Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.30 Uhr
Republik Tschad.
N'Djaména.
Der Tschad grenzt im Norden an Libyen, im Westen an Niger, Nigeria und Kamerun, im Süden an die Zentralafrikanische Republik und im Osten an den Sudan. Die landschaftliche Vielfalt reicht von äquatorialen Wäldern bis hin zu den trockensten Wüstengebieten der Erde. Der Tschad-See ist je nach Wasserstand zwischen 25.000 und 10.000 qkm groß. Die Flüsse Chari, Logone und Bahr Salamat im Süden des Landes sind oft ausgetrocknet. Das Tschad-Becken ist von Bergen und dem zentralafrikanischen Plateau umgeben. Im Osten steigt die kristalline Ovaddai-Bergkette bis auf 1500 m an. Im Nordosten erheben sich die rosafarbenen Höhen des Ennedi und im Norden die vulkanische Tibesti-Bergkette, die überwiegend aus kahlem Fels, Schluchten und Tälern besteht. Der Streit mit Libyen um den Aozou-Streifen im Norden des Landes wurde vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zugunsten des Tschad entschieden.
Präsidialrepublik seit 1960. Neue Verfassung seit 2018. Nationalversammlung mit 155 Mitgliedern. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie).
Vorsitzender des transitorischen Militärrats: Mahamat Idriss Déby, seit April 2021.
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Der Tschad ist ein staubiges und sonnenverbranntes Land südlich der Sahara, im Herzen von Afrika, das immer wieder mit Konflikten zu kämpfen hat. N'Djamena ist die freundliche, lockere Hauptstadt, in deren zentralem Markt das Feilschen um afrikanische Waren besonders viel Spaß macht.
Der Tschadsee war einst der größte Süßwassersee der Welt und er ist trotz langsamer Schrumpfung durch den Klimawandel und höheren Wasserbedarf noch immer ein unvergesslicher Anblick. Seine wirtschaftliche Bedeutung ist weiterhin enorm, denn er versorgt Millionen von Menschen in den umliegenden Ländern mit Wasser.
Zwar ist der Tschad eines der ärmsten Länder Afrikas, seine Landschaft aber, die von Wüste im Norden bis hin zu fruchtbarem Ackerland im Süden reicht, ist atemberaubend.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Direktflüge in den Tschad.
Air France (AF) fliegt von Paris nonstop nach N'Djamena. Zubringerflüge nach Paris sind ab Frankfurt/M., Wien und Zürich mit Air France (AF) sowie den jeweiligen nationalen Fluggesellschaften möglich.
Ethiopian Airlines (ET) fliegt u.a. von Frankfurt/M. via Addis Abeba nach N'Djamena.
Turkish Airlines (TK) bietet Flüge in den Tschad u.a. ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Istanbul an.
Frankfurt/M. - N'Djamena: 11 Std. 15 Min.; Wien - N'Djamena: 14 Std. 5 Min.; Zürich - N'Djamena: 11 Std. 45 Min. (Die Reisezeiten variieren, je nach Länge der Aufenthalte und Anzahl der Zwischenstopps.)
Ca. 8 € (5.000 CFA Fr) Touristensteuer und ca. 5 € (3.000 CFA Fr) Sicherheitsgebühr werden am Flughafen bei Abflug aus dem Tschad erhoben. Davon ausgenommen sind Studenten sowie Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen.
Es bestehen Verbindungsstraßen zu Libyen, Kamerun, Niger, Nigeria und zur Zentralafrikanischen Republik.
Die Grenzen zu Libyen, Nigeria und zur Zentralafrikanischen Republik sind derzeit geschlossen. Die Grenzübergänge mit Kamerun und Niger werden stark kontrolliert.
Fernbusse: Minibusse und Buschtaxis verkehren zwischen N'Djaména und Kousséri in Kamerun.
Maut: Die Straßennutzung ist im Tschad nicht gebührenpflichtig.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Im Tschad ist kein Schienennetz vorhanden.
Derzeit werden im Tschad keine Inlands-Linienflüge durchgeführt. Chad Travel and Tours bietet jedoch Charterflüge im Land an.
