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Länderinformationen
Guinea-Bissau
Allgemeines
Offizieller Name des Staates
Republik Guinea-Bissau.
Hauptstadt
Bissau.
Geographie
Guinea-Bissau grenzt im Norden an den Senegal, im Südwesten an den Atlantik und im Osten an die Republik Guinea. Zu Guinea-Bissau gehören auch das Arquipélago dos Bijagós und die Insel Bolama. Das Land ist vorwiegend flach, die höchste Erhebung (300 m) ist nahe der Grenze zu Guinea. Die Küstenregion besteht aus dichtem Wald und Mangrovensümpfen, das Landesinnere größtenteils aus Savanne.
Regierung
Präsidialrepublik seit 1984. Neue Verfassung von 1999. Die Nationalversammlung mit 100 Mitgliedern wird alle 5 Jahre gewählt. Unabhängig seit September 1974 (ehemalige portugiesische Kolonie).
Staatsoberhaupt
Umaro Sissoco Embaló, seit Februar 2020.
Regierungschef
Nuno Gomes Nabiam, seit Februar 2020.
Elektrizität
220 V, 50 Hz.
Zeitzone
Greenwich Mean Time: MEZ -1
Übersicht
Guinea-Bissau ist ein kleines Küstenland südlich von Senegal, in dem die Bevölkerung eine Reihe verschiedener einheimischer Sprachen sowie Kreolisch, Portugiesisch und ein bisschen Französisch spricht.
Bis vor kurzem hat sich nach Guinea-Bissau kaum ein Tourist verirrt. Der Kampf um Unabhängigkeit und ein Bürgerkrieg von 1998 bis 1999 zog die Wirtschaft schwer in Mitleidenschaft. Touristische Einrichtungen und Infrastruktur sind weiterhin sehr begrenzt, aber in den letzten Jahren hat man versucht, Besucher zu ermutigen, diesem unentdeckten Kleinod Westafrikas eine Chance zu geben.
Obwohl Guinea-Bissau relativ klein ist, hat es ausgezeichnete Strände und eine faszinierende Tierwelt zu bieten. Auch westafrikanische Traditionen und Überbleibsel der portugiesischen Kolonialmacht sind touristisch von besonderem Interesse. An der Küste sind Fischerdörfchen zu finden, die von Wäldern umgeben sind, während die Landschaft im Landesinneren trocken und staubig ist.
Die Gewässer um die außergewöhnlich schönen Bijagos-Inseln vor der Küste Guinea-Bissaus beheimaten Schildkröten, Haie, Seekühe und eine besonders seltene Art von Flusspferden.
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Nonstop-Flüge nach Guinea-Bissau.
Ab Frankfurt/M., Wien und Zürich fliegen TAP Air Portugal (TP) über Lissabon und Royal Air Maroc (AT) über Casablanca nach Bissau. Flüge nach Lissabon und Casablanca zum Weiterflug nach Bissau werden auch von den nationalen deutschen, österreichischen und Schweizer Fluglinien angeboten.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - Bissau: 9 Std. 25 Min.; Wien - Bissau: 9 Std. 55 Min.; Zürich - Bissau: 9 Std. 20 Min.
Ausreisegebühr
Keine.
Anreise mit dem Pkw
Es gibt einige befestigte Verbindungsstraßen zum Senegal, nach Gambia und nach Guinea. Grenzübergange befinden sich zwischen den Orten M'pack (Senegal) und Jegue (Guinea-Bissau) sowie Kandika (Guinea) und Burunduma (Guinea-Bissau). In der Regenzeit sind die Straßen teilweise unpassierbar.
Fernbusse: Von Dakar (Senegal) fährt mehrmals wöchentlich ein Bus nach Bissau. Zwischen Banjul (Gambia) und Bissau verkehren täglich Busse.
Maut: Bei Einreise mit dem Pkw ist eine Straßengebühr zu entrichten.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.
Anreise mit der Bahn
In Guinea-Bissau gibt es keinen Bahnverkehr.
Anreise mit dem Schiff
Fähren verbinden die Küstenhäfen mit den Binnenhäfen und sind ein wichtiger Teil des Transportsystems, da die Straßen oft unbefahrbar sind. Der Hauptseehafen ist Bissau.
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
In Guinea-Bissau gibt es derzeit keine Inlandsflüge.
