Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.30 Uhr
Staat Libyen.
Tripolis.
Libyen besteht zum größten Teil aus Wüste. Das Land grenzt im Westen an Tunesien und Algerien, im Osten an Ägypten, im Süden an Niger, Tschad und den Sudan (die Sahara erstreckt sich bis in diese drei Länder). Die Mittelmeerküste ist knapp 2000 km lang. Im Osten zieht sich eine Ebene von der tunesischen Grenze bis zum Gebiet des Jabal Akhdar (Grüner Berg), das Binnenland ist hügelig. Im westlichen Küstengebiet zwischen Zuara und Misurata und im Osten zwischen Susah (Apollonia) und Benghazi wird Landwirtschaft betrieben. In der höher gelegenen Provinz Cyrenaika und auf dem Jabal Akhdar ist die Vegetation etwas üppiger. Im ganzen Land gibt es Oasen, außer im Gebiet des »Sandsees« Sarir Calanscio und der Sahara-Berge von Sarir Tibesti.
Republik mit arlamentarischer Demokratie seit 2011 (laut Verfassung von 2011). Islamistisch-Sozialistische Volksrepublik seit 1976. Verfassung von 1977, seit 1994 Scharia (islamisches Recht). Oberstes Staatsorgan (seit August 2012): Nationalversammlung mit 200 Abgeordneten. Bürgerkrieg von Februar bis Oktober 2011. Von Februar 2011 bis Juli 2012 war der Nationale Übergangsrat oberstes Organ. Die seit Ende 2015 amtierenden Staatsorgane Präsidialrat, Parlament und Staatsrat fungieren als Übergangsregierung.
Vorsitzender des Präsidialrates Muhammad Younes Menfi, seit März 2021.
Premierminister Fathi Bashagha, seit Februar 2022.
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Durch die Isolation Libyens ist seine Schönheit und Vielseitigkeit bisher weitgehend unbekannt geblieben. Die weiße Hauptstadt Tripolis ist für nordafrikanische Verhältnisse sehr ruhig, bietet aber eine gute Auswahl an Restaurants und Hotels.
Die Großstadt Benghazi ist das kommerzielle Herz des Landes. Die Küste Libyens hat spektakuläre Überresten römischer Städte zu bieten, darunter Leptis Magna und Sabrata. Auch die griechischen Kolonien Kyrene und Apollonia sind sehenswert. Der Großteil des Landes besteht aus Wüste. Die Sahara ist hier zugänglicher als anderswo und von unglaublicher Schönheit.
Nach Libyen kann man nur im Rahmen einer geführten Reisegruppe fahren, aber ein einheimischer Fremdenführer kann viel zum Verständnis dieses Landes beitragen. Die Libyer, die meist von den Arabern oder den Berbern abstammen, sind warmherzig und äußerst gastfreundlich. Die Touareg, ein Berberstamm, leben in unzugänglichen Gegenden und machen zehn Prozent der Bevölkerung aus. Die restlichen 90 % leben in Küstenstädten.
Libyens nationale Fluggesellschaften Libyan Airlines (LN) und Afriqiyah Airways (8U) werden auf der schwarzen Liste der EU geführt und dürfen daher keine EU-Ziele anfliegen.
Tunisair (TU) fliegt in Kooperation mit Libyan Airlines (LN) von Wien und Brüssel aus via Tunis nach Tripolis; Zubringerflüge nach Brüssel mit Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und Swiss (LX) ab Zürich.
Frankfurt/M. - Tripolis: 12 Std. 25 Min.; Wien - Tripolis: 17 Std.; Zürich - Tripolis: 8 Std.
An den Flughäfen werden auf Inlandsflügen Gebühren von ca. 2 € (LYD 3) erhoben; auf internationalen Flügen ca. 4 € (LYD 6). Von der Zahlung ausgenommen sind Kinder unter 2 Jahren sowie Transitpassagiere, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und den Flughafen nicht verlassen.
Die wichtigsten Straßenverbindungen bestehen zwischen Libyen und Tunesien, Algerien, Niger, Tschad und Ägypten.
Die Einreise auf dem Landweg ist für Europäer zuverlässig ausschließlich über die Grenzübergänge Ras Ejdeer aus Tunesien und Sallum aus Ägypten zugelassen. Die Grenzübergänge zu Niger und Algerien im äußersten Süden sind für europäische Staatsbürger manchmal offen; aus dem Tschad und Sudan dürfen nur Afrikaner einreisen.
