratenangriffe generell stärker gefährdet als schnelle Schiffe mit hoher Bordwand. Auch die Registrierung beim Maritime Security Centre und die Anwesenheit von Kriegsschiffen bietet keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden.
Das Klima ist tropisch semi-arid und damit normalerweise sehr heià und trocken.
In der Regenzeit im Südwesten von Mai bis Anfang November und im Nordosten von Dezember bis Februar können starke Regenfälle und vereinzelt auch vom Indischen Ozean heranziehende Taifune zu Ãberschwemmungen und Erdrutschen führen. StraÃen und Brücken können unpassierbar werden.
In Somalia gibt es derzeit keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig für Somalia ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia.
Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug und Ankunft von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen überwiegend nicht internationalen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abreisende bzw. ankommende Passagiere dieser Fluglinien. Dies gilt auch für die meisten anderen Flughäfen innerhalb Somalias.
Reisen im Land sind äuÃerst gefährlich. Neben der Gefahr durch Terrorismus, Kriminalität und Auseinandersetzungen besteht eine hohe Unfallgefahr durch schlechte StraÃen, unbeleuchtete und schlecht gewartete Fahrzeuge und unkontrolliertes Fahrverhalten. Mit oft spontan errichteten Checkpoints der islamistischen al-Shabaab-Miliz ist in ländlichen Gebieten in der gesamten Südhälfte des Landes, aber auch in Teilen des Nordens, jederzeit zu rechnen. Ãberlandfahrten können daher lebensgefährlich sein.
Der Zustand der StraÃen ist auÃerhalb geschlossener Ortschaften oft schlecht, es gibt viele, auch gröÃere Schlaglöcher. Es gibt derzeit keine ausreichende Infrastruktur im Land.
Die Landgrenzen nach Kenia und auch Ãthiopien sind meist geschlossen und der Ãbertritt unterliegt besonderen Genehmigungsverfahren.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Die Anerkennung ist nicht landesweit gewährleistet.
Militärische Einrichtungen wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw., Regierungsgebäude, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten sollten nicht fotografiert werden. Bevor Personen fotografiert werden, sollte unbedingt um Erlaubnis gebeten werden.
Der islamische Glaube ist Teil der somalischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber SchlieÃung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Ãffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.
In der Vergangenheit kam es während des Ramadans vermehrt zu terroristischen Aktivitäten durch al-Shabaab.
Sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen sind verboten und werden streng bis hin zur Todesstrafe geahndet.
Die Rechtsordnung in Somalia richtet sich nach einer Mischung des von 1962 stammenden nationalen Strafgesetzbuches sowie traditionellem (âXeer") und islamischem Gewohnheitsrecht (Sharia). Eine landesweite Implementierung und einheitliche Anwendung der von der somalischen Bundesregierung vorgegebenen Bestimmungen ist nicht gesichert. Al-Shabaab und andere Gruppen wenden eine zum Teil extreme Sichtweise und Auslegung der Sharia an.
In Somalia wird die Todesstrafe sowohl verhängt als auch vollstreckt.
Landeswährung ist der Somalia-Shilling (SOS), das gängige de facto Zahlungsmittel ist jedoch der USD. Kreditkarten werden in aller Regel nicht akzeptiert, das Abheben von Geldautomaten ist allenfalls vereinzelt in Mogadischu, Garowe und Hargeisa möglich.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente sollten im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise bei einer somalischen Auslandsvertretung wie der Botschaft von Somalia in Berlin beantragt werden muss. Die Ausstellung eines Visums âon arrival" an den internationalen Flughäfen Somalias ist in der Regel möglich, wird jedoch aufgrund häufig fluktuierender Bestimmungen nicht empfohlen. In solchen Fällen wird eine Einladung als Nachweis des Aufenthaltszwecks, der geplanten Aufenthaltsdauer sowie zur Benennung eines Bürgen für die Dauer des Aufenthalts verlangt. Visagebühren müssen vor Ort in USD bar bezahlt werden.
In dem nach Unabhängigkeit strebenden âSomaliland" kann für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ein Visum bei Einreise an den Flughäfen in Berbera, Borema, Burao, Erigavo und Hargeisa âon arrival" beantragt werden. Es wird hierfür in aller Regel eine Einladung als Nachweis des Aufenthaltszwecks verlangt, ohne die die Einreise verweigert werden kann. Visagebühren müssen vor Ort in USD bar bezahlt werden.
