Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.30 Uhr
Republik Guinea.
Conakry.
Guinea liegt in Westafrika und grenzt im Nordwesten an Guinea-Bissau, im Norden an den Senegal und Mali, im Osten an Côte d'Ivoire, im Süden an Liberia und im Südwesten an Sierra Leone. Guineas Flüsse versorgen einen Großteil Westafrikas mit Wasser. Der Niger fließt vom südlichen Hochland nach Norden durch Mali, bevor er sich wieder nach Süden wendet (durch Niger, Benin nach Nigeria). Die Küstenebene besteht aus Mangrovensümpfen, während die Fouta-Djalon-Hügel im Landesinneren mehrere Gebirgszüge und Plateaus in Westguinea bilden. Im Nordosten liegen die Sahelzone, die sich bis nach Mali erstreckt. Der Süden ist gebirgig.
Präsidialrepublik seit 1991 (III. Republik). Verfassung von 1990. Die Verfassung wurde im September 2021 nach einem Militärputsch außer Kraft gesetzt. Das Parlament (114 Mitglieder) wird alle 4 Jahre gewählt. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre. Unabhängig seit 1958 (ehemalige französische Kolonie).
Übergangspräsident Mamady Doumbouya, seit Oktober 2021.
Ibrahima Kassory Fofana, seit Mai 2018. Das Kabinett des Premierministers wurde im September 2021 nach einem Militärputsch aufgelöst.
220 V, 50 Hz.
Greenwich Mean Time: MEZ -1
Die Hauptattraktion der Republik Guinea, die an Guinea-Bissau, den Senegal, Mali, Côte d'Ivoire, Liberia und Sierra Leone grenzt, ist ihre relativ unberührte Landschaft. Guinea hat Berge, Ebenen, Savanne und Wälder zu bieten, und hier entspringen auch die Quellen der drei großen Flüsse Westafrikas – Gambia, Senegal und Niger.
Die Hauptstadt Conakry liegt auf der Insel Tumbo und ist mit der Halbinsel Kaloum durch ein 300 m langes Pier verbunden. Die Stadt ist übersichtlich gestaltet, mit schattigen Alleen, die von Mangrovenbäumen und Kokospalmen gesäumt sind.
Guinea verfügt über eine bedeutende Musiktradition, die besonders in Conakry gepflegt wird. Vor allem der Gesang der Kindia ist berühmt.
1958 erklärte Guinea seine Unabhängigkeit von Frankreich und wurde durch die neue, streng sozialistische Regierung zu einem isolierten und abgeschotteten Land. Trotzdem man nach dem Tod von Diktator Sekou Touré 1984 wieder begann, Tourismus zuzulassen, zählt Guinea weiterhin zu den am wenigsten besuchten Ländern Afrikas, nicht zuletzt wegen der relativen Schwierigkeit, Visa ausgestellt zu bekommen.
Tunisair (TU) fliegt ab Frankfurt/M. über Tunis und Royal Air Maroc (AT) über Casablanca nach Conakry.
Royal Air Maroc (AT) verbindet Wien via Casablanca, Tap Air Portugal (TP) via Lissabon mit Conakry.
Air France (AF) fliegt von Paris und TAP Air Portugal (TP) von Lissabon nonstop nach Conakry; Flüge nach Paris und Lissabon mit den nationalen Fluglinien Lufthansa (LH), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX).
Frankfurt/M. - Conakry: 8 Std. 50 Min.; Wien - Conakry: 9 Std. 30 Min.; Zürich - Conakry: 9 Std. 40 Min.
Keine.
Straßen verbinden Conakry mit Freetown (Sierra Leone), Monrovia (Liberia) und Tambacounda (Senegal) sowie über Kankan und Siguiri mit Bamako (Mali). Die Straßen nach Liberia und Mali sind oft in schlechtem Zustand.
Maut: In Guinea gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Es wird empfohlen, zusätzlich zum nationalen Führerschein auch den Internationalen Führerschein mitzuführen.