Fernbusse verbinden u.a. Tunis und Djerba (Tunesien) sowie Alexandria und Kairo (Ägypten) mit Tripolis.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
In Libyen gibt es keinen Bahnverkehr.
Die wichtigsten Häfen Libyens sind as-Sider, Benghazi, Darna, Mersa Brega, Misurata, El Mina und Tripolis.
Grimaldi, Grandi Navi Veloci Ferries und SNCM Ferries bieten Verbindungen u.a. von Genua, Palermo und Civitavecchia nach Tunis an; SNCM Ferries verbinden auch Marseille mit Tunis. Von Tunis geht es mit dem Auto weiter nach Libyen zum Grenzübergang bei Ras Ejdeer.
Libyan Airlines (LN) bietet u.a. Verbindungen von Tripolis nach Beida, Benghazi, Sebha und Tobruk über Tunis an.
Buraq Air (UZ) verbindet regelmäßig Tripolis und Benghazi.
Das libysche Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 83.000 km. Die Küstenstraße von der tunesischen Grenze im Westen zur Grenze nach Ägypten im Osten ist die wichtigste Verbindungsstraße. Gut ausgebaute Straßen führen auch ins Landesinnere, u.a. nach Sebha, Ghadames und Kufra.
Die Straßenschilder sind generell in arabischer Schrift und außerhalb größerer Ortschaften kaum vorhanden.
Tankstellen sind flächendeckend zu finden mit günstigen Benzinpreisen.
Ca. 48.000 km, und damit mehr als die Hälfte des gesamten Straßennetzes, sind befestigt. Die wichtigen Verbindungsstraßen und teils auch Nebenstraßen sind gut ausgebaut und gewartet. Die meisten Nebenstraßen sind jedoch Pisten, für die geländegängige Fahrzeuge empfehlenswert sind.
Auf Nachtfahrten sollten Reisende nach Möglichkeit verzichten.
Libyens Straßennetz besteht aus Schnellstraßen, Autobahnen und Pisten.
Mietwägen sind in Tripolis (u.a. Sixt) und Benghazi erhältlich; es wird empfohlen diese mit Fahrer zu mieten.
Taxis und Sammeltaxis sind preiswert und überall reichlich vorhanden. Bei längeren Strecken sollte der Fahrpreis vorab vereinbart werden.
Fahrrad fahren ist in Libyen nicht unbedingt üblich. Manche Hotels stellen auf Anfrage Fahrräder zur Verfügung.
Zwischen Tripolis und Benghazi verkehrt ein Linienbus, zwischen Benghazi und Tobruk ein Minibus.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰; absolutes Alkoholverbot.
- Es besteht Gurtpflicht.
- Den Anweisungen von Sicherheitskräften sollte bei Kontrollen unbedingt Folge geleistet werden.
- Für den Aufenthalt mit einem ausländischen Fahrzeug ist ein libysches Kennzeichen Vorschrift, das bei Einreise erhältlich ist.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 85 km/h;
- auf Autobahnen: 100 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskrankenâ und âunfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Der ADAC-Partnerclub ist der Automobil- und Touring Club von Libyen (ATCL) in Tripolis, Tel. +218 21 340 49 64.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Die beiden Führerscheine sind drei Monate gültig; danach muss ein libyscher Führerschein beantragt und mitgeführt werden.
Für Militärsperrgebiete gilt das absolute Verbot diese zu betreten oder zu fotografieren. Besucher der Wüstenregionen benötigen vor Beginn ihrer Reise einen von den Behörden Libyens ausgestellten Wüstenpass. Dieser ist in der Regel auch über den Reiseveranstalter erhältlich.
In libyschen Städten verkehren mitunter öffentliche Busse; in Tripolis und Benghazi sind dies oft überfüllte Minibusse. Taxis sind überall vorhanden; der Fahrpreis sollte vorab vereinbart werden. Tripolis ist auch gut zu Fuß zu erkunden.
Libyen hat keinen Schienenverkehr.
Letzte Ãnderungen: Sicherheit â Innenpolitische Lage
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Ãnderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App âSicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Libyens.
Die Einreise ist grundsätzlich sowohl für libysche Staatsangehörige als für auch Ausländer mit gültigem Visum möglich. Die Grenzübergänge nach Tunesien sind geöffnet. Es bestehen in eingeschränktem Umfang Flugverbindungen ins Ausland.
Einreisende Personen, die zwei oder mehr Impfdosen erhalten haben, benötigen bei Einreise weder einen Testnachweis noch müssen sie sich in Quarantäne begeben. Die Impfung muss mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein und es müssen mindestens 14 Tage und maximal sechs Monate seit der letzten Impfung vergangen sein.
