Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.30 Uhr
Staat Katar.
Doha.
Katar ist eine erdölreiche Halbinsel im Persischen Golf zwischen Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten und grenzt im Süden an Saudi-Arabien. Der Nordwesten ist hügelig, der Rest des Landes besteht aus Sand, Dünen und Salzebenen mit wenig Vegetation im Norden. Den Buchten im Osten sind zahlreiche Korallenriffe vorgelagert.
Emirat (absolute Monarchie) seit 1971. Neue Verfassung seit 2003. Beratende Versammlung mit 35 durch den Emir ernannten Mitgliedern. Es gibt keine politischen Parteien. Islam als Staatsreligion. Unabhängig seit 1971 (ehemaliges britisches Protektorat). Katar ist Mitglied in den Vereinten Nationen.
Emir Scheich Tamim bin Hamad Al Thani, seit Juni 2013.
Scheich Khalid ibn Khalifa ibn Abdul Aziz Al Thani, seit Januar 2020.
240 V, 50 Hz. Meist dreipolige Stecker, Adapter wird empfohlen.
Arabia Standard Time: MEZ +4
Die Zeiten des stereotypischen reichen Golfstaates – hastig errichtete Wolkenkratzer, chaotische Straßen und künstlich-kitschige Großstadtkulissen – sind vorbei in Katar, zumindest in seiner Hauptstadt. Doha hat sich zu einem selbstbewussten, eleganten Freihafen gemausert, der den Vereinigten Arabischen Emiraten ernsthafte Konkurrenz macht.
Katar liegt auf einer Insel im Persischen Golf, inmitten von Ölfeldern. Sein Pro-Kopf-Einkommen ist eines der höchsten der Welt und zeigt sich eindrucksvoll in Prestigeobjekten wie dem Museum der Islamischen Kunst, das größte seiner Art.
Da rund 50 % der Bevölkerung in Doha lebt, ist Katar im Grunde ein Stadtstaat. Wer sich nicht nur in, sondern auch außerhalb der Hauptstadt umsehen möchte, kann eine Reihe von Stränden für Erholung und Entspannung nutzen oder die eindrucksvollen Dünen von Khor al-Adaid besuchen.
Die Fußball-Weltmeisterschaft wird vom 21. November bis 18. Dezember 2022 in Doha ausgetragen, weshalb u.a. die Kapazität des Flughafens Hamad International erweitert wurde.
Die nationale Fluggesellschaft Qatar Airways (QR) fliegt u.a. von Frankfurt/M., München, Berlin, Zürich und Wien nonstop nach Doha; Turkish Airlines (TK) und Pegasus Airlines (H9) via Istanbul.
Frankfurt/M. - Doha: 6 Std.; München - Doha: 5 Std. 40 Min.; Berlin - Doha: 5 Std. 55 Min.; Zürich - Doha: 5 Std. 45 Min.; Wien - Doha: 5 Std. 15 Min.
keine
Die Grenzen nach Saudi Arabien sind geschlossen; es gibt daher keine Möglichkeit auf dem Landweg in die Nachbarländer zu gelangen.
Maut: In Katar gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein wird bis zu 7 Tage anerkannt. Der internationale Führerschein ist bis zu 6 Monate gültig, wobei die Anmietung eines Mietwagens damit nicht möglich ist. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss eine katarische Fahrerlaubnis gegen Vorlage des nationalen Führerscheines beim Traffic Department of Qatar beantragt werden.
Die gröÃten internationalen Häfen sind Doha und Umm Said.
Hapag Lloyd Cruises laufen auf ihrer in Hamburg startenden Kreuzfahrt-Weltreise auch Doha an. MSC Cruises und Phoenix bieten Kreuzfahrten von weiteren europäischen Häfen mit Zwischenstopp in Doha an.
Das Straßennetz hat eine Länge von knapp 10.000 Kilometern und ist gut ausgebaut.
Maut: In Katar gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen: In bewohnten Gegenden gibt es ausreichend Tankstellen. Die Bezahlung erfolgt in bar; Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Die Straßen sind während der Regenzeit oft schlecht befahrbar.
Fernstraßen sind in Katar durch Nummern gekennzeichnet.
Mietwagen sind von örtlichen und internationalen Mietwagenfirmen am Flughafen und über Hotels erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und mindestens seit einem Jahr einen Führerschein besitzen.
Taxis gehören zum staatlichen Unternehmen Mowasalat, das das Taxigeschäft unter dem Namen Karwa betreibt. Taxis sind überall günstig verfügbar.
Verkehrsbestimmungen:
- Rechtsverkehr;
- Anschnallpflicht;
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz befördert werden;
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- Telefonieren ist während des Fahrens nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskrankenâ und âunfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der Partnerclub des ADAC in Katar ist der Qatar Automobile and Touring Club (QATC) in Doha, Tel. +974 4 41 32 65.