Anmerkung: Die Grenzgebiete zu Sierra Leone und Liberia sollten wegen andauernder Konflikte in diesen Ländern möglichst gemieden werden. Informationen über Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten erteilen die jeweiligen Botschaften und konsularischen Vertretungen.
Derzeit werden in Guinea keine Linienflüge angeboten. Inlandsflüge werden ausschließlich über private Anbieter abgewickelt.
Das Straßennetz Guineas hat eine Gesamtlänge von ca. 44.000 km, wovon nur ca. 10 % asphaltiert sind. Einige Ortschaften sind nicht mit motorisierten Fahrzeugen erreichbar. Allgemein ist mit häufigen Polizeikontrollen und mit Straßensperren zu rechnen. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.
Maut: In Guinea gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Die Straßen Guineas sind allgemein in einem schlechten Zustand. Die Verbindungsstraßen zwischen Conakry (über Kindia) und Kissidougou sowie zwischen Boké und Kamsar sind asphaltiert, ebenso die Straße Richtung Freetown (Sierra Leone). Während der Regenzeit, von Mai bis Oktober, ist ein Großteil der Straßen selbst mit Allrad betriebenen Fahrzeugen schlecht oder gar nicht befahrbar.
Die StraÃen Guineas werden sämtlich als NationalstraÃen bezeichnet, sind mit dem Buchstaben N beginnend gekennzeichnet und mit einer Zahl durchnummeriert.
Mietwägen sind in Conakry am Flughafen und in der Stadt erhältlich; auch mit Chauffeur. Fahrer müssen je nach Mietwagenfirma und Wagentyp mindestens 21 bis 23 Jahre alt sein.
Taxis sind verfügbar. Der Fahrpreis sollte grundsätzlich vor Fahrtantritt vereinbart werden. Ein schnelleres aber auch nicht ungefährliches Vorankommen ist mit Motorrad-Taxis gewährleistet; auch Fahrrad-Taxis werden angeboten.
Private Busgesellschaften bieten Verbindungen von Conakry zu vielen Ortschaften des Landes an. Die Busse sind verhältnismässig bequem und billig.
In Guinea herrscht Rechtsverkehr.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskrankenâ und âunfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein wird die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfohlen.
In Conakry verkehren preiswerte Busse und Taxis.
Derzeit gibt es keine Bahnverbindungen.
Letzte Ãnderungen: Redaktionelle Ãnderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Ãnderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App âSicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Guineas.
Visa können auf der Seite der Direction Centrale de la Police aux Frontières beantragt werden.
Reisende benötigen einen negativen PCR-Tests, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Ausgenommen sind Geimpfte und Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren. Letztere müssen ein Genesenenzertifikat vorlegen.
Reisenden wird bei Ankunft die Temperatur gemessen, und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne angeordnet. Die Kosten tragen die Reisenden.
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäÃige Flüge nach Conakry an. Fluggesellschaften können zusätzliche strengere Anforderungen stellen.
Bei Ausreise muss ein maximal 72 Stunden alter negativer COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorgelegt werden. Ein INSP-Testtermin muss online so gebucht werden, dass der Test drei Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden zu tragen.
Von dieser Testpflicht sind Geimpfte ausgenommen, wenn das Zielland zur Einreise keinen COVID-Test verlangt.
Die Landgrenzen zu Guinea-Bissau und zum Senegal wurden für den Personenverkehr wieder geöffnet. Die kurzzeitige SchlieÃung der übrigen Landgrenzen wurde aufgehoben.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen innerhalb des Landes.
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel sowie private Fahrzeuge.
Die Sicherheitslage im Nachbarland Mali ist prekär. Vereinzelt waren von einer erhöhten Gefahr von Terroranschlägen und Entführungen auch Nachbarländer betroffen. Guinea ist davon bisher ausgenommen.