Einreisende ohne oder ohne vollständige Impfung müssen einen negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, die durch einen negativen Test, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden darf, verkürzt werden kann.
Kinder unter 12 Jahren benötigen für die Einreise weder Impfnachweis noch Test.
Reisende mit Erkältungssymptomen können unabhängig von Alter und Impfstatus verpflichtet werden, bei Einreise einen Antigentest vornehmen zu lassen.
Der nationale Flugverkehr sowie der Bahn- und Busverkehr im Land wurden wieder aufgenommen. Ausgangssperren können kurzfristig und regional verhängt werden. Für öffentlich zugängliche Einrichtungen, darunter gröÃere Märkte, ist die Vorlage eines Impfnachweises erforderlich.
Es gibt nur an den Orten, an denen die Vorlage eines Impfnachweises erforderlich ist, eine Maskenpflicht; Abstandsregeln werden kaum eingehalten.
Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.
Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Libyen aufgefordert.
Es besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge insbesondere gegen staatliche Institutionen.
Die staatlichen Sicherheitsorgane können grundsätzlich keinen ausreichenden Schutz garantieren. Bewaffnete Gruppen mit zum Teil unklarer Zugehörigkeit treten häufig als Vertreter der öffentlichen Ordnung auf, sind jedoch nicht ausgebildet und wenig berechenbar.
Libyen hat seit Sommer 2020 erhebliche Fortschritte im Stabilisierungsprozess erzielt. Im Juni 2020 endeten die Kampfhandlungen zwischen der Regierung in Tripolis und der sogenannten âLibyschen Nationalen Armee". Seit Oktober 2020 besteht eine von den Vereinten Nationen vermittelte Waffenstillstandsvereinbarung zwischen den beiden Lagern und im März 2021 erfolgte der Amtsantritt einer zunächst im gesamten Land anerkannten Regierung. Die eigentlich für den 24. Dezember 2021 vorgesehenen Wahlen aber wurden verschoben; seither hat sich eine konkurrierende Regierungsinitiative im Osten gebildet. Die innenpolitische Lage in Libyen ist deswegen weiterhin, trotz der genannten Fortschritte, fragil.
Eine erneute militärische Eskalation ist vorstellbar. Es kann zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen, von denen auch Ausländer betroffen sein können. In den vergangenen Monaten kam es zu Kampfhandlungen u.a. im Süden Libyens in der Region Sabha. Es besteht vielerorts auch nach Ende von Kampfhandlungen eine Gefahr von Landminen.
Die Kriminalität ist ein allgegenwärtiges Problem. In ganz Libyen und insbesondere in den GroÃräumen Tripolis, Sirte, Benghazi und Derna sowie im Süden des Landes besteht ein hohes Entführungsrisiko für Ausländer.
Es besteht landesweit die Gefahr, zum Opfer von bewaffneten Raubüberfällen und "car-jacking" zu werden, insbesondere mit hochwertigen Fahrzeugen und Geländewagen.
Im Küstengebiet herrscht ein mediterranes, im Landesinneren Wüstenklima.
Die Regenzeit erstreckt sich von November bis März und kann zu Ãberschwemmungen führen.
Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu extremer Hitze und Dürreperioden kommen.
Die deutsche Botschaft in Tripolis ist derzeit noch für den Besucherverkehr geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort garantieren. Die konsularischen Dienstgeschäfte werden von Tunis aus wahrgenommen.
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Libysche Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten.
In den Städten und auf den HauptverbindungstraÃen Libyens wie insbesondere die wichtigste Verbindungsstrecke von West nach Ost entlang der Küste gibt es eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig willkürliche Kontrollen durchführen. ÃberlandstraÃen und Autobahnen wie auch Grenzübergänge sind zeitweise gesperrt.
Reisen im Land ist durch Kampfhandlungen vielerorts weiterhin sehr gefährlich, hinzu kommen eine fehlende Disziplin, schlechte bzw. unbefestigte StraÃen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen, die zu einer hohen Unfallrate führen. Die Ausschilderungen im Land sind grundsätzlich nur in arabischer Schrift.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Es gibt in Libyen eine Reihe von Militärsperrgebieten. Es ist strengstens verboten, solche Gebiete zu betreten oder zu fotografieren. Das Fotografieren in der Nähe von militärischen Einrichtungen ist stets nur mit einer Genehmigung erlaubt. Besuche von Wüstenregionen waren schon früher nur mit einem Wüstenpass der Behörden Libyens möglich.