Der nationale Führerschein wird bis zu 7 Tage anerkannt. Der internationale Führerschein ist bis zu 6 Monate gültig, wobei die Anmietung eines Mietwagens damit nicht möglich ist. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss eine katarische Fahrerlaubnis gegen Vorlage des nationalen Führerscheins beim Traffic Department of Qatar beantragt werden.
Fahrten in die Wüste sowie in schwer zugängliche Gebiete, insbesondere im Norden und Westen Katars, sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden.
Doha besitzt ein gutes Busnetz, mit modernen, sauberen und klimatisierten Bussen. Stadtrundfahrten mit Bussen werden ebenfalls angeboten.
Letzte Ãnderungen: Aktuelles â COVID-19 (redaktionelle Ãnderung Beschränkungen im Land)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Ãnderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App âSicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Länder sind in zwei Kategorien unterteilt (âStandard" und ârote Liste"). Deutschland gehört zur âStandard"-Liste.
Für vorübergehend aus Deutschland Einreisende ist Folgendes zu beachten:
Geimpfte/genesene EU-Staatsangehörige mit gültiger CovPass-App können entweder einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt des Abflugs höchstens 48 Stunden alt sein darf, oder innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen Schnelltest in einer zugelassenen Klinik durchführen. Sie sind von der Quarantäne befreit. Eine Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung (Prä-Registrierung) besteht nicht, wird aber von den katarischen Behörden empfohlen. EU-Staatsangehörige ohne CovPass-App sind weiterhin verpflichtet, ihre Einreise vorab elektronisch anzumelden und die entsprechenden Dokumente hochzuladen.
Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson (eine Impfung für Grundimmunisierung) anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung beträgt neun Monate. Weitere Impfstoffe sind nur bedingt anerkannt. Detaillierte Informationen hierzu bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Genesene nach einer ärztlich bestätigten Erkrankung werden für zwölf Monate nach der Infektion als immunisiert eingestuft. Es muss ein offizielles, nachprüfbares Testergebnis vorgelegt werden. Erkrankungen im Ausland werden berücksichtigt.
Ungeimpfte Reisende bzw. Reisende mit nicht vollständiger/ nur bedingt anerkannter Impfung müssen mindestens drei Tage vor Abflug die elektronische Einreiseanmeldung (Prä-Registrierung) veranlassen und sich nach Einreise aus Deutschland für fünf Tage in Hotelquarantäne begeben. Für Besucher, die nachweislich Verwandte ersten Grades besuchen und deren Adresse in Katar vorlegen, kann die fünftägige Quarantäne als Heimquarantäne absolviert werden. Zur Beendigung der Quarantäne muss ein Antigen-Schnelltest bei einer zugelassenen Teststelle gemacht werden.
Katarische Staatsangehörige und Residenten: Für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis aus nicht gelisteten Staaten besteht für vollständig Geimpfte / Genesene die Auflage binnen 24 Stunden nach Einreise einen Antigen-Schnelltest in einer anerkannten Klinik zu machen. Es muss kein PCR-Test für die Wiedereinreise vorgewiesen werden und es besteht keine Pflicht zur Quarantäne. Nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Rückkehrende müssen sich für fünf Tage in Heimquarantäne begeben und einen PCR-Test innerhalb von 24 Stunden und zusätzlich einen Antigen-Schnelltest fünf Tage nach Einreise durchführen.
Für Einreisende aus Ländern der "roten Liste" gelten besondere Regeln. Weitere Informationen erteilt das katarische Gesundheitsministerium.
Hinweise für alle Einreisenden:
Bei der Einreise müssen alle Passagiere die katarische Corona-Tracking-App âEhteraz" herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Reisende müssen vor der Einreise ein Formular unterzeichnen, mit dem sie sich verpflichten, die katarischen COVID-19-Vorschriften einzuhalten. Ausgenommen sind vollständig geimpfte katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die aus einem nicht gelisteten Land einreisen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Der Internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Ãber die jeweiligen Beförderungsbedingungen (z.B. Testerfordernisse) informieren die Fluggesellschaften.
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways nach Deutschland bleibt reduziert.
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes im öffentlichen Nahverkehr und in Krankenhäusern. Eine Maskenpflicht besteht des Weiteren für Servicepersonal, das in geschlossenen Räumen arbeitet. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Die aktivierte katarische COVID-19-Tracking-App âEhteraz App" wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und drei Jahren Haft) geahndet werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens einem Meter einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Katar war bislang nicht Ziel terroristischer Anschläge, dennoch kann die Möglichkeit eines Anschlags nicht ausgeschlossen werden.