Am 5. September 2021 kam es in der Hauptstadt Conakry zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Regierung des Landes wurde von Einheiten des Militärs für abgesetzt und die Verfassung für ungültig erklärt. Am 1. Oktober 2021 wurde der Interimspräsident vereidigt und es wurde eine zeitlich unbestimmte Ãbergangsphase angekündigt, an deren Ende demokratische Neuwahlen stehen sollen. Ãnderungen der Situation können spontan eintreten. Die Sicherheitsbestimmungen können ohne Vorankündigungen geändert werden.
Aufgrund der für den GroÃteil der Bevölkerung sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage kommt es in Conakry, aber auch im Landesinneren, immer wieder zu spontanen Demonstrationen, Vandalismus oder StraÃenblockaden. Proteste führten in der Vergangenheit zu Todesopfern und Verletzten.
Auch gewaltsame Konflikte zwischen sozialen oder politischen Gruppen können auftreten.
Arbeitskämpfe wie Streiks und politische Konflikte führen immer wieder zu Protestaktionen und somit zu Behinderungen im öffentlichen Raum, vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Besonders betroffen sind die Hauptstadt Conakry, dort insbesondere auch staatliche Einrichtungen und gröÃere Städte im Landesinnern sowie die Regionen Waldguinea, Fouta Djallon und Boké. Aktionen richten sich nicht gezielt gegen Ausländer. Dennoch besteht die Gefahr, von solchen Ausschreitungen und GegenmaÃnahmen der Sicherheitskräfte beeinträchtigt zu werden.
In Waldguinea und den südlichen Grenzgebieten zu Liberia, Sierra Leone und Côte d'Ivoire kann es jederzeit zu ethnischen Spannungen mit gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.
Die Kriminalitätsrate hat sowohl in Conakry als auch im Landesinnern stark zugenommen. Vor allem im städtischen Milieu sind nächtliche Ãberfälle auf Passanten, Wohnhäuser und Geschäfte verbreitet. Bewaffnete Ãberfälle auf Fahrzeuge nachts oder in der Dämmerung werden von einzelnen ÃberlandstraÃen gemeldet. Besonders zu beachten ist, dass die Täter teilweise uniformiert sind.
Es herrscht tropisches, feuchtheiÃes Klima.
Die jährliche Regenzeit dauert von Mai bis September. In dieser Zeit können Ãberschwemmungen und Erdrutsche zu erheblichen Behinderungen im Reiseverkehr und Beeinträchtigungen der Infrastruktur führen. StraÃen und Brücken können unpassierbar werden.
Die Verkehrswege können aufgrund von MaÃnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Ein öffentliches Verkehrsmittelnetz gibt es nicht.
Das guineische StraÃennetz ist in einem maroden Zustand, in der Regenzeit muss mit erheblichen StraÃenschäden gerechnet werden. Insbesondere im Landesinneren wechseln sich befestigte mit unbefestigten Streckenabschnitten ab. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Auf den ÃberlandstraÃen und in Städten muss mit Kontrollen bewaffneter Sicherheitskräften an festen oder zeitweilig eingerichteten Kontrollposten gerechnet werden. Dies gilt auch für den Innenstadtbereich von Conakry, nachts ab ca. 22 Uhr.
Der Internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Bei Beteiligung von Minderjährigen (jünger als 18 Jahre) sieht das guineische Strafrecht stets die Höchststrafe vor. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von fünf bis zehn Jahren zu verhängen.
Das Fotografieren von Sicherheitsbereichen wie Kasernen, Polizeistationen, Flug- und Seehäfen, Zoll und Feuerwehr einschlieÃlich der dort Beschäftigten ist untersagt.
Bei VerstöÃen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films bzw. der Speicherkarte zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.
Landeswährung ist der Guinea-Franc (GNF). Kreditkarten werden nur selten, z.B. in gröÃeren Hotels akzeptiert. Geldautomaten geben nur geringe Beträge aus und sind häufig auÃer Betrieb. Die Mitnahme von Bargeld in USD oder EUR ist empfehlenswert.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Reise online auf der Webseite der guinesischen Grenzpolizei beantragt werden muss.
Alleinreisende Kinder/Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. âAutorisation Parentale" bei sich führen.