Der islamische Glaube ist Teil der libyschen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber mit SchlieÃung von Restaurants oder reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Ãffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Libyen verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, auÃerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben u. Ã. sind verboten.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zur Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
Landeswährung ist der Libysche Dinar (LYD), der auÃerhalb Libyens nicht konvertierbar ist. Es wird hauptsächlich mit Bargeld bezahlt, Geldautomaten sind nicht verfügbar. Kreditkarten werden nur vereinzelt wie in gröÃeren Hotels akzeptiert.
Vor Ort können nur US-Dollar, Euro, Britisches Pfund, Schweizer Franken und der Tunesische Dinar umgetauscht werden.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Libyen ein Visum.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen libyschen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der libyschen Botschaft in Berlin beantragen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können dabei keine Unterstützung, z.B. in Form der Ausstellung von konsularischen Bescheinigungen, leisten.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König-Hussein-Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ãgypten) wird die Einreise - auch wenn die libysche Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es durch die Angabe eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Die Ein- und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden. Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Antiquitäten, auch Steine, Tonscherben u. Ã. sowie Stücke von Meteoriten dürfen nicht auÃer Landes gebracht werden.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Libyen selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Laut WHO ist der Nachweis einer Meningokokken-Impfung (ACWY) zu erbringen. Das libysche Gesundheitsministerium empfiehlt die Impfung jedoch nicht und es finden keine Kontrollen bei Einreise statt.
Bei Einreise aus Afghanistan oder Pakistan muss eine Polio-Impfung nachgewiesen werden, die 4 Wochen bis 12 Monate vor Einreise erfolgt ist.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Libyen gilt als malariafrei.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ãbertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort SüÃwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose, Typhus und Tollwut können landesweit vorkommen.
Leishmaniose und Phlebotomus-Fieber sind endemisch.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere auÃerhalb der Hauptstadt Tripolis vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gewalttätig ausgetragene Konflikte und die Ausreise des häufig ausländischen Pflegepersonals der staatlichen Krankenhäuser und privaten Kliniken stellen eine zusätzliche Belastung für das angeschlagene Gesundheitssystem dar.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Ãsterreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Anmerkung: Reisende müssen eine arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Ausgenommen sind Touristenvisa bei der Einreise. S. Dokumente bei der Einreise.
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Deutschland
Einreisevisum:
60 € (1 Monat gültig);
Einreise- und Geschäftsvisum.
Achtung: Das Visum muss immer dem tatsächlichen Reisezweck entsprechen, d. h., dass z. B. ein Einreisevisum nicht für Geschäftsreisen genutzt werden darf.
Ab Ausstellungsdatum 30 Tage. Die Aufenthaltsdauer beträgt je nach beantragtem Visum ab der Einreise 1, 3 oder 6 Monate.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum (Ausgenommen sind Schweizer, für die diese Transiterleichterung nicht gilt).
Visaanträge müssen persönlich beim Volksbüro eingereicht werden (s. Kontaktadressen). Visadienste dürfen für diesen Zweck nicht beauftragt werden. Deutsche Staatsbürger müssen ein Visum vorweisen, das beim Libyschen Volksbüro in Berlin ausgestellt wurde.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopien aller mit Eintragungen zur Person versehenen Seiten. Die persönlichen Daten sind in arabischer Schrift in einen Stempelvordruck mit Dienstsiegel der Passstelle einzutragen; die Übersetzung sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt sein (Stempel).
(d) Gebühren (in bar).
(e) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines)
(f) Nachweis über Rück- oder Weiterreisetickets.
(g) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung).
(h) Bescheinigung des libyschen Reiseunternehmers über Reiseroute und –verlauf sowie offiziell bestätigte Referenznummer (Auskunft erteilt der Reiseveranstalter).
Geschäfts- und Besuchervisum zusätzlich:
(i) Genehmigung zur Ausstellung des Visums (von der Einwanderungsbehörde in Tripolis).
Geschäftsvisum zusätzlich:
(j) Einladung einer libyschen Firma, die dann das Geschäftsvisum in Libyen beantragt.
(k) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Reisedetails und Bestätigung der Kostenübernahme.
Besuchervisum zusätzlich:
(l) Einladungsschreiben des libyschen Verwandten/Bekannten.
Visa müssen derzeit persönlich abgeholt werden.
Mind. 10 Tage.