Die innenpolitische Lage ist stabil. Im Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ãgypten kam es beim Gipfeltreffen des Golfkooperationsrats in Al-Ula am 5. Januar 2021 zu einer Wiederannäherung, die zu einer sukzessiven Wiederaufnahme direkter Flug- und Schifffahrtsverbindungen âmit Ausnahme von Verbindungen zwischen Bahrain und Katar- geführt hat.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig, dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in groÃen Einkaufszentren oder bei GroÃveranstaltungen nicht auszuschlieÃen. Insbesondere Frauen sollten in Taxis den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend die hinteren Sitze benutzen.
Es herrscht teilweise feuchtheiÃes Tropenklima mit gelegentlichen Sandstürmen.
In den Wintermonaten kommt es gelegentlich zu Starkregenereignissen, die zur Ãberschwemmung einzelner StraÃenzüge und damit zu Einschränkungen im Verkehr führen können.
Die Verkehrswege können aufgrund von MaÃnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ãgypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Derzeit bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Ãbergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. AuÃerhalb von Doha ist das Angebot minimal.
Das Angebot an Hotels in Katar ist zwar gestiegen, wird der starken Nachfrage aber saisonal bedingt, insbesondere durch Sportveranstaltungen, noch nicht immer gerecht.
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die 2019 eröffnete Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäÃig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs. Reguläre Buslinien sind hingegen unzuverlässig und nicht zu empfehlen.
Der StraÃenverkehr ist bei guten StraÃenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, disziplinlosem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände, Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.
Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
Sofern Sie mit einem Besuchs- oder Touristenvisum eingereist sind, ist das Führen eines Fahrzeuges mit einem deutschen Führerschein für eine Dauer von bis zu sieben Tagen ab Einreise gestattet.
Wenn Sie ein Fahrzeug für mehr als sieben Tage führen möchten, müssen Sie eine katarische vorläufige und für drei Monate gültige Fahrerlaubnis beantragen. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.
Wenn Sie neben einem deutschen Führerschein den Internationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie ein Fahrzeug für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ab Einreise führen. Ein Mietwagen kann mit dem Internationalen Führerschein nicht gemietet werden. Bitte denken Sie daran, Ihren Internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen.
Detaillierte Informationen des katarischen StraÃenverkehrsamtes bietet Hukoomi.
Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Ãffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Ãffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, z.B. tagsüber SchlieÃung von Restaurants auÃerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden, und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Ãffentlichkeit Abstand zu nehmen.
Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden. Es sind bisher keine Fälle von Verhaftungen von LGBTIQ-Personen bekanntgeworden, eine âaktive" Verfolgung findet nicht statt.
Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit und der Konsum von Alkohol in der Ãffentlichkeit sind verboten, ebenso wie die Einfuhr von Alkohol nach Katar. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Ãffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen âauÃerehelichen Geschlechtsverkehrs" kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.
In Deutschland unbedenkliche ÃuÃerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, von Doha via Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ãgypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren.
In Katar lebende deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Agreements zwischen der EU und den VAE visumfrei in die VAE einreisen. Der katarische Aufenthaltstitel ist insofern unschädlich.
Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass jede Einreiseentscheidung der Souveränität des Gastlandes obliegt und im Einzelfall vom oben genannten Grundsatz abweichen kann.
Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein âVisum-Waiver" oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber von vorläufigen Pässen müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen.
Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.
Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt.
Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten).
Deutsche Staatsangehörige können mit einem regulären Reisepass gegen eine Gebühr von 100 QAR bei Einreise am Flughafen Doha auch ein gemeinsames Visum â bezeichnet als âTourist Joint Visa for Qatar and Oman" â für touristische Reisen in Katar und Oman beantragen.
Das Visum berechtigt zu mehrfacher Ein- und Ausreise und zu je 30 Tagen Aufenthalt in Katar und Oman.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
In Einzelfällen wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Ãberbeglaubigung versehen und anschlieÃend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.
Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen können bei der katarischen Botschaft erfragt werden.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen MaÃnahmen im Sinne einer âAusreisesperre" (engl. âtravel ban") auch auÃerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen âautomatisch' einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.
Die Ein- oder die Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert von mehr als 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet.
Die Einfuhr von Drogen, Alkohol und pornografischem Material sowie religiösen Büchern und Materialen ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.
Sollten Medikamente eingenommen werden müssen, sollte zur Sicherheit das Rezept ggf. auch in englischer Sprache sowie eine Beschreibung/Erklärung des Arztes mitgeführt werden.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ãbertragungsrisiko.
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschlieÃend geklärt ist. Kamele scheinen an der Ãbertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Ãbertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.