Somalische Auslandsvertretungen unterstehen der zentralen Bundesregierung von Somalia. Die Gültigkeit der von diesen Vertretungen ausgestellten Visa für nicht von der Bundesregierung kontrollierte Gebiete wie âSomaliland" ist nicht sichergestellt.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Einfuhr Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss aber deklariert werden. Die Wiederausfuhr ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist auf 200,- SOS beschränkt.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Die WHO hat Somalia aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern.
Impfbestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Nicht-Gelbfiebergebieten wie z.B. aus Europa oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieberendemiegebiets ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Reisen im Land empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG auÃer in Somaliland. Dort ist das Risiko deutlich geringer und teilweise auch gar nicht gegeben.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
HIV/AIDS stellt auch in Somaila ein groÃes Problem dar. Es sind schätzungsweise 10% der erwachsenen Bevölkerung (Alter 15-49 Jahre) infiziert. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ãbertragungsrisiko. Im Landesdurchschnitt liegt die Prävalenz im höheren einstelligen Prozentbereich, allerdings sind Risikogruppen, insbesondere Sexarbeiter/-innen in einem sehr viel höheren Prozentsatz betroffen.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und ist in Kenia endemisch. Die Erkrankung kann gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
In Somalia kommen grundsätzlich eine Vielzahl von weiteren Tropenerkrankungen und sonstigen Infektionserkrankungen vor.
Die medizinische Versorgung ist nicht durchgängig gesichert. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten und medizinischen Verbrauchsmaterialien.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Ãsterreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate bei der Ausreise gültig sein.
Für Somalia besteht eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt.
Allgemein erforderlich. Staatsangehörige aller Länder können Aden Adde International Airport in Mogadischu ein Visum (einmalige Einreise, bis zu 30 Tage Aufenthalt) bei der Ankunft beantragen.
Visum bei der Ankunft: 60 US$.
Touristen- und Geschäftsvisum.
Unterschiedlich, Auskünfte erteilt die Botschaft.
Transitreisende, die gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, am selben Tag mit demselben Flugzeug weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Da durch die momentane Lage weder Flugverbindungen noch Einreisebestimmungen zuverlässig sind, sollte man sich nicht auf diese Transiterleichterung verlassen.
Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Anträge an die Botschaft.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate bei der Ausreise gültig sein.
Allgemein erforderlich. Staatsangehörige aller Länder können Aden Adde International Airport in Mogadischu ein Visum (einmalige Einreise, bis zu 30 Tage Aufenthalt) bei der Ankunft beantragen.
Vaccination identifier | Besondere VorsichtsmaÃnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 5 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | 4 |
Cholera | 2 | |
Gelbfieber | 1 |
Die andauernden Kampfhandlungen haben das medizinische Versorgungssystem so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass es praktisch nicht existiert. Internationale Organisationen bemühen sich im Moment um den Aufbau eines Versorgungsnetzes. Neben einem hohen Sicherheitsrisiko ist landesweit mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen.
Eine adäquate Ausstattung der Reiseapotheke ist ratsam.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitreisende in Somalia, die den Flughafen nicht verlassen. Achtung: Nur aus Infektionsgebieten vorgesehen, wird die Impfung bei der Einreise meist von allen verlangt.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Achtung: Ein gültiger Impfnachweis gegen Cholera kann auch abweichend von den offiziellen Bestimmungen gelegentlich verlangt werden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden.
[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich, v.a. in den mittleren und südlichen Landesteilen. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
[4] Poliomyelitis kommt vor. Die WHO verlangt von Somalia sicherzustellen, dass alle Ausreisenden mit einem Aufenthalt von mindestens 4 Wochen in Somalia, bei der der Ausreise eine gültige Impfung gegen Poliomyelitis, die vier Wochen bis 12 Monate vor der Ausreise stattgefunden haben muss, bescheinigen. Bei kürzeren Aufenthalten soll eine Impfung bei der Ausreise erfolgen. Somalia kann Personen, die nicht gegen Polio geimpft sind, an der Ausreise hindern.
[5] Wasser sollte nur abgekocht und gefiltert getrunken werden. In Mogadischu herrscht Wasserknappheit (einige Stadtteile erhalten oft monatelang kein Wasser); Versorgung mit Tankwagen. Es können Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Wasser außerhalb der Städte ist nicht keimfrei und sollte sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, besonders in den Flussgebieten Whebi-Skebeli und Ghenale Djuba. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Die Filariose kommt vor allem an der Südküste vor. Reisende reduzieren die Ãbertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai in den ländlichen Regionen vor allem im Norden und Westen vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und groÃe Menschenansammlungen meiden.
Tollwut kommt vor. Ãberträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. SchutzmaÃnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
1 Somalia-Schilling = 100 Centesimi (Senti). Währungskürzel: SoSh, SOS (ISO-Code). Banknoten zirkulieren hauptsächlich im Wert von 1000 und 500 SOS.