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Die Ausfuhr von guineischer Währung ist verboten. Auszuführende Waren zu kommerziellen Zwecken sind vorab bei der zentralen Zolldirektion Guineas zu deklarieren. Weitergehende Informationen bietet die Direction Générale des Douanes.
Waren zu privaten Zwecken, auch Souvenirs, sind vor Abflug am Schalter des Zolls am Flughafen zu deklarieren. Hierbei ist die Kaufquittung der erworbenen Waren zu präsentieren.
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen ist ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis über die erfolgte Tollwutimpfung erforderlich (Antikörpernachweis höher als 0,5 Ul/ml). Nur Original-Ausweise oder Bescheinigungen werden anerkannt. Ausgestellte amtstierärztliche Zeugnisse haben eine Gültigkeit von 72 Stunden ab Ausstellungsdatum.
Am 9. August 2021 hat die guineische Gesundheitsbehörde erstmalig eine Erkrankung durch das Marburg-Virus in der Präfektur Gueckedou bestätigt.
Bei der Erkrankung handelt es sich um ein ansteckendes hämorrhagisches Fieber. Eine Impfung ist nicht verfügbar. Die Erkrankung ist schwerwiegend und bleibt selten unerkannt. Das Marburg-Virus wird durch den Austausch von Körperflüssigkeiten und durch Schmierinfektion bzw. Kontaktinfektion übertragen.
Der Ausbruch wurde nach Abwarten der doppelten Inkubationszeit von 42 Tagen am 15. September 2021 durch die WHO für beendet erklärt.
Ebola ist, wie das Marburg-Virus, ein hochansteckendes hämorragisches Fieber. Die Viruserkrankung ist schwerwiegend und führt häufig zum Tod. Im Juni 2021 wurde der letzte Ebola Ausbruch in der Präfektur N'Zérékoré offiziell für beendet erklärt.
Im August 2021 ist im Nachbarland Côte d'Ivoire ein Fall von Ebola bei einer Reisenden aus Guinea aufgetreten.
Kontrollen an der Landesgrenze zwischen Guinea und Côte d'Ivoire sind eingeführt.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab Vollendung des ersten Lebensjahres eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
In der Praxis wird bei der Einreisekontrolle jedoch häufig nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden unabhängig der Herkunft verlangt. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung vorgeschrieben ist.
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 10-20 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt, meist aus dem Grenzgebiet zu Côte d'Ivoire.
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Es besteht ein hohes ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ãbertragungsrisiko.
Menschen, die Risikogruppen angehören, sind in Guinea überproportional häufig mit HIV infiziert. Laut dem gemeinsamen Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) betrifft dies vor allem Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter â hier sind rund 14% der Personen infiziert â und Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) â hier beträgt die Prävalenz rund 57%.
Seit dem Jahr 2011 haben die HIV-Infektionen im Land um 11% zugenommen.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher bitte folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Lassa-Viren werden meist durch den Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten übertragen. Auch der Konsum von Feldratten (bush meat) oder der Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut von infizierten Menschen kann zur Infektion führen. In Waldguinea kommen wiederkehrende, lokal begrenzte Ausbrüchen vor. Betroffen ist meist die Landbevölkerung. Der GroÃteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung (Hämorrhagie) sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%.
Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Merkblatt Lassa-Fieber.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am SüÃwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französischsprachige Fachärztinnen und -ärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch Deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur zwei Privatkliniken in Betracht, die auch begrenzt intensivmedizinische Behandlung gewährleisten können. Eine Privatklinik unterhält auch einen Ambulanzdienst, auf den bei Unfällen im Stadtgebiet zurückgegriffen werden kann.
Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Ãsterreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Deutschland, Österreich
Die angegebenen Visumgebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder Österreich).
Touristen- und Geschäftsvisum:
60 € (einmalige Einreise, für max. 30 Tage Aufenthalt),
87 € (mehrmalige Einreisen, für max. 90 Tage Aufenthalt).
