Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.30 Uhr
Islamische Republik Iran.
Teheran.
Der Iran grenzt im Norden an Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan und das Kaspische Meer, im Osten an Afghanistan und Pakistan, im Süden an den Persischen Golf und den Golf von Oman und im Westen an den Irak und die Türkei. Der Osten und die Landesmitte bestehen größten Teils aus unfruchtbarer Wüste, die von Qanats (Bewässerungskanälen) und Oasen aufgelockert wird. Die vorherrschende ca. 1000 m hoch gelegene Steppe wird von verschiedenen Gebirgsketten wie dem Zagros-Gebirge durchzogen. Die Landschaft an der Westgrenze ist ebenfalls gebirgig. Im Norden erhebt sich das Elburs-Gebirge steil aus der fruchtbaren Region am Kaspischen Meer. Der 5671 m hohe Berg Damavand ist ein erloschener Vulkan und die höchste Erhebung des Iran.
Islamische Präsidialrepublik seit 1979. Verfassung von 1979 mit Ergänzungen von 1989. 12-köpfiger Verfassungsrat (Wächterrat) seit 1989 als Kontrollorgan für die Konformität von Gesetzen mit dem islamischen Recht (Scharia). Parlament mit 290 Abgeordneten. Der Staatspräsident ist auf unbestimmte Zeit im Amt berufen. Die Staatsgeschichte des Iran ist über 2.500 Jahre alt.
Ayatollah Seyed Ali Musavi Khamene’i, oberster Führer seit 1989.
Ebrahim Raisi, Präsident seit August 2021.
230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.
Iran Standard Time: MEZ +4:30
Iran ist auf vielerlei Art und Weise eine bemerkenswerte Reisedestination, nicht zuletzt, weil es sich – ganz im Gegensatz zu seinem Ruf als strenges, unfreundliches Land – um einen Ort handelt, an dem Besucher meist sehr gastfreundlich aufgenommen werden.
Unbestritten ist, dass die iranische Regierung das herrschende Zivilgesetz mit eiserner Hand durchsetzt, aber für einen Touristen bedeutet ein Besuch im Iran meist eine endlose Liste von freundlichen Einladungen zum Teetrinken (auch wenn man Reise- und Sicherheitshinweise sicherlich Beachtung schenken sollte).
Das persische Erbe ist überall im Land ersichtlich, sowohl in Bezug auf historische Sehenswürdigkeiten, wie z.B. die Ruinen von Persepolis und die noch immer prachtvolle ehemalige Hauptstadt Esfahan, als auch in Bezug auf die einzigartige kulturelle Identität der Iraner, die sie vom Rest der islamischen Welt unterscheidet.
Irans nationale Fluggesellschaft Iran Air (IR) bietet mehrmals wöchentlich Verbindungen von Frankfurt/M., Hamburg und Köln sowie von Wien an.
Turkish Airlines (TK) und Pegasus (PC) fliegen u.a. ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Istanbul nach Teheran.
Nonstop-Flüge nach Teheran gibt es von Ende März bis Ende Dezember mit Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und mit Austrian Airlines (OS) ab Wien mit Zubringerflügen aus der Schweiz, die auch von Swiss (LX) angeboten werden.
Frankfurt/M. - Teheran: 5 Std. 5 Min. (nonstop) bzw. 7 Std. 15 Min. mit Zwischenstopp; Wien - Teheran: 4 Std. 15 Min. nonstop bzw. 6 Std. 55 Min. mit Zwischenstopp; Zürich - Teheran: 8 Std. 15 Min. (mit Zwischenstopp).
Es gibt keine zuverlässigen internationalen Straßenverbindungen. Die Einreise auf dem Landweg ist aus der Türkei (Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Astara und Jolfa) und Armenien (Nurduz-Mogri) möglich. Der Übergang Mirjaveh aus Pakistan sollte aus Sicherheitsgründen gemieden werden. Mitunter werden die Grenzübergänge aus der Türkei und dem Irak geschlossen.
Die Grenze nach Turkmenistan ist derzeit geschlossen. Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Irak und die pakistanische Provinz Belutschistan sollten gemieden werden. Einzelheiten bei den Botschaften.
Fernbusse: Seiro Safar bietet u.a. Busverbindungen zwischen Teheran und Istanbul an (Fahrtzeit: 36 Std.).
Maut: Einige Autobahnen sowie die Shahid Kalantary Brücke, auf der Strecke Tabriz-Urmia über den Urmia-See, sind mautpflichtig.
Führerschein: Deutsche, österreichische, Schweizer und türkische Führerscheine sind in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein bis zu 6 Monate gültig.
Die Anreise per Bahn über die Türkei von Istanbul ist einmal pro Woche mit dem Trans Asya Zug, einem Nachtzug, möglich. Auch von Van (Türkei) fährt einmal pro Woche ein Zug nach Tabriz. Die Bahnverbindungen von Damaskus (Syrien) in den Iran führen ebenfalls über die Türkei.
Der Haupthafen des Landes ist Khorramshahr. Aber auch die Häfen Bandar Abbas, Bandar Bushehr und Imam Khomeini im Persischen Golf sowie Nawshahr und Anzali im Kaspischen Meer werden regelmäßig angelaufen.