Hinweis: Zahlungsmittel in Somalia sind neben dem Somali-Shilling auch der US-Dollar, Euro und Dirham, in den Grenzregionen auch Birr, Dschibuti-Franc und Kenia-Schilling. In Somaliland hat sich regional der Somaliland-Schilling durchgesetzt.
Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Es stehen keine Geldautomaten zur Verfügung.
Reiseschecks werden in Somalia nicht akzeptiert.
Sa-Do 08.00-11.30 Uhr.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 200 SOS beschränkt. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, muss aber deklariert werden. Der Betrag muss innerhalb von fünf Tagen bei der offiziellen Bank umgetauscht werden. Quittungen sollten unbedingt aufbewahrt werden. Die Ausfuhr ist auf den deklarierten Betrag begrenzt.
US-Dollar lassen sich am leichtesten eintauschen. Seit Jahren gibt es jedoch für den Somalia Shilling keinen offiziellen Wechselkurs (der Falschgeldanteil wird auf 80 % geschätzt). Am besten und sichersten wechselt man Geld in Hotels. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar und Euro in bar.
SOS
S
EUR1 = SOS581.85 |
GBP1 = SOS692.96 |
USD1 = SOS564.00 |
Amtssprache ist Somali. Arabisch wird ebenfalls gesprochen. Swahili wird besonders im Süden gesprochen, teilweise auch Englisch, Französisch und Italienisch.
2022
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei nach Somalia eingeführt werden:
400 Zigaretten oder 40 Zigarren oder 400 g Tabak;
1 Flasche Wein oder Spirituosen;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
+49 (0)30 23 63 00 10.
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr.
RheinstraÃe 10
Berlin
12159
Germany
(Auch für Österreich zuständig.)
+41 (0)22 731 54 50.
Mo-Do 09.00-12.30 Uhr.
Rue de Monthoux 64
Genf
1201
Switzerland
Leichter Anzug ohne Krawatte bzw. Kostüm genügt. Oktober bis Mai ist die beste Zeit für Geschäftsreisen.
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-14.00 Uhr.
Ãsterreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, A-1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at
Industrie- und Handelskammer von Somalia
PO Box 27, Mogadischu
(derzeit nicht besetzt).
Internationale Direktdurchwahl. Telefonische Verbindungen von Somalia in das Ausland sind nur über die Telefonzentrale möglich (keine Direktdurchwahl).
GSM 900. Netzbetreiber sind Hormuud Telecom Somalia Inc., Nationlink, TELESOM und Telsom Mobile.
North East Telecom Company (NETCO) und SomaliNet (Internet: www.somalinet.com) sind die beiden Hauptinternetanbieter.
Luftpost nach Europa ist bis zu zwei Wochen unterwegs.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Gold- und Silberschmuck, Webstoffe, Korbwaren, Meerschaum- und Holzschnitzereien. Ãffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-12.30 und 16.30-19.00 Uhr.
Rituelle Tänze, Musik und Volkslieder sind feste Bestandteile der zahlreichen Feste.
Einheimische Spezialitäten sind Hummer, Krabben, Tintenfisch, frischer Tunfisch, somalische Bananen, Mangos und Papayas. Ein traditionelles somalisches Gericht ist gegrillte junge Ziege mit gewürztem Reis. Otka ist Trockenfleisch (bevorzugt vom Kamel), das mit Butter und Gewürzen gebraten wird. Injera ist ein groÃer, lockerer Eierkuchen. Schwarzer und brauner Tee aus China sowie Chai werden gern getrunken.
Mogadischu und Hargeisa bieten Hotels mit internationalem Standard. Weitere Hotels befinden sich in Afgoi, Berbera, Borama, Burao, Kismayo und Marka.
100 % sunnitische Moslems.
Kulturelle Traditionen, Tanz, Gesang und Kunsthandwerk bleiben trotz der zunehmenden Modernisierung erhalten. Zwanglose Kleidung wird akzeptiert. Man sollte regionale Umgangsformen respektieren. Trinkgeld: 10-15% in Hotels und Restaurants.
Vier Jahreszeiten. Der heiÃe und sehr trockene Jilal beginnt etwa im Januar. Die erste Regenzeit Gu hält von März bis Juni an. Hagaa im August bringt heiÃen, trockenen Monsunwind und Staubwolken. Die zweite Regenzeit, Dayr, dauert von September bis Dezember.
Climate Chart
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Somali Giraffes
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Somali Ostrich
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Black Headed Heron in a Somali rice field
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Kids in Somalia
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