Schweiz:
Die aktuellen Visumgebühren für visumpflichtige Nationalitäten (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz) müssen bei der zuständigen diplomatischen Vertretung erfragt werden.
Einreisevisum für den Transit oder für touristische bzw. geschäftliche Reisen.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Visum.
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Gebühren (in bar bei Antragstellung zu zahlen).
(e) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder von der Regierung in Guinea genehmigter Arbeitsvertrag oder ausreichender Geldmittel für den Erwerb eines Rückflugtickets.
(f) Nachweis einer Gelbfieberimpfung (Kopie das internationalen Impfpasses).
(g) Unterkunftsnachweis oder Einladungsschreiben.
(h) adressierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses.
Ca. 1 Woche. Express-Visa in Berlin: 1 Werktag.
Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Ausländer, die sich länger als 3 Monate in Guinea aufhalten wollen, müssen sich bei der Direction de la Sûreté in Conakry eine "Alien Registration Card" ausstellen lassen.
Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in französischer Spache, die so genannte "authorisation parentale", bei sich führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Vaccination identifier | Besondere VorsichtsmaÃnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | |
Gelbfieber | 1 |
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch. Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Adäquate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam) sowie Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des Rettungsrückflug-Risikos für Notfälle dringend empfohlen.
[1] Guinea gilt laut WHO als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebiet. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die über 1 Jahr alt sind und die aus den von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten kommen. Ausgenommen sind Reisende, die in Guinea den Flughafen nicht verlassen.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird bei Einreise meist ein Impfnachweis gegen Gelbfieber von allen Reisenden verlangt.
Die WHO empfiehlt unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, ein geringes Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in der Provinz Conakry. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariaschutz ganzjährig landesweit, einschließlich der Städte, erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Malariaform Plasmodium falciparum (90 %) soll chloroquinresistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A ist weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
In Guinea gibt es immer wieder gehäuft Masernerkrankungen. Reisende sollten ihren Impfschutz überprüfen und ggf. auffrischen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Zeckenbissfieber kann auftreten. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
1 Guinea-Franc = 100 Centimes. Währungskürzel: FG, GNF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 20.000, 10.000, 5.000, 1000, 500 und 100 FG im Umlauf. Münzen sind im Wert von 25, 10, 5 und 1 FG im Umlauf.
Kreditkarten werden gelegentlich als Zahlungsmittel in großen Hotels akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Reiseschecks werden in Guinea in der Regel nicht akzeptiert.
I. Allg. Mo-Fr 08.00-12.30 und 14.30-17.00 Uhr.
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, Deklarationspflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den deklarierten Betrag, abzüglich der Umtauschbeträge, beschränkt.
Hotels nehmen einige Fremdwährungen als Bezahlung an. Ansonsten kann in Banken Geld getauscht werden. Belege müssen aufbewahrt werden.
GNF
EUR1 = GNF9731.60 |
GBP1 = GNF11588.76 |
USD1 = GNF9360.00 |
Französisch ist Amtssprache; einheimische Sprachen sind u. a. Susu, Mande und Ful.
2022
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei nach Guinea eingeführt werden:
1000 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 1 kg Tabak;
1 geöffnete Flasche mit alkoholischem Getränk;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Deklarationspflicht besteht für elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch (Laptop, CD-/MP3-Player, Fotoapparat etc.).
Waffen und Drogen.
Weitere Informationen sind vom Zoll von Guinea erhältlich.
Kein Publikumsverkehr, Termine nur nach tel. Vereinbarung.
+41 (0)22 731 65 55.
Rue du Valais 7-9
Genf
1202
Switzerland
(Auch für Österreich zuständig.)
Honorarkonsulat in München.
+49 (0)30 20 07 43 30.
http://www.amba-guinee.de
http://www.amba-guinee.de
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
JägerstraÃe 67-69
Berlin
10117
Germany
(ohne Visaerteilung)
Weiteres Honorarkonsulat in Salzburg.
+43 (0)1 713 60 87.