Fähren der Valfajr Shipping Company verbinden Bandar Abbas mit Sharjah (VAE), Khorramshahr mit Kuwait und Basra (Irak) sowie Bandar Lengeh mit Dubai.
Iran Air (IR) fliegt u.a. Teheran, Ahwaz, Tabriz, Isfahan, Shiraz, Mashhad und andere größere Städte des Landes an. Auch Iran Aseman Airlines (EP) bietet Inlandsflüge an.
Das iranische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von 167.000 km; davon sind 2.500 km Autobahnen. Die beiden Hauptstraßen, die A1 und A2, verbinden die irakische und pakistanische sowie die afghanische und türkische Grenze.
Maut: Einige Autobahnen sowie die Shahid Kalantary Brücke, auf der Strecke Tabriz-Urmia über den Urmia-See, sind mautpflichtig.
Tankstellen sind ausreichend vorhanden. Allerdings ist vor allem Diesel nur mit einer Tankkarte erhältlich, die Tankwarte i.d.R. bei sich haben.
Das Straßennetz ist im Allgemeinen sehr gut ausgebaut, und die Straßen sind gut gewartet. Die Landstraßen sind asphaltiert; Nebenstraßen können oft nur mit Allradantrieb befahren werden. Im Winter sind Gebirgsstraßen mitunter unpassierbar.
Im Iran gibt es Autobahnen, Schnellstraßen, Land- und Gebirgsstraßen. Die Autobahnen sind mit weißen Autobahnsymbolen auf blauem Grund gekennzeichnet; Schnellstraßen mit einem weißen zweispurigen Straßensymbol auf grünem Grund.
Mietwägen sind in den meisten Städten und an Flughäfen erhältlich.
Taxis sind in allen Städten zu finden. Auch Sammeltaxis, die bis zu zehn Personen befördern können, sind verfügbar. Sammeltaxis fahren erst los, wenn sämtliche Plätze besetzt sind, was man umgehen kann, wenn man bereit ist, die restlichen Plätze zu bezahlen. Die Fahrpreise sollten im Voraus vereinbart werden.
Das Busnetz ist ist im ganzen Land gut ausgebaut. Preiswerte und komfortable Busse verkehren regelmäßig zwischen sämtlichen Städten des Landes. Tickets sind an den Busbahnhöfen erhältlich; für weitere Strecken empfiehlt es sich, das Ticket ein bis zwei Tage vor Fahrtantritt zu kaufen.
Im Nahverkehr fahren Minibusse.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰ (absolutes Alkoholverbot).
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 70-110 km/h (Beschilderung beachten!);
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskrankenâ und âunfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub im Iran ist der Touring- und Automobilclub der islamischen Republik Iran in Teheran.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Deutsche, österreichische, Schweizer und türkische nationale Führerscheine sind im Iran in Verbindung mit einem Internationalen Führerschein 6 Monate lang gültig.
Bei der Einreise mit dem eigenen Pkw ist immer ein internationaler Fahrzeugschein sowie ein Carnet de Passage mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen.
Teheran hat ein weit verzweigtes Busnetz sowie ein U-Bahnnetz mit verschiedenen Linien. Fahrkarten sind an den Bahnhöfen erhältlich.
Das ausgedehnte iranische Eisenbahnnetz wird für den Personenverkehr von der RAJA Rail Transportations Company betrieben.
Intercityzüge verkehren regelmäßig auf den Hauptstrecken zwischen Teheran und Jolfa, Gorgan, Bandar-Abbas, Sarakhs sowie Khorramshahr. Weitere Bahnlinien führen in abgelegenere Provinzen. Viele Berg- und Wüstengebiete sind nur per Zug erreichbar. In den meisten Zügen gibt es klimatisierte Abteile sowie Schlaf- und Speisewagen.
Der Haupthafen des Landes ist Khorramshahr. Weitere Häfen befinden sich in Bandar Abbas, Bandar Bushehr und Imam Khomeini im Persischen Golf sowie Nawshahr und Anzali im Kaspischen Meer.
Es bestehen u.a. Fährverbindungen von Bandar Abbas zu den Inseln Kisch, Qeshm und Hormus.
Letzte Ãnderungen:
Aktuelles â Proteste; Doppelstaater; COVID-19
Sicherheit â Fotografieren und Filmen
Einreise und Zoll â Visum
Redaktionelle Ãnderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Ãnderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App âSicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.
Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch noch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger.
Seit dem 18. September 2022 kommt es nach dem Tod einer jungen Iranerin nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in der Hauptstadt Teheran sowie in vielen weiteren Landesteilen zu Protesten und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften.
Polizei- und Sicherheitskräfte gehen gewaltsam gegen Demonstrierende vor, es gibt Tote und Verletzte. Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen kommt es zu willkürlichen Verhaftungen, auch unbeteiligter ausländischer Staatsangehöriger.
Die Kommunikationsdienste sind regelmäÃig weitgehend eingeschränkt (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp, VPNs).