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Das Straßennetz umfasst 4.150 km, 360 km davon sind asphaltiert und etwa weitere 20 % befestigt.
Zustand der Straßen
Die Straßen sind in einem sehr schlechten Zustand und vor allem während der Regenzeit oft völlig überschwemmt und unpassierbar. Außerdem gibt es kaum Straßenschilder.
Autovermietung
Mietwägen sind am Flughafen von Bissau und in der Stadt erhältlich.
Taxi
Taxis sind in Bissau verfügbar; sie sind blau mit weißem Dach. Der Fahrpreis sollte vor Antritt der Fahrt vereinbart werden. Außerdem gibt es günstigere Sammeltaxis.
Reisebus
Busse haben in der Stadt keine festen Haltestellen, sondern werden durch Handzeichen angehalten. Günstige Überlandbusse verbinden die Ortschaften.
Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Dokumentation
Neben dem nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
In Guinea-Bissau gibt es keinen Bahnverkehr.
Unterwegs mit dem Schiff
Viele Städte kann man per Schiff erreichen; Flussboote verkehren in fast allen Regionen. Es gibt Fährverbindungen von Bissau zum Bissagos Archipel (Fahrtzeit: 4,5 Std.), zur Insel Bubaque (Fahrtzeit: 4 Std.) sowie nach Enxudé (Fahrtzeit: 45 Min.). Küstenfähren verbinden die Nordküste mit Bissau.
Reisewarnung
Überblick
(Unverändert gültig seit: Wed, 16 Dec 2020 11:26:51 +0100)
Letzte Änderungen: Einreise und Zoll (Visum)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll (Visum)
Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea-Bissau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guinea-Bissau ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind neben der Hauptstadt Bissau nunmehr auch die ländlichen Regionen.
Guinea-Bissau ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19 Kommission und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Landgrenzen sind grundsätzlich geschlossen, eine Einreise auf dem Landweg nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Zur Einreise ist ein negativer COVID-19 Test notwendig, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen und ihre persönlichen Daten und Reiseverläufe werden erfasst. Reisende mit Fieber werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne verhängt.
Nach einem längeren Aufenthalt müssen Reisende für die Ausreise ein aktuelles negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Flugreisende können sich in den staatlich anerkannten Labors kostenlos testen lassen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet wieder statt, jedoch noch in reduziertem Umfang. Der wöchentliche Fährverkehr zu den Bijagos Inseln hat seinen Betrieb wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Der interregionale Verkehr ist erlaubt, solange PKW und Busse nur halb besetzt sind. Private Fahrzeuge dürfen nur mit max. 3 Personen besetzt sein. Hotels haben ihre Tätigkeit mit Einschränkungen wieder aufgenommen.
Hygieneregeln
Landesweit besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine Abstandsregel von mind. einem Meter. Es wird empfohlen sich regelmäßig die Hände zu waschen, bei Betreten von öffentlichen Gebäuden und Geschäften ist dieses Pflicht.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.
- Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
- Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
- Beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.
Auch nach dem Amtsantritt von Präsident Umaro Sissoco Embaló kann es weiterhin zu Kundgebungen und Demonstrationen kommen, die zu gewaltsamen Ausschreitungen und Verkehrsbehinderungen führen können, vor allem in Bissau.
- Seien Sie besonders vorsichtig.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Terrorismus
In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung. Guinea-Bissau blieb bislang von terroristischen Anschlägen verschont.
- Seien Sie sich der latenten Gefahr bewusst und befolgen Sie stets die Anweisungen des örtlichen Sicherheitspersonals.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage in Guinea-Bissau ist angespannt. Nach dem Bürgerkrieg in den Jahren 1997/1998 und nachfolgenden instabilen Regierungen befindet sich das Land noch immer in der Konsolidierungsphase. Wegen der schwierigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lage kommt es immer wieder zu Demonstrationen und Kundgebungen, die auch in gewalttätige Proteste umschlagen können.
Nach Aussagen der Vereinten Nationen ist Guinea-Bissau seit Ende Dezember 2011 von Anti-Personen-Minen weitgehend geräumt. Dennoch kann in entlegenen Landesteilen (insbesondere nördliche Grenzregion zur Casamance/Senegal) eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere in der Hauptstadt Bissau vorsichtig.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Verlassen Sie Straßen und Wege nicht unnötig und achten Sie auf Hinweisschilder.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist insbesondere in der Hauptstadt Bissau hoch. Es kommt zu Straßenkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Autoaufbruch. Seltener sind Raubüberfälle und Einbrüche.