Das Straßennetz ist dürftig und kaum ausgebaut.
Für sämtliche Präfekturen des Landes sind Reisegenehmigungen (Authorisation de circuler) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei einer Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden.
Vor allem im Norden und Zentrum des Landes hat die Regierung die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da es kaum Unterkünfte, Lebensmittel und Kraftstoff gibt. Die Beschränkungen gelten auch für Fahrzeugkolonnen von der libyschen Grenze über Zouar und Faya-Largeau nach N'Djamena sowie von N'Djamena über Ati und Abéché zur sudanesischen Grenze. Fahrten in den Nordosten des Landes sind nur mit ortskundigen Führern erlaubt.
Reisen im Kovoi ist empfehlenswert. Nachtfahrten sollten nach Möglichkeiten vermieden werden.
Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen: Eine flächendeckende Versorgung mit Kraftstoff ist nicht gewährleistet. Bei Überlandfahrten ist es ratsam Kraftstoff in Kanistern mitzuführen.
Das Straßennetz ist allgemein in einem schlechten Zustand. Asphaltiert sind nur ca. 270 km; die übrigen Straßen sind Schotterpisten. Außerhalb von N'Djamena sind Autofahrten praktisch nur mit geländegängigen Fahrzeugen möglich. Insbesondere im Süden sind die Straßen während der Regenzeit (Mitte Juni bis Mitte September) oft nicht passierbar.
In ländlichen Gebieten ist mit Vieh auf der Straße zu rechnen.
Mietwägen sind in N'Djamena am Flughafen und in der Stadt erhältlich. Die Mietpreise sind hoch. Bei der Anmietung ist eine von der Botschaft ausgestellte Reisegenehmigung vorzulegen. Das Mindestalter für Fahrer liegt i.d.R. bei 25 Jahren.
Innerhalb der Städte verkehren Taxis zu Einheitspreisen. Die Taxifahrer erwarten ca. 10 % Trinkgeld.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- Gurtpflicht ist für sämtliche Autoinsassen vorgeschrieben;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;
- Helmpflicht für Motorradfahrer.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich sowie eine Reisegenehmigung (Autorisation de circuler), die zusammen mit dem Visum bei der Botschaft erhältlich ist.
An der Grenze sollte eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Das Straßennetz in der Hauptstadt N'Djamena ist relativ gut. Taxis und Minibusse sind verfügbar.
Im Tschad gibt es keinen Schienenverkehr.
Letzte Ãnderungen:
Aktuelles â COVID-19 (Ausreise und Transit),
Sicherheit (Innenpolitische Lage),
Gesundheit (Hepatitis E),
redaktionelle Ãnderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Ãnderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App âSicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
In N'Djamena und landesweit finden immer wieder politische Demonstrationen statt. Teilweise werden nicht genehmigte Demonstrationen von Sicherheitskräften mit Gewalt unterbunden oder aufgelöst.
Zeitgleich mit dem Anstieg der Preise für Grundnahrungsmittel hat die Alltagskriminalität zugenommen. Insbesondere in den Abendstunden kommt es in N'Djamena verstärkt zu Kontrollen durch die Polizei, die v.a. nach unerlaubt mitgeführten Waffen sucht.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen tschadischen Stellen.
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 96 Stunden zurückliegen darf. Hiervon befreit sind vollständig Geimpfte bei Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises. Nicht vollständig geimpfte einreisende Flugpassagiere sind verpflichtet, noch vor der Sicherheitskontrolle und Gepäckabholung einen kostenlosen PCR-Test durchführen zu lassen. Die MaÃnahme gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Bei der Ausreise aus Tschad muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern dies Voraussetzung für die Einreise im Zielland ist. AusschlieÃlich vom âHôpital Amitié-Tchad-Chine" oder in der Klinik âProgramme National de Tuberculose" (PNT) durchgeführte PCR-Tests werden akzeptiert.
Auf Basis der regionalen Infektionslage können jederzeit örtliche MaÃnahmen wie z.B. Ausgangssperren oder Zugangssperren zu einzelnen Städten verhängt werden. Zudem gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:
Von nicht zwingend erforderlichen Reisen in alle anderen Regionen Tschads, einschlieÃlich der Hauptstadt N'Djamena, insbesondere der Gebiete der Sahara, ihrer Randgebiete und der Sahelzone wird abgeraten.