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Am Heumarkt 13/I/1/4
Wien
1030
Austria
Gute Französischkenntnisse erforderlich. Geschäftszeiten: Mo-Do 08.00-16.30 Uhr, Fr 08.00-13.00 Uhr.
Handelsabteilung der Botschaft der Republik Guinea
Jägerstraße 67-69, 10117 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 20 07 43 30.
Website: www.amba-guinee.de
Chambre de Commerce, d'Industrie et d'Artisanat de Guinée (Industrie- und Handelskammer)
BP 545, Conakry, Guinea
Tel. +224 (0)4 62 35 20 63.
Selbstwählferndienst. Telefonverbindungen sind schlecht, Auslandsgespräche müssen über die Vermittlung geführt werden. Begrenzte Telefon- und Faxverbindungen gibt es normalerweise von 18.00-06.00 Uhr.
GSM 900. Mobilfunkgesellschaften sind Spacetel Guinee und Sotelgui.
Hauptanbieter: ETI (Internet: www.biasy.net/~en/philosophie.htm) und BINNTA (Internet: http://www.mirinet.net.gn).
In der Hauptstadt gibt es Postämter.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Auf den Märkten findet man gute Angebote. Beliebte Souvenirs sind die typisch bunten Kleidungsstücke, Holzschnitzereien, Lederläufer mit einfachen schwarzweiÃen Mustern, Metallschmuck, einheimische Schallplatten, Flaschenkürbisse und Schmuck. Ãffnungszeiten der Geschäfte: i. A. Mo-Sa 09.00-18.00 Uhr.
Das Unterhaltungsangebot umfasst Nachtklubs und Kinos. In den StraÃen trifft man oft auf singende und tanzende Gruppen, die auf traditionellen Musikinstrumenten oder selbstgemachten Gitarren spielen. Conakry ist ein lebendiges Musikzentrum, besonders schön sind die Gesänge des Kindia-Stammes.
In den Restaurants der Hauptstadt wird westliche Küche angeboten, in den Restaurants der anderen Landesteile findet man einheimische Spezialitäten wie Jollof Rice und Fischgerichte, die stark gewürzt sein können. Als Beilage wird zumeist Reis serviert. Die Grundnahrungsmittel sind Maniok, Yamswurzel und Mais. Einheimische essen gern eine sehr scharfe Maissuppe, die in Flaschenkürbissen serviert wird.
Getränke: In den Restaurants der gröÃeren Hotels der Hauptstadt gibt es eine groÃe Auswahl an alkoholischen Getränken, einschl. guter westafrikanischer Biersorten, die auch in Bars angeboten werden.
Ãberwiegend Muslime (85 %); christliche Minderheiten (8 %) und Naturreligionen (7 %).
Obwohl die islamischen Bräuche nicht so streng eingehalten werden, sollte man Sitten und Gebräuche respektieren. Alltagskleidung ist angemessen. StraÃenkriminalität ist ausgeprägt, Wertsachen sollten nicht zur Schau gestellt werden. Vor Beginn einer Konversation sollte man den Gegenüber begrüÃen und sich nach seinem Wohlbefinden erkundigen.
Fotografieren: Hierfür ist eine Genehmigung vom Ministère de l'Intérieur et de la Sécurité erforderlich, die im Voraus beantragt werden muss. Ãffentliche Einrichtungen wie Kasernen, Polizeistationen, Flughäfen, Seehäfen, Zoll und Feuerwehr dürfen weder gefilmt noch fotografiert werden.
Trinkgeld: 5% Bedienungsgeld ist normalerweise in der Rechnung enthalten.
Tropisch und schwül. Regenzeit von Mai - Oktober, Trockenzeit mit Harmattan-Winden von Dezember - Mai. Monsunwinde von Juni bis November.
Climate Chart
© Columbus Travel Media Ltd
Tropical beach in Guinea-Conakry
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Diving off Guinea
© Hemera / Thinkstock
Northern Guinea-Conakry
© Creative Commons / 300td.org
Kids in Guinea-Conakry
© Creative Commons / Julien Harneis