Die medizinische Versorgung in Katar genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ãrzte sprechen Englisch.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Ãsterreich | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für mehrmalige Aufenthalte für Zwecke wie Besuche sowie geschäftliche und touristische Reisen von bis zu insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beginnend ab der Einreise. Die genannten Staatsbürger müssen über ein gültiges Rück- bzw. Weiterreiseticket, eine Hotel-Reservierung sowie über einen Reisepass verfügen, der eine Gültigkeit von noch mindestens 6 Monaten hat. Die Visa-Waiver-Bestimmung gilt für den Hamad internationalen Flughafen und alle anderen Grenzstellen:
(a) Deutschland, Österreich und die meisten anderen EU-Länder (Ausnahme: Irland (Rep.) für 30 Tage von der Visumpflicht befreit);
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Hinweis: Es ist auch möglich, ein Visum-bei-der-Einreise gültig für Katar und Oman zu beantragen. Das für mehrfache Ein- und Ausreisen nutzbare Visum berechtigt für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber und Inhaberinnen von einem vorläufigen Pass müssen ein Visum vor der Abreise beantragen.
Visumpflichtige Antragsteller wohnhaft in Deutschland
Einreisevisum: 200 QR (bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin) (Reisende, die nur über einen vorläufigen Reisepass verfügen, müssen vor der Reise ein Einreisevisum bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragen. Für die Beantragung eines Visums direkt bei der Einreise am Flughafen wird ein regulärer Reisepass benötigt).
Geschäftsvisum: 200 QR, (3 Monate gültig, max. 1 Monat Aufenthalt).
Visum-bei-der-Ankunft am Flughafen Doha - Tourist Joint Visa for Qatar and Oman:
100 QR (derzeit ca. 25 € bzw. ca. 26 CHF) bei der Einreise am Flughafen Doha, zahlbar nur mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard, nicht American Express). Das Visum ist nur gegen einen Bearbeitungsaufschlag in bar bezahlbar. Weitere Informationen von der Botschaft.
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mindestens 5 Std. Aufenthalt haben, am Hamad International Airport ankommen, mit Qatar Airways reisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über eine Sitzplatzreservierung verfügen, können bei Ankunft ein kostenloses Transitvisum beantragen und dürfen sich damit bis zu 96 Stunden (4 Tage) in Katar aufhalten.
Alle Nationalitäten, die sich weniger als 24 Stunden im Transitraum des internationalen Flughafens Hamad aufhalten, benötigen kein Transitvisum.
Zahlreiche visumpflichtige Nationalitäten, die bei der Einreise kein Visum erhalten können, können ihr Visum vor der Reise bei der zuständigen Botschaft oder online beantragen, wenn sie mit Qatar Airlines einreisen.
Die folgenden Unterlagen sind am Flughafen vorzulegen:
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket.
Unterlagen für ein Visum bei Botschaft
(a) ausgefülltes Visaformular.
(b) (vorläufiger) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(d) Unterkunftsnachweis in Katar (z. B. Hotelvoucher, Kopie der Hotelreservierung).
(e) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt: Kontoauszüge der letzten drei Monate (Originale und Kopien); (Visa- oder Mastercard-Kreditkarte oder mindestens 1350 € in bar).
(f) Gebühr (Kopie der Banküberweisung an das Konsulat).
(g) 2 farbige Passbilder.
(h) Angaben zum Grund der Reise.
Touristenvisum: Mindestens 10 Werktage. Das Visum sollte von Inhabern von vorläufigen Reisepässen mindestens 4 Wochen vor Abreise bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin gestellt werden.
Online-Visum: innerhalb von 24 Stunden.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 1.400 US$ oder international gültige Kreditkarten, jedoch nicht American Express).
Wer sich länger als 1 Monat im Land aufhalten will, muss bei Ankunft vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit) bzw. eine bis zu 3-monatige Verlängerung seines Visums beantragen (benötigt wird u.a. ein aus dem Heimatland mitzubringendes polizeiliches Führungszeugnis).
Deutsche: Eigener Reisepass oder Kinderreisepass mit Lichtbild.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten reisen, benötigen vorab ein Visum. Die Ausstellung eines Visum bei Ankunft am Flughafen ist nicht möglich.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
In den vergangenen Monaten wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Reisenden dieses Personenkreises wird deshalb dringend empfohlen, ein Visum vor der Einreise zu beantragen.
Personen mit Residence Permit benötigen eine Ausreiseerlaubnis (Exit Permit).