In der Region um den Tschadsee kommt es häufig zu Ãberfällen, Tötungsdelikten und Entführungen in den Dörfern, auf den StraÃen und den Inseln durch terroristische Gruppen und zu bewaffneten Einsätzen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Gruppen. Die Verkehrsverbindungen nach Nigeria und Niger sind aufgrund der Terrorbedrohung im Tschadseegebiet geschlossen.
Es ist nicht auszuschlieÃen, dass es in N'Djamena und in anderen Landesteilen zu Anschlägen kommt. Ãffentliche Plätze und gröÃere Menschenansammlungen gelten immer als gefährdet und sollten gemieden werden. Zudem ist stets mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen.
Tschadische Truppen engagieren sich bei der Bekämpfung islamistischer Terrororganisationen (unter anderem Boko Haram); deren Anführer haben dafür Vergeltungsschläge gegen tschadische Ziele angedroht.
Im Grenzgebiet zu Libyen, insbesondere in der Region Tibesti gibt es ein erhöhtes Anschlags- oder Entführungsrisiko für westliche Reisende.
Auch in den an Kamerun und Nordost-Nigeria angrenzenden Landesteilen des Tschad besteht ein Anschlags- bzw. Entführungsrisiko.
Die Grenzübergänge zwischen Tschad und Kamerun sowie das gemeinsame Grenzgebiet werden stark kontrolliert. Dasselbe gilt im Grenzgebiet zu Niger.
Die Grenzen zur Zentralafrikanischen Republik und zu Kamerun bei Kousséri sind geöffnet.
Nach dem gewaltsamen Tod von Staatspräsident Idriss Déby Itno im April 2021 hat ein militärischer Ãbergangsrat unter Führung seines Sohnes Mahamat Idriss Déby Itno die Macht übernommen. Das Land befindet sich in einer politischen Transitionsphase.
Seit März 2022 finden Verhandlungen tschadischer politisch-militärischer Gruppen mit der tschadischen Regierung über politische Grundfragen statt. Der nationale Dialog der die Grundlagen für eine Verfassungsreform und eine Neuordnung der staatlichen Strukturen und der gesellschaftlichen Verhältnisse festlegen soll, wurde mehrfach verschoben. Ein neues Datum für den Beginn steht noch nicht fest.
Die Kriminalitätsrate ist hoch. Es besteht landesweit einschlieÃlich der Hauptstadt N'Djamena ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. Der Einsatz von Messern oder Schusswaffen bei Ãberfällen auf FuÃgänger und Motorradfahrer ist üblich. Insbesondere bei Ãberlandfahrten besteht die Gefahr, von sog. âcoupeurs de routes" (motorisierte und häufig bewaffnete StraÃenräuber) überfallen zu werden. Auch diese sind jederzeit bereit, von Waffen Gebrauch zu machen. Oftmals werden die Fahrzeuge geraubt und die Passagiere weit auÃerhalb von Siedlungen freigelassen.
In der Sudan-Zone herrscht hohe Feuchtigkeit, in der Sahel- und Sahara-Zone trockene Hitze.
Die Regenzeit erstreckt sich im Süden von Mai bis Oktober und im Zentrum von Juni bis September. In dieser Zeit führt Starkregen auf trockenem Boden immer wieder zu Ãberschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur wie an StraÃen und Brücken.
Weite Landesteile können ansonsten von erheblichen Dürreperioden betroffen sein.
Die deutsche Botschaft in N'Djamena kann Nothilfe für Deutsche nur in eingeschränktem Umfang leisten. Sie nimmt darüber hinaus keine weiteren Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt auch keine Visa: Für beides ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig.
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Im Norden und Osten des Landes gibt es ausgedehnte, z.T. nicht-markierte Minenfelder. Touren durch die Sahara (Tibesti, Ennedi, Borkou) sind mit erheblichen Verkehrs- und Gesundheitsrisiken verbunden.