Im Rest des Landes ist die Kriminalitätsrate deutlich niedriger.
Organisierte Kriminalität, insbesondere illegaler Drogenhandel ist in Guinea-Bissau weit verbreitet. Betroffen sind vor allem die Küstengebiete sowie die Bijagos-Inseln.
- Meiden Sie bei Dunkelheit menschenleere oder verarmte Gegenden.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.
Während der Regenzeit (Ende Mai bis Anfang November) treten heftige Monsunstürme mit starken Niederschlägen auf. In der Folge kann es zu Überschwemmungen von Flüssen und in Küstennähe kommen. Straßen und Brücken können dann unpassierbar werden. Auch Häuser können einstürzen und Bäume oder Stromleitungen umkippen.
Besonders gegen Ende der Trockenzeit (März-April) kommt es im Landesinneren immer wieder zu Wald-und Buschbränden, die sich schnell ausbreiten können und weit umfahren werden sollten.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Guinea- Bissau gibt es keine berufskonsularische Auslandsvertretung, zuständig ist die deutsche Botschaft in Dakar/Senegal.
Deutsche Staatsangehörige können sich in einem Notfall an das Verbindungsbüro in Bissau wenden.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Die Infrastruktur, insbesondere das Straßensystem in der Hauptstadt ist insgesamt wenig entwickelt. Eine regelmäßige Strom- und Wasserversorgung ist nicht garantiert. Die Müllabfuhr funktioniert in der Hauptstadt nur gebietsweise.
Die zahlreichen Pisten und nicht befestigten Landstraßen im Landesinneren sind insbesondere in der Regenzeit von Mai bis November nur mit geländetauglichen Fahrzeugen befahrbar. Es stehen Taxis für lokale Fahrten und Kleinbusse für Überlandfahrten zur Verfügung.
In der Hauptstadt werden Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen öfters von der Polizei angehalten.
Das touristische Potential, insbesondere der Bijagos-Inseln, wird aufgrund eingeschränkter Infrastruktur (Straßen, Hotels, Elektrizität) und mangelnder Sicherheit des Fährverkehrs kaum genutzt.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Führen Sie stets alle erforderlichen Papiere wie einen gültigen Versicherungsnachweis und Ausrüstung mit, wie zwei Warndreiecke, Verbandskasten, Feuerlöscher.
- Verzichten Sie während der Regenzeit auf die Nutzung einheimischer Piroggen.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Guinea-Bissau nicht gesetzlich verboten. Übergriffe gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sind nicht bekannt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Militärische Objekte, Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden, in der Hauptstadt auch nicht der Präsidentenpalast und der Hafen als militärisches Sperrgebiet. Bei Verstößen werden oftmals Kameras oder Handys beschlagnahmt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der CFA Franc (XOF). Kreditkarten (Visa) werden nur in größeren Hotels akzeptiert, es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft von Guinea-Bissau in Brüssel bzw. über die beauftragte Bridge Corporation in Berlin beantragt werden muss.
Nur in Ausnahmefällen ist ein Visum an der Grenze erhältlich. Visa für touristische Zwecke sollten grundsätzlich vorab bei der guinea-bissauischen Botschaft beantragt werden.
Minderjährige
Bei Minderjährigen, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteiles reisen, empfiehlt es sich, eine von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnete Reiseerlaubnis mitzuführen. Besonders am Flughafen kann es zu Problemen kommen, wenn keine Reiseerlaubnis vorliegt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist bis zu einem Wert von XOF 2.000.000 möglich.
Heimtiere
Bei der Einfuhr von Heimtieren muss der internationale Impfpass mitgeführt werden. Es gibt keine Beschränkung oder Klassifizierung von Listenhunden.