Ausländer müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen können (mind. 1.000 US$). Dies wird in der Praxis jedoch selten überprüft.
Alle visumpflichtigen Reisende müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies gilt nicht für Touristen, die sich weniger als 7 Tage in Libyen aufhalten. Bei Ãbernachtungen im Hotel wird dies im Allgemeinen von der Rezeption veranlasst.
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Den folgenden Personengruppen wird die die Einreise verweigert:
Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepass israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert.
Schweizer Staatsbürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Libyen haben, müssen derzeit mit einer Einreiseverweigerung rechnen, selbst wenn sie im Besitz eines gültigen Visums sind.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Anmerkung: Reisende müssen eine arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Ausgenommen sind Touristenvisa bei der Einreise. S. Dokumente bei der Einreise.
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Vaccination identifier | Besondere VorsichtsmaÃnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | |
Gelbfieber | 1 |
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Libyen den Flughafen nicht verlassen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion ist jedoch nicht auszuschließen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztliche Hilfe einzuholen.
[3] Es besteht kein Malariarisiko. Libyen gilt als malariafrei.
[4] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Wasser sollte außerhalb der Städte mit Vorsicht genossen und vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entsprechend sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Der Genuss von Milchprodukten aus ungekochter Milch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor (Derna, Fessan, Tauorga), das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Aus dem Nordosten des Landes, speziell der Stadt Tubruq, wurden 2009 nach 20 Jahren wieder Fälle von Pest gemeldet.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") in deutscher Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).
1 Libyscher Dinar = 1000 Dirham. Währungskürzel: LD, LYD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1, 1/2 und 1/4 LD, Münzen in den Nennbeträgen 500, 250, 100, 50, 20, 10 und 5 Dirham.
Internationale Kreditkarten wie Diners Club, Mastercard und Visa werden in begrenztem Umfang in einigen Hotels in Tripolis und Benghazi angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Libyen nicht akzeptiert.
Im Winter: Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr, im Sommer: Sa-Do 08.00-12.00 Uhr und Sa-Mi 16.00-17.00 Uhr.
Fremdwährungen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist nur in Höhe der bei der Einreise deklarierten Summe möglich. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Dollar und Euro können in Banken, Wechselstuben oder an der Rezeption von großen Hotels getauscht werden.
Bei der Einreise besteht ein Pflichtumtausch im Gegenwert von 500 LD pro Person. Diese Regelung trifft auf folgende Personen nicht zu:
- Touristen, die Libyen mit einem Reiseveranstalter besuchen, vorausgesetzt die Kosten für den Aufenthalt sind für die gesamte Dauer gedeckt,
- Inhaber eines offiziellen Geschäftsvisums,
- Inhaber eines Studentenvisums, die ein libysches Stipendium erhalten,
- offizielle Gäste und Personen, die zu einer Person mit Wohnsitz in Libyen ziehen möchten, vorausgesetzt, diese Person verpflichtet sich, für alle Kosten für den Lebensunterhalt und für medizinische Behandlung aufzukommen.
Die Mitnahme von US-Dollar wird empfohlen. Umtauschbelege sind bis zur Ausreise aufzubewahren, um die erlaubte Menge an Devisen bei der Ausreise nachweisen zu können. Israelische Schekel dürfen nicht eingeführt werden.
LD
LYD
EUR1 = LYD1.50 |
GBP1 = LYD1.79 |
USD1 = LYD1.45 |
Amtssprache ist Arabisch. Berber- und nilosaharanische Sprachen. Es wird in den gröÃten Städten etwas Englisch und Italienisch gesprochen.
2022
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei nach Libyen eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
250 ml Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Strenges Einfuhrverbot besteht für alkoholische Getränke, Drogen und Schweinefleischprodukte. Verboten sind weiterhin alle anderen Getränke, Lebensmittel (auch in Dosen), pornographische Artikel und Artikel, die entweder in Israel oder von Firmen hergestellt wurden, die mit Israel Handel betreiben. Nähere Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben etc.) sowie Meteoritenteile müssen in Libyen verbleiben.
+41 (0)31 350 01 25. Konsularabtlg.: +41 (0)31 350 01 22.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Tavelweg 2, Postfach 633
Bern
3006
Switzerland
+43 (0)1 367 76 39.
Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-12.30 Uhr. Konsularabtlg.: Mo-Do 09.00-12.30 Uhr.