Nur ca. 2.500 Kilometer des StraÃennetzes sind asphaltiert. Auch AsphaltstraÃen befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Das weitere StraÃennetz besteht aus Schotter- und Sandpisten. Während der Regenzeit sind weite Teile des Landes nicht per Fahrzeug zu erreichen. Es besteht ganzjährig ein erhebliches Unfallrisiko unabhängig vom StraÃentyp.
Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Eine ausreichende Gesundheitsversorgung ist in weiten Teilen des Landes nicht gegeben, insbesondere nicht in den Regionen Tibesti, Ennedi und Borkou.
Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Vor vielen staatlichen Gebäuden (vor allem: Militär, Polizei, aber auch z. B. Fernsehanstalten) ist das Parken verboten, ohne dass dies immer gekennzeichnet wäre.
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sind verboten und können mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren und Geldstrafen geahndet werden.
Fotografieren ist nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Einzelfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zur Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Die Einfuhr von Drohnen ist genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung ist mit der Konfiszierung der Drohnen entweder während ihres Einsatzes oder bei Auffinden zu rechnen.
Landeswährung ist der CFA-Franc (Ãquatorial XAF). Es gilt ein fester Wechselkurs zu EUR. Innerhalb von N'Djamena ist das Abheben von Geld am Automaten mit Kreditkarte, vorwiegend mit VISA, möglich. AuÃerhalb der Hauptstadt N'Djamena werden Kreditkarten kaum akzeptiert, Geldautomaten zum Abheben von Bargeld sind kaum vorhanden. Das Mitführen von Bargeld in EUR oder USD ist empfehlenswert.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.
Bei der Einreise über den Flughafen N'Djamena stempeln die Passbehörden unter Umständen eine Aufforderung in den Pass, sich beim zuständigen Kommissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggf. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Bei der nicht empfohlenen Einreise auf dem Landweg an der tschadisch-nigrischen Grenze finden häufig keine Grenzkontrollen statt. Sofern die Einreise hier mit einem eigenen Fahrzeug erfolgt, sollte umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufgesucht werden, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis (âautorisation de circuler") erforderlich. Diese wird vor Einreise zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt. Sie wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, die Ausfuhr von Landeswährung muss ab einem Wert von 10.000 XAF deklariert werden.
Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Für die Ausfuhr von im Tschad erworbenen kunsthandwerklichen Gütern kann im Einzelfall eine Genehmigung verlangt werden, die beim Tourismusministerium zu beantragen ist.
Die Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützten Pflanzen und Tierarten ist untersagt, obwohl ihr Erwerb im Tschad häufig möglich ist.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Weiterhin ist ein starker Anstieg der Infektionen von Chikungunya-Fieber vor allem in den im Osten des Landes gelegenen Provinzen Wadi Fira, Ouaddaï und Sila festzustellen.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab ⥠9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Impfung ist aus medizinischen Gründen empfohlen, da Tschad Gelbfieberinfektionsgebiet ist.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
Ein hohes Malariarisiko besteht bei Reisen südlich der Sahara, einschlieÃlich N'Djamena. Ein geringes Risiko liegt bei Reisen nur in die Sahara vor. Im Tschad kommt vorrangig die gefährliche Malaria tropica vor, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Hepatitis E ist im Tschad endemisch, insbesondere in der Region Tandjile.
Hauptursachen einer Infektion sind unsichere Wasserquellen oder verunreinigte Lebensmittel.
Beachten Sie die Hinweise im Merkblatt Hepatitis E.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ãbertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Grundsätzlich kommen im Tschad eine Vielzahl von weiteren klassischen Tropen- und sonstigen Infektionskrankheiten wie z.B. Afrikanische Trypanosomiasis, Leishmaniasis, Schistosomiasis und West-Nil-Fieber vor.
Die medizinische Versorgung im Lande ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der groÃen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ãrzte. Das französische Centro Medico-Social (CMS) bietet auch für Touristen eine allgemeinmedizinische Erstversorgung an.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Ãsterreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.
Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die am besten zusammen mit dem Visum beantragt werden sollten (Ausstellung im Land nicht garantiert). Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Deutschland, Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum:
100 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum:
110 CHF (einmalige Einreise)
160 CHF (mehrmalige Einreise)
Touristenvisum, Transitvisum (für einen Aufenthalt von max. 48 Stunden).