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für mehrmalige Aufenthalte für Zwecke wie Besuche sowie geschäftliche und touristische Reisen von bis zu insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beginnend ab der Einreise. Die genannten Staatsbürger müssen über ein gültiges Rück- bzw. Weiterreiseticket, eine Hotel-Reservierung sowie über einen Reisepass verfügen, der eine Gültigkeit von noch mindestens 6 Monaten hat. Die Visa-Waiver-Bestimmung gilt für den Hamad internationalen Flughafen und alle anderen Grenzstellen:
(a) Deutschland, Österreich und die meisten anderen EU-Länder (Ausnahme: Irland (Rep.) für 30 Tage von der Visumpflicht befreit);
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Hinweis: Es ist auch möglich, ein Visum-bei-der-Einreise gültig für Katar und Oman zu beantragen. Das für mehrfache Ein- und Ausreisen nutzbare Visum berechtigt für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Achtung: Inhaber und Inhaberinnen von einem vorläufigen Pass müssen ein Visum vor der Abreise beantragen.
Vaccination identifier | Besondere VorsichtsmaÃnahmen | |
---|---|---|
Cholera | Nein | |
Gesundheitszeugnis erforderlich | ||
Typhus & Polio | Ja | - |
Malaria | Nein | - |
Essen & Trinken | ||
Gelbfieber | Nein |
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Wasser sollte generell vor der dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Eine sorgfältige Lebensmittelhygiene wird angeraten.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden, ebenso wie rohe Salate und Mayonnaise. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Es kommt vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten, sowie zu Kamelen und Fledermäusen, auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ausländer müssen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorweisen. Mitunter wird eine Bescheinigung von allen Reisenden, die sich länger als einen Monat in Katar aufhalten, verlangt, dass der Besucher HIV-negativ ist und keine der folgenden Krankheiten hat: Tuberkulose, Syphilis, Typhus, Lepra und Hepatitis B.
1 Katar Riyal = 100 Dirham. Währungskürzel: QR, QAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 Riyal im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 50 und 25 Dirham. Der Katar Riyal ist an den US-Dollar gebunden.
American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden von Geschäften und Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Katar nicht mehr akzeptiert.
I. Allg. So-Do 07.00-14.00 Uhr.
Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Online-Deklarationspflicht für die Landeswährung und Fremdwährungen in Bargeld, als Geldmittel und Edelsteine und -metalle ab einem Gegenwert von 50.000 QR. Die israelische Währung darf nicht eingeführt werden.
Empfohlen ist die Mitnahme von US-Dollar. Auch Euro können mittlerweile problemlos in Wechselstuben getauscht werden.
QAR
QR
EUR1 = QAR3.81 |
GBP1 = QAR4.51 |
USD1 = QAR3.64 |
Die offizielle Amtssprache ist Arabisch. Englisch und Persisch sind als Wirtschafts- und Verkehrssprachen wichtig. Gastarbeiter sprechen ihre jeweiligen Heimatsprachen, vor allem Urdu (pakistanische Nationalsprache, die auch in einigen Bundesstaaten in Indien gesprochen wird), Hindi (indische Amtssprache) und andere indoarische Sprachen sind verbreitet. In Hotels wird mitunter auch Französisch oder Deutsch gesprochen.
Arabisch wird weltweit von etwa 320 Mio. Menschen als Muttersprache gesprochen, weitere 60 Mio. Menschen sprechen es als Zweitsprache. Wegen seiner Bedeutung als Sakralsprache im islamischen Glauben hat Arabisch sich zu einer Weltsprache entwickelt. Es ist neben Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch eine der sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen. Außer in Katar ist Arabisch auch Amtssprache u.a. in Ägypten, Algerien, Bahrain, Eritrea, Israel, Irak, Jemen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Tunesien sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten, wobei sich die lokalen Dialekte mitunter sehr voneinander unterscheiden. Der Kairoer Dialekt gilt aufgrund der großen ägyptischen Filmproduktion als allgemein verständlich. Hocharabisch wird nur selten als mündliches Kommunikationsmittel verwendet, wie etwa beim Verlesen der Nachrichten oder bei Gottesdiensten.
Schriftsprache für alle Dialekte ist das geschriebene Hocharabisch. Geschrieben wird von rechts nach links. Im arabischen Alphabet gibt es nur Konsonanten und Langvokale. Arabisch ist eine der Kurrentschriften, d.h. die einzelnen Buchstaben eines Wortes werden miteinander verbunden.
2022
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei nach Katar eingeführt werden:
400 Zigaretten (ersetzbar durch 20 Zigarren oder 300g Pfeifentabak oder 500g Rohtabak oder 2 kg Muʽassel (Maassel), solange der Wert der Tabakwaren nicht 3.000 QR übersteigt).
Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie zum Beispiel ein Laptop, eine Kamera, ein Mobiltelefon etc.;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 3.000 QR.
Sollen verschreibungspflichtige Medikamente für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden, sollte man die ärztliche Verschreibung (möglichst in englischer Sprache) mit sich führen.
Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums eingeführt werden.
Alle Arten von Alkohol sind verboten sowie Drogen, Waffen, Munition, radioaktive Stubstanzen und Geräte, Waren aus Israel sowie Zeitschriften, Bücher, und alle Medien mit Inhalten, die als freizügig und immoralisch angesehen werden könnten.