BlaasstraÃe 33
Wien
1190
Austria
+49 (0)30 200 596 0. Konsularabtlg. +49 (0)30 200 596 10/24.
http://de.libyanembassy.de
http://de.libyanembassy.de
Mo-Do 08.30-15.30 Uhr, Fr 08.30-13.00 Uhr. Konsularabtlg.: Mo und Mi 09.00-12.00 Uhr.
Podbielskiallee 42
Berlin
14195
Libya
An heiÃen Sommertagen kann man durchaus kurzärmelig zur geschäftlichen Verabredung erscheinen. Anzug und Krawatte bzw. Kostüm sind gröÃeren Anlässen vorbehalten. Englisch wird in der Regel verstanden, übliche Geschäftssprache ist jedoch Arabisch, und Geschäftsleute sollten sich darauf einstellen, dass alle offiziellen Dokumente in arabischer Sprache verfasst sind. Termine müssen im Voraus vereinbart werden. Visitenkarten werden nicht überall benutzt.
Geschäftszeiten: Im Allg. Sa-Mi 07.00-14.00 Uhr.
Arabisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer e.V.
Garnisonkirchplatz 1, 10178 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 278 90 70.
Website: ghorfa.de/de
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at
Chamber of Commerce, Industry and Agriculture of Tripoli and North Lebanon (Industrie- und Handelskammer)
Bechara EL-Khoury Boulevard, PO Box 47, Tripolis, Libanon
Tel. +961 (0)6 42 56 00.
Website: www.cciat.org.lb/en
Internationale Direktdurchwahl.
GSM 900 und 1800. Netzbetreiber sind El Madar Telephone Co, Orbit und General Post and Telecommunications Company.
Hauptanbieter: Libya Telecom and Technology (Internet: www.lttnet.com). Internetcafés findet man in Tripolis, Misurata, Benghazi, Zleetin und Alkhomus.
Es gibt nur in gröÃeren Städten Postämter; der Service ist unzuverlässig, mitunter werden Briefe zensiert. Luftpost nach Europa ist ca. zwei Wochen unterwegs.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
In gröÃeren Städten gibt es Kinos, einige zeigen auch internationale Filme.
Die wenigen Restaurants, die nach der Einführung des allgemeinen Alkoholverbots von 1969 den Betrieb nicht eingestellt haben, sind teuer. Hotelrestaurants sind im Allgemeinen nicht empfehlenswert, oft jedoch die einzige Möglichkeit, eine Mahlzeit zu erhalten. Zu den traditionellen Gerichten gehören Couscous mit Hühner-, Lammfleisch oder Gemüse und Ruuz, ein Reisgericht mit unterschiedlichen Gewürzen, Fleisch und Gemüse. Obwohl traditionell mit der rechten Hand gegessen wird, steht in der Regel auch Besteck zur Verfügung.
In Tripolis und Benghazi gibt es einige gut ausgestattete Hotels der gehobenen Mittelklasse. AuÃerdem gibt es akzeptable Hotels in Beida, Cyrene (Shahat), Ghadames, Homs, Sebha, Tobruk und Derna.
Islam (sunnitisch) ist Staatsreligion (97 %); katholische und orthodoxe Minderheiten.
Bei typisch arabischen Veranstaltungen sind Frauen im Allgemeinen nicht zugelassen. Frauen sollten sich dezent kleiden, insbesondere beim Besuch von Moscheen und in Kleinstädten. Badekleidung darf unter keinen Umständen außerhalb der Strände getragen werden. Fotografieren: Öffentliche Gebäude dürfen nicht fotografiert werden. Es sollte immer um Erlaubnis gefragt werden, bevor Personen fotografiert werden. Trinkgeld: 10-20% Bedienung sind normalerweise in den Rechnungen der Hotels und Restaurants inbegriffen. Gepäckträger erhalten ein Trinkgeld, Taxifahrer nicht.
Mittelmeerklima mit nahezu ununterbrochenem Sonnenschein und wenig Regen (November bis Februar). Die Sommer sind heiÃ, die Winter mild mit kühlen Abenden. In Wüstenregionen wird es nachts kalt.
Climate Chart
© Columbus Travel Media Ltd
Ghadames is a unique desert oasis in Libya
© Creative Commons / snotch
Enjoy a jeep safari into the desert in Libya
© Creative Commons / indigoprime
Roman ruins at Sabratha, Libya
© Creative Commons / Bryn Pinzgauer
Leptis Magna Roman ruins, Libya
© Hemera / Thinkstock
A tiled wall, Tripoli, Libya
© iStockphoto / Thinkstock
Libya's vast Sahara Desert
© Hemera / Thinkstock
Sabratha, Libya
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