Maximal 3 Monate, Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen.
Ein Transitvisum beantragen können Reisende, die innerhalb von 48 Std. mit demselben oder nächsten Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können.
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 identische Passfotos.
(c) Gültiger Reisepass mit mindestens einer freien Seite.
(d) Reisedokumente, Hotelreservierung oder Besuchsadresse und Geldmittelnachweis.
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(g) Formulaire de Demande de l’Autorisation de Circuler.
Geschäftsreisen zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma auf Englisch oder Französisch mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
(h) Einladungsschreiben des tschadischen Unternehmens auf Englisch oder Französisch.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
5 Werktage plus Postweg.
Transitvisum: 2-15 Werktage.
Touristen müssen vor der Einreise auf dem Landweg eine vom Visumantrag separate Reiseerlaubnis für die zu besuchenden Präfekturen bei der Botschaft beantragen. Nicht betroffen sind Mitglieder organisierter Gruppenreisen.
Bei der Einreise über den Flughafen N'Djamena ist außerdem darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Viele Reisende werden dazu aufgefordert, sich in jeder Stadt des Landes, in der sie sich aufhalten, neu zu registrieren.
(a) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Alle Reisenden, deren Aufenthalt im Land mehr als 24 Stunden beträgt, benötigen eine Ausreiseerlaubnis.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Vaccination identifier | Besondere VorsichtsmaÃnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | |
Gelbfieber | 1 | Ja |
Die medizinische Versorgung ist besonders im Norden des Landes unzureichend.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Ein Impfschutz gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über 9 Monate alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die im Tschad den Flughafen nicht verlassen.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden, die über ein Jahr alt sind, Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen, da der Tschad als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten gilt.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariarisiko besteht das ganze Jahr über in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll gegen Chloroquin resistent sein.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Süden vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Vor allem im Süden tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Ãbertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine groÃe Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und groÃe Menschenansammlungen meiden.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-SchutzmaÃnahmen.
Tollwut kommt vor. Ãberträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. SchutzmaÃnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Tschad. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Visa und teils auch Mastercard werden in geringem Umfang in der Hauptstadt akzeptiert. Mit der Kreditkarte ist es möglich, am Bankschalter Geld abzuheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Tschad nicht akzeptiert.
Mo-Do und Sa 07.00-13.00 Uhr, Fr 07.00-11.00/12.00 Uhr.
Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung, deren Ausfuhr ist auf 25.000 CFA Fr beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Einfuhr, abzüglich der Umtauschbeträge.
Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar ist empfohlen, da diese am einfachsten umzutauschen sind. Der Rücktausch außerhalb der CFA-Franc-Zone ist nur zu sehr ungünstigen Kursen möglich.
XOF
EUR
â¬
USD
US$
EUR1 = XOF655.96 |
GBP1 = XOF655.96 |
USD1 = XOF655.96 |
Amtssprachen sind Französisch und Arabisch. Im Norden wird viel Arabisch gesprochen, im Süden Sara. AuÃerdem über 120 regionale Sprachen und Dialekte, die gröÃten Stammesgruppen im Norden (überwiegend islamisch) sind die Nare-Araber, Toubou, Fulani, Haussa, Kanembou, Boulala und Wadai; im Süden (überwiegend christlich) die Baguirmi, Kotoko, Sara, Massa and Moundang.
2022
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei in den Tschad eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
400 Zigaretten/Zigarillos oder 125 Zigarren oder 500 g Tabak (Frauen nur Zigaretten);
3 Flaschen Wein;
1 Flasche Spirituosen.
Gegenstände des täglichen Bedarfs.
Wer im Tschad gekaufte kunsthandwerkliche Güter ausführen möchte, benötigt dafür im Einzelfall eine Genehmigung. Diese muss beim Tourismusministerium beantragt werden.
Pflanzen und Tierarten, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt sind, dürfen nicht ausgeführt werden, auch wenn man sie im Tschad kaufen kann.