Weitere Informationen sind von der Zollbehörde von Katar erhältlich.
Konsularabteilung in der Neuengasse 45, 3011 Bern.
+41 (31) 313 72 09/10. Konsularabteilung: +41 (31) 326 06 60.
Hotel Schweizerhof, Bahnhofplatz 11
Bern
3001
Switzerland
(mit Visumerteilung)
+41 (22) 798 85 00.
http://geneva.mission.qa/en
http://geneva.mission.qa/en
Publikumsverkehr nach Vereinbarung.
Avenue du Bouchet 27-29
Genève
1209
Switzerland
Außenstelle der Botschaft in Bonn (Tel: (0228) 36 78 50. Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr).
+49 (30) 86 20 60.
https://berlin.embassy.qa/
https://berlin.embassy.qa/
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.00-12.00 Uhr.
HagenstraÃe 56
Berlin
14193
Germany
+43 (1) 310 49 50.
http://vienna.embassy.qa/en/home
http://vienna.embassy.qa/en/home
Schottenring 10/7a
Wien
1010
Austria
Bei Verhandlungen sollte man viel Geduld und Ausdauer mitbringen.
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-12.00 und 16.00-19.00 Uhr.
Behörden: Sa-Mi 07.00-14.00 Uhr, einige Behörden haben auch am Donnerstag vormittag geöffnet.
Delegation der Deutschen Wirtschaft (AHK)
Omar Al Mukhtar Street, Area 61 Al Dafna, PO Box 24481, Doha, Katar
Tel. +974 (0)443 111 52, +974 (0)443 111 53.
Website: www.ahk.de/katar
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1/15, PO Box 76, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at
Qatar Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer)
PO Box 402, Doha, Katar
Tel. +974 (0)44 55 91 11.
Website: www.qatarchamber.com
Die Landesvorwahl von Katar ist 00974.
Es gibt keine Ortsvorwahlen in Katar und Ortsgespräche sind in der Regel kostenlos.
Es gibt in Katar nur noch wenige öffentliche Telefone. Sie stehen meist bei Einkaufszentren, in Flughäfen und an Straßenrändern. Sie werden mit Telefonkarten genutzt. Ferngespräche sind in den Abendstunden und in der Nacht güstiger als am Tag.
GSM 900/1800, 3G (900/2100), 4G und 5G (Vodafone). Netzbetreiber ist u.a. Ooredoo und Vodafone. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Netzabdeckung ist hervorragend. Um hohe Kosten zu vermeiden, ist eine lokale PrePaid-SIM-Karte ratsam. U.a. gibt es diese am Flughafen oder an Zeitungsständen zu kaufen. Die Netzbetreiber bieten auch mobile Geräte an.
Internetprovider sind u.a. Ooredoo und Vodafone. Es gibt Internet-Cafés in Doha. Sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose WiFi-Hotspots sind im ganzen Land verteilt. So hat man WLAN an vielen öffentlichen Orten wie in Parks, Einkaufszentren, Cafés und Restaurants. Viele Hotels bieten kostenloses WLAN an. Die öffentlichen Computer der Nationalbibliothek in Doha können ebenfalls genutzt werden.
Post nach Europa ist bis zu einer Woche unterwegs. Briefmarken sind in den Postämtern der Qatar Post und an Kiosken erhältlich.
So-Do 07.00-20.00 Uhr, Sa 08.00-11.00 und 17.00-20.00 Uhr (Hauptpost).
Es gibt über 700 Moscheen, u. a. die Große Moschee mit mehreren Kuppeln und die Abu-Bakir-al-Siddiq-Moschee. Die Besucher des Nationalmuseums von Katar machen auf einer Strecke von 1,5 km entlang der Exponate einen Spaziergang durch die orientalische Landesgeschichte. Das Museum für islamische Künste liegt am Rand des Hafens von Doha und hat neben seiner Ausstellung zu islamischen Künsten eine Bibliothek, Galerien, Gärten, ein Restaurant und ein Museum.
Einkaufen ist der beliebteste Zeitvertreib in Katar. Die Katarer verbringen einen Großteil ihrer Freizeit in den riesigen Einkaufszentren in Doha. Luxuriöse Mode von Dior und Chanel findet man in der Porto Arabia Mall auf der künstlich angelegten Insel The Pearl. In der riesigen City Centre Mall im Stadtteil West Bay gibt es Filialen sowohl westlicher als auch arabischer Handelsketten.