Tiere ohne gültigen Impfpass kommen im Veterinäramt in eine Quarantänestation, die nur minimale Standards erfüllt.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Guinea-Bissau ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Grundsätzlich ist die Gelbfieberimpfung für alle Reisenden empfohlen und bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet nachzuweisen (auch bei ausschließlichem Aufenthalt auf einem Flughafen in einem Gelbfiebergebiet), ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea-Bissau. Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS stellt auch in Guinea-Bissau ein großes Problem dar. Es sind schätzungsweise 3% der erwachsenen Bevölkerung (Alter 15-49 Jahre) infiziert. In Guinea-Bissau kommt eine sehr aggressive Variante des HIV-1-Virus vor, die zu schnellem Krankheitsverlauf führt. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Meningokokken-Krankheit
Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels" regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in offenen Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist sehr eingeschränkt und mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Für den Notfall kommen sehr wenige Einrichtungen in Guinea Bissau in Betracht. Ein zuverlässiger Ambulanzdienst existiert nicht. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist sehr beschränkt und in der Hauptstadt konzentriert.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
Nationalitäten
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Visainformationen
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Kosten
Deutschland, Österreich und Schweiz:
Die angegebenen Gebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Östereich oder die Schweiz).
Touristen- und Geschäftsvisum
(einfache Einreise, Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): 60 €.
(Mehrfacheinreise): 100 €.
Hinzu kommt die Servicegebühr bei Bridge Corporation: 35 €.
Gültigkeit
Das Touristen- oder Geschäftsvisum hat i.d.R. eine dreimonatige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum und ist für eine Ein- oder Durchreise gültig. Die Aufenthaltsdauer ist auf 30 Tage beschränkt.
In Brüssel ist ein 360-Tage-Visum beantragbar.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antrag
Deutschland und Österreich: Persönlich oder postalisch bei Bridge Corporation in Berlin (s. Kontaktadressen). Schweiz: Bei der zuständigen diplomatischen Vertretung in Brüssel (s. Kontaktadressen).
Antrag erforderlich
Touristenvisum:
(a) 2 Antragsformulare (downloadbar auf www.bridge-corporation.com).
(b) 2 farbige Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist
(d) Kopie aller Reiseunterlagen (Tickets, Hotelbuchung bzw. eine Verpflichtungserklärung eines Gastgebers, etc.).
(e) Impfbescheinigung gegen Gelbfieber (bei der Einreise vorzulegen).
(f) Visum-Gebühr und Servicegebühr (per Überweisung an Bridge Corporation für Antragsteller aus Deutschland und Österreich).
(g) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum:
(a)-(g).
(h) Ein auf Firmenpapier mit Schreibmaschine verfasstes und an das Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau in Luxemburg, Visa Abteilung (s. Kontaktadressen) gerichtetes Schreiben mit folgendem Inhalt: Art der auszuübenden geschäftlichen Tätigkeit, Name und Anschrift der zu besuchenden Geschäftspartner, Nachweis einer garantierten Rückreise und ausreichend Mittel für die Zeit des Aufenthaltes. Der Brief muss von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterschrieben sein, welches nicht der Antragsteller ist.
Der postalischen Antragstellung sind ein adressierter Einschreiben-Rückumschlag und die Gebühren bzw. ein Überweisungsbeleg beizufügen.
Bearbeitungsdauer
Ca. 5 Tage.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Benötigte Dokumente bei der Einreise
(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Gültige Papiere für die Weiterreise (ggf. Visa für Drittländer).
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige benötigen eine Reisebevollmächtigung der Eltern/ Erziehungsberechtigten.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Visainformationen
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Gesundheitsvorsorge
Impfungen
Vaccination identifier | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | |
Gelbfieber | Ja |
Übersicht
Das Gesundheitswesen in Guinea-Bissau ist rudimentär und auf die Hauptstadt Bissau beschränkt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Behandlungen in der Regel nur gegen Vorkasse erfolgen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird daher dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt. Das Land hat laut WHO Gelbfieber-Infektionsgebiete. Daher wird unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden empfohlen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung. Cholera tritt jedoch sporadisch auf (Bissau, Region Cacheu, Gabu, Biombo und Oio). Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariaschutz ganzjährig landesweit, einschließlich der Städte. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (90%) soll chloroquinresistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente.
[4] Landesweit besteht ein hohes Risiko für Darminfektionen. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Andere Risiken
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A ist weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten auch gegen Hepatitis B.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor.
Geld
Währung
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Guinea-Bissau. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Kreditkarten
Werden nur von größeren Hotels akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Reiseschecks
Reiseschecks werden in der Regel in Guinea-Bissau nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Mo-Fr 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr (Juli-Oktober: Mo-Fr 07.30-14.30 Uhr).