+41 (0)22 340 59 20.
http://www.ambassade-mission-tchad.ch
http://www.ambassade-mission-tchad.ch
Mo-Do 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr.
Avenue d'Aïre 40
Genf
1203
Switzerland
(Mit Visumerteilung.)
+43 (0)2755 72 20.
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Hauptplatz 10
Wilhelmsburg
3150
Austria
(Auch für Österreich zuständig.)
+49 (0)30 31 99 16 20.
http://www.ambatchadberlin.de
http://www.ambatchadberlin.de
Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.
LepsiusstraÃe 114
Berlin
12165
Germany
Französische Sprachkenntnisse sind unerlässlich, da es keine professionellen Ãbersetzer gibt. Die beste Zeit für Geschäftsreisen sind die Monate November bis Mai.
Geschäftszeiten: Behörden: Mo-Do 07.00-15.30 Uhr, Fr 07.00-12.00 Uhr.
Chambre de Commerce, d' Industrie et d'Agriculture (Industrie-, Handels- und Landwirtschaftskammer)
13 Avenue du Colonel Moll, BP 458, N'Djaména
Tel: 52 52 64.
Selbstwahlferndienst. Manchmal müssen die Gespräche über die Vermittlung geführt werden.
GSM 900. Der Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk beschränkt sich auf die Umgebung von N'Djaména. Netzbetreiber sind Celtel Tchad (Internet: www.td.celtel.com/fr/index.html oder www.msi-cellular.com) und Libertis, eine Tochter von Tchad Mobile SA. Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. aus Deutschland und der Schweiz. Der Sende-/Empfangsbereich beschränkt sich hauptsächlich auf die groÃen Städte im Süden des Landes.
Ãffentlichen Internet-Zugang gibt es in N'Djaména.
Luftpost nach Europa ist ca. eine Woche unterwegs. Ãffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.00-11.30 Uhr; Sa 15.30-18.30 Uhr; So 07.30-11.00 Uhr.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Teppiche, verzierte Kalebassen, Messer, Tonwaren und Messingtiere. Ãffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-12.30 und 16.00-19.30 Uhr. Die Lebensmittelgeschäfte haben Sonntag vormittags geöffnet. Der Markt der Hauptstadt ist von 07.30 Uhr bis zum Sonnenuntergang geöffnet.
Das Nachtleben ist auf N'Djamena und die gröÃeren Städte beschränkt.
In N'Djamena gibt es eine gute Auswahl an Restaurants, es wird hauptsächlich französische und afrikanische Küche serviert. Bei Restaurants auÃerhalb der groÃen Städte und Essensstände auf StraÃenmärkten ist Vorsicht geboten. Die Lebensmittelversorgung unterliegt häufigen Engpässen. Alkoholische Getränke sind in den nicht-muslimischen Stadtteilen von N'Djamena erhältlich.
Moslems (51 %), Christen (35 %, vorwiegend Katholiken) sowie 7 % Anhänger von Naturreligionen und 7 % andere.
Die Bekleidung ist zwanglos, aber im Einklang mit den Vorschriften des Islam zurückhaltend. Vor allem in den Städten wird eine strenge Geschlechtertrennung praktiziert. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Mit der linken Hand wird kein Essen angenommen oder überreicht. Das Zeigen der Fußsohlen wird als Beleidigung aufgefasst. Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift wird in jedem Ort unterschiedlich streng gehandhabt. Im Extremfall kann Fotografieren ohne Erlaubnis zu Festnahme sowie Beschlagnahme der Kamera führen. Trinkgeld: 10% ist üblich. US-Dollar werden gerne angenommen.
HeiÃes Tropenklima mit regional unterschiedlichen Temperaturen. Die Regenzeit im Süden dauert von Mai bis Oktober, in der Landesmitte von Juni bis September. Im Norden sind das ganze Jahr über geringfügige Niederschläge möglich. In der Trockenzeit ist es oft windig und abends kühler.
Climate Chart
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Aerial view of a village, Chad
© Hemera / Thinkstock
Mountainous desert in Sub-Saharan Chad
© Hemera / Thinkstock
Camels in the mountain deserts of Chad
© Hemera / Thinkstock
Bannana Plantation, Chad
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