Doch auch wer ein weniger verwestlichtes Einkaufsvergnügen sucht wird fündig: Der Souk Wagif in Doha wurde in den 1970er-Jahren erfolgreich wieder aufgebaut, die Atmosphäre und das Ambiente der 1930er-Jahre sind erhalten geblieben. Einheimische wie Touristen kommen hierher, um von Nüssen und Gewürzen bis hin zu edelsteinbesetzten Abayas oder Schachspielen aus Onyx alles zu kaufen. Selbst skurril anmutende Salz- und Pfefferstreuer in Form zweier arabisch gekleideter Personen findet man hier. Tierfreunde sollten den Tier-Souk besser meiden.
Der Doha Souk ist der beste Ort um Stoffe und Kleidung zu kaufen. Hier gibt es Schneider, die vom Anzug bis zum Abendkleid alles herstellen können. Der Gold Souk lohnt einen Besuch; auch wenn man nicht plant hier etwas zu kaufen, sollte man sich den schimmernden Glanz des 18- und 22-karätigen Schmucks nicht entgehen lassen. Und die gute Nachricht für Technikfreaks ist, dass Mobiltelefone und Tablet-Computer in Katar sehr preiswert und dazu auch noch steuerfrei sind (sie sind sogar günstiger als in Dubai). Man sollte allerdings vor dem Kauf sicherstellen, dass die Geräte Zuhause auch funktionieren werden.
Die Geschäfte haben i.A. Sa-Do von 8.00-12.00 und von 16.00-19.00 Uhr. Einkaufszentren schließen erst gegen 21.00 oder 22.00 Uhr. Einige Geschäfte öffnen freitagsabends.
Feilschen ist gängige Praxis, doch nicht in den gleichen Ausmaßen wie in anderen Ländern im Nahen Osten; üblich sind Preisnachlässe um ca. 20%. Man sollte nach dem 'best best price' fragen; zu versuchen den Preis noch weiter zu drücken gilt als unhöflich.
Außerhalb der Hauptstadt gibt es nur wenig Nachtleben, wenn man mal von starkem Espresso und Shishas absieht. Dank der wachsenden Expat-Bevölkerung und der zunehmenden Verwestlichung eröffnen immer mehr Bars und Nachtklubs in Doha. Der angesagteste Ort in der Stadt ist derzeit die Crystal Lounge im W Hotel (Internet: www.whoteldoha.com), während im Lincoln Center (Internet: www.jalcdoha.com) im St. Regis Hotel erstklassiger Jazz live gespielt wird.
Es gibt viele Kinos, die englischsprachige Filme zeigen, und die Doha Players führen Stücke in englischer Sprache auf. Auch das Nationaltheater ist in Doha zu Hause. Im neuen Katara Cultural Village (Internet: www.katara.net) finden Orchester- und Opern-Konzerte statt und manchmal sogar Stand-up Comedy-Veranstaltungen. Es gibt eine kleine – aber wachsende - Zahl an Veranstaltungsorten, an denen Rock- und Popmusik live gespielt werden; die meisten davon befinden sich in den internationalen Hotels.
Auch wenn Doha eine sehr sichere Stadt ist sollte man beachten, dass in einer so traditionellen Gesellschaft wie der in Katar Frauen, die sich anziehen wie sie wollen und gehen wohin sie wollen, eine gewisse Faszination ausüben. In den Clubs gibt es tendenziell viel mehr Männer als Frauen, und mitunter wird sehr viel gestarrt. Katarerinnen dürfen Bars, in denen Alkohol verkauft wird, nicht betreten. Zwar ist es kein Problem wenn westliche Frauen Alkohol trinken, doch sich völlig zu betrinken ist wohl nicht die beste Idee.
Außerhalb der Hauptstadt gibt es nur wenige Restaurants. In Doha hat sich das Angebot in den letzten Jahren deutlich verbessert; Spitzen-Köche wie Guy Savoy, Jean-Georges Vongerichten und Gordon Ramsey haben in der Stadt Restaurants eröffnet. Der kosmopolitische Mix der Bevölkerung hat dazu geführt, dass fast jede erdenkliche Küche vertreten ist, wie z.B. Thailändisch, Amerikanisch, Mexikanisch und Französisch. Die besten Restaurants gehören zu den Hotels. Einer der besten Orte zum Essengehen ist der Souq Waqif, wo es zahlreiche Restaurants gibt, in denen Gerichte aus dem Nahen Osten serviert werden; Irakisch, Persisch, Katarisch, Türkisch und Syrisch stehen zur Auswahl.
Der vor der Küste Katars gefangene Fisch ist ein Genuss, egal ob er vornehm auf dem Teller serviert und mit Silberbesteck verzehrt oder in einem heimeligen Café brutzelnd am Kebab-Spieß an den Tisch gebracht wird. Für die meisten Besucher ist der Freitags-Brunch die wichtigste Mahlzeit der Woche, wenn die großen Fünf-Sterne-Hotels darum konkurrieren, wer die größte und vielfältigste Auswahl an Speisen zu bieten hat. Man sollte unbedingt einen Tisch reservieren!