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Es gibt keine Einfuhrbeschränkung für Fremdwährungen, Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Geldwechsel
Die Mitnahme von US-Dollar ist empfohlen, da sie am einfachsten umzutauschen sind. Bei einem Rücktausch der Landeswährung müssen Kursverluste eingerechnet werden.
Währungen
EUR
€
XOF
Wechselkurse
EUR1 = EUR1.00 |
GBP1 = EUR1.19 |
USD1 = EUR0.96 |
Sprache
Überblick
Amtssprache ist Portugiesisch, die Mehrheit der Bevölkerung spricht jedoch Crioulo (kreolisches Portugiesisch). Westafrikanische Stammessprachen wie Fulani und Balante werden ebenfalls gesprochen.
Öffentliche Feiertage
Anmerkung
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Zollfrei Einkaufen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Guinea-Bissau eingeführt werden (ohne Altersbegrenzung):
1 l alkoholische Getränke (nur Nicht-Muslime);
Tabakerzeugnisse für den persönlichen Gebrauch;
Parfüm und Eau de Toilette in geöffneten Flaschen für den persönlichen Gebrauch.
Kontaktadressen
Botschaft der Republik Guinea-Bissau
(Auch für die Schweiz zuständig).
+32 (0)2 290 51 81.
Mo-Fr 10.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr.
Boulevard whitlock 114, 1. Stock
Woluwe-Saint-Lambert
1200
Belgium
Botschaft der Republik Guinea-Bissau
Ohne Visumerteilung.
(Auch für Österreich zuständig.)
+49 (0)30 20 65 81 58.
http://www.botschaft-guinea-bissau-berlin.de
http://www.botschaft-guinea-bissau-berlin.de
Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr.
Kronenstraße 72
Berlin
10117
Germany
Visa Service Provider Bridge Corporation
Zuständig für Visum-Anträge aus Deutschland.
+49 (0)30 809 203 22.
http://www.bridge-corporation.com/de/
http://www.bridge-corporation.com/de/
Hüttenstr. 22
Berlin
10553
Germany
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Zu geschäftlichen Terminen trägt man Safarianzüge bzw. Sommerkleider. Portugiesische Sprachkenntnisse sind von Vorteil, da nur wenige Geschäftsleute Englisch sprechen.
Geschäftskontakte
Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Kommunikation
Telefon
Selbstwählferndienst.
Post
Inlandpost ist sehr unzuverlässig; Post ins Ausland ist lange unterwegs.
Radio
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Einkaufen
Überblick
Auf den Märkten werden einheimische Kunsthandwerksartikel und Schnitzereien angeboten. In Bissau findet man einige moderne Geschäfte. Öffnungszeiten der Geschäfte: i.A. Mo-Fr 07.30-12.30 und 14.30-18.30 Uhr.
Kulinarisches
Übersicht
Die wenigen kleinen Hotels und Restaurants in Guinea-Bissau bieten ausgezeichnete Gerichte wie Jollof Rice, Huhn- und Fischgerichte an. Die Grundnahrungsmittel sind Maniok, Yamswurzel und Mais.
Kultur
Religion
Naturreligionen (50 %); außerdem Muslime (45%) und christliche Minderheiten (5 %, vorwiegend Katholiken).
Soziale Verhaltensregeln
Legere Kleidung wird überall akzeptiert. Man sollte einheimische Gebräuche respektieren; vor allem in den islamischen Regionen ist zurückhaltende Kleidung angebracht. Außerdem sollten keine Wertsachen zur Schau gestellt werden; insbesondere in Bissau besteht wegen bewaffneter Bandenkriminalität die Gefahr von Überfällen und Diebstählen. Fotografieren: Vorsicht bei der Motivwahl, das Fotografieren militärischer oder polizeilicher Anlagen ist verboten. Trinkgeld: 10% ist angemessen, wird jedoch offiziell ungern gesehen.
Klima
Beste Reisezeit
Tropisch. Regenzeit: Mai - November, Trockenzeit mit Harmattan-Wüstenwinden von Dezember bis April. Heiße Winde wehen aus dem Landesinneren. Regenreichste Monate: Juli und August. Durchschnittstemperatur 24° C.
Grafiken

Climate Chart
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Landesdaten
Bilder

Take a refreshing dip in the Farim River
© Creative Commons / gaborbasch

Village in Guinea Bissau
© Creative Commons / gaborbasch

Little girl in Guinea-Bissau
© Creative Commons / gaborbasch

Guinea-Bissau
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