Einige internationale Hotels und Top-End-Restaurants in Doha schenken Alkohol aus, auch wenn dieser offiziell für Hotelgäste oder "Clubmitglieder" reserviert ist. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit außerhalb dieser Einrichtungen ist verboten.
Meze (eine Auswahl an Salaten, die oft als Vorspeisen serviert werden) sind eine ausgezeichnete Wahl für Vegetarier, sie werden in den meisten Restaurants serviert.
Hotels und Restaurants berechnen normalerweise ein Bedienungsgeld, andernfalls sind 10% angemessen. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.
Da Katar ein „alkoholfreies Land“ ist, gibt es hier keine alkoholischen Getränkespezialitäten, doch werden in den meisten orientalischen Restaurants sehr leckere frische Säfte ausgeschenkt. Eine besondere Spezialität ist ein Zitronen-Minze-Getränk, das aus Orangenblüten-Wasser, frischer Minze und Zitronensaft hergestellt wird.
In Katar darf man in bestimmten Restaurants und Hotelbars ab 21 Jahren Alkohol trinken.
In Katar gibt es zahlreiche neue Spitzenhotels und einige 3- oder 4-Sterne-Hotels, die preiswertere Unterkunft bieten. Vorausbuchung wird empfohlen. Auf alle Ãbernachtungspreise wird 15 % Bedienung aufgeschlagen. Weitere Auskünfte erteilt die Qatar National Hotels Company (s. Adressen).
In Katar wird Glamping in Verbindung mit Aktivitäten wie Dune-Bashing, Falknerei, Erholung am Meer, Quadfahren, Kamelausritten und BBQs nach Art des Landes angeboten. Klimatisierte und luxuriös ausgestattete Beduinenzelte und Wohnwagen stehen in der Wüste und am Meer u.a. im Regency Sealine Camp in Ash ShaqrÄʼ, Private Campest am Dukhan Beach, im Outdoor 369 bei Al Khor, Sarab Camp in Mesaieed sowie im Nachtcamping mit 365 Adventures am Sealine Beach.
Islam ist Staatsreligion (95 %) (davon überwiegend Sunniten (92 %)); Christen, Hindus und Bahai-Minderheiten.
Allgemeines: Besucher sollten über die islamischen Religionsgesetze Bescheid wissen und sich entsprechend verhalten. Zur Gebetszeit (fünfmal täglich) kommen alle anderen Aktivitäten vorübergehend zum Erliegen. Während des Fastenmonats Ramadan sollten auch Nichtmuslime es vermeiden, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen.
Umgangsformen: Katarer sind sehr gastfreundlich. Man sollte sich gegenüber anderen Menschen stets bescheiden und respektvoll verhalten, auch dem Servicepersonal gegenüber. Schreien ist auch im Streitfall sehr verpönt. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird. Die linke Hand sollte nie zum Überreichen oder Entgegennehmen von Gegenständen benutzt werden. Bei einer Einladung gilt es als höflich, zwei kleine Tassen Kaffee oder Tee zu trinken, wobei die Tasse stets in der rechten Hand gehalten wird. Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten katarischen Frauen in Kontakt zu treten oder sie zu beobachten.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden, auf tiefe Ausschnitte sollte verzichtet werden. Arabische Frau wird man in der Öffentlichkeit nur langärmelig bekleidet sehen.
Fotografieren: Es ist per Gesetz verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Komplett verschleierte Frauen sollte man nicht fotografieren.
Rauchen: In Doha ist Rauchen in öffentlichen, geschlossenen Räumen und auf öffentlichen Plätzen verboten. Rauchen ist im übrigen Land generell überall erlaubt, jedoch ist Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gerne gesehen. Gekennzeichnete Nichtraucherbereiche sollten beachtet werden. Es gibt nur sehr wenige Frauen, die rauchen.
Trinkgeld: Eine Service-Gebühr in Höhe von ca. 17% ist meist schon in der Rechnung enthalten. Ist dies nicht der Fall, ist ein Trinkgeld in Höhe von 10% üblich. Taxifahrer erhalten in der Regel 5-10 Riyals. Auch andere Dienstleister wie Friseure, Zimmermädchen, Türsteher, Personal im Wellness-Zentrum etc. erwarten ein kleines Trinkgeld.
Zum Teil feuchtheißes Tropenklima. Der Sommer (Juni - September) ist sehr heiß mit wenig Niederschlag. Der Winter ist kühler, manchmal regnet es. Frühling und Herbst sind warm und angenehm. Die beste Reisezeit beginnt im Oktober und endet im April.
Climate Chart
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Doha at night
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Desert quadbike, Qatar
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The Corniche, Doha, Qatar
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Hooded falcon, Qatar
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Camel warning sign, Qatar
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