Zur Situation in den Provinzen Khordestan und Sistan-Belutschistan liegen Hinweise auf ein besonders hartes Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Proteste vor.
Für deutsche Staatsangehörige besteht konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Eine Gefahr besteht insbesondere für Personen, die individuell zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper in bzw. durch Iran reisen. Es besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Dabei können insbesondere elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets etc. eingehenden Untersuchungen unterzogen werden. In elektronische Karten und Navigationssysteme eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Nicht alle Sperrgebiete sind deutlich markiert. Es mehren sich Fälle, in denen die Nutzung von (Hobby-) Drohnen selbst mit einer vorherigen Genehmigung als Spionage eingestuft wurden (s.u. âFotografieren und Filmen").
Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Strafrechtliche Vorschriften sind häufig so vage formuliert, dass eine Vielzahl möglicher Verhaltensweisen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Betroffenen vorher deutlich sein muss. Die Rechtsprechung ist mitunter eindeutig politisch motiviert.
Aufgrund in Iran weit ausgelegter Begriffe wie z.B. ânationale Sicherheit", âSpionage", âTerrorismus" oder sog. âKorruption auf Erden" können z.B. bloÃe ÃuÃerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien, aber auch persönliche Aufzeichnungen wie Tagebücher oder Notizen, die in Deutschland vom Grundrecht der freien MeinungsäuÃerung gedeckt sind, sowie private Kontakte für eine Strafverfolgung ausreichen.
Es kommt häufig und dabei oft ohne nachvollziehbare Gründe zu Verhören und/oder Verhaftungen deutsch-iranischer Doppelstaater. Auch Familienangehörige von Inhaftierten werden regelmäÃig stark unter Druck gesetzt.
Auch Zurückweisungen bei Ein- und Ausreise kommen vor, ohne dass hierfür Gründe bekannt wurden. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. eine Ausreisesperre verhängt wird. Dies ist unabhängig davon, ob die Person in Iran oder Deutschland ihren Wohnsitz hat.
Iranische Behörden behandeln Personen, die neben der deutschen auch im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind, in allen Rechtsfragen wie Personen mit ausschlieÃlich iranischer Staatsangehörigkeit. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Sicherheit â Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
Die Lage an der iranisch-afghanischen Grenze ist unübersichtlich. Insbesondere bei Personen, die die afghanische Staatsangehörigkeit oder sonstige Wurzeln in der Region haben, sind Festnahmen, Inhaftierungen und Abschiebungen nach Afghanistan möglich.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird uneinheitlich gehandhabt. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland und der jeweiligen Fluggesellschaft über die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungbedingungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genieÃen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusvariantengebieten kann untersagt werden.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Landgrenzen bleiben weiterhin teilweise geschlossen. Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Ãber die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Beschränkungen im öffentlichen Leben können sich kurzfristig ändern und werden nicht immer einheitlich umgesetzt. Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, zum Beispiel in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die lokalen Medien bekanntgegeben.
Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.
In Iran kommt es, vor allem in Regionen mit einem hohen Anteil an Minderheiten in der Bevölkerung, unregelmäÃig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Besonders betroffen sind die Provinzen Kurdistan und Sistan-Belutschistan, der Osten der Provinz Kerman sowie die Grenzgebiete zu Armenien, Aserbaidschan, Irak, Pakistan und Afghanistan.
Ende Oktober 2022 sind bei einem Anschlag auf einen schiitischen Schrein in der Stadt Shiraz mindestens 15 Personen ums Leben gekommen.
Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen SicherheitsmaÃnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht. Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen ausländische Staatsangehörige.
In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäÃig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden ausländische Staatsangehörige in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.
In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, Personal der Justiz und Angehörige des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.
Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.
Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach Beendigung der militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern im Zusammenhang mit dem Konflikt um die Region Bergkarabach abgeraten.
Beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.
Bei Protesten und Kundgebungen kann es seitens der Sicherheitskräfte zur Anwendung von unverhältnismäÃiger Gewalt und willkürlichen Festnahmen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und Telefonnetze, können zeitweilig abgestellt werden. Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld von Demonstrationen aufhalten droht Festnahme und Verurteilung.
Alle Ausländer sowie insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschlieÃlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater und Aktuelles.
In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Ãbernachtungsformen hatten, wegen VerstoÃes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos â Besondere Verhaltenshinweise.
Ghods-Tag - (jährliche Ãnderung des genauen Datums)
4. November - Besetzung der US-Botschaft
29. November - Ãbergriffe auf die britische Botschaft
7. Dezember - sog. Studententag.
In vielen öffentlichen Gebäuden ist das Fotografieren und Filmen gänzlich verboten, wie beispielweise im Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA). Dasselbe kann auch für Landschaftsaufnahmen in bestimmten Regionen gelten. Wann und wo Verbote gelten, ist nicht immer ersichtlich.
Fotografieren und Filmen auch vermeintlich harmloser Orte kann zu Missverständnissen bis hin zu Spionageverdacht führen. Häufig werden Personen aufgehalten, Kamera/Handy/Speichermedium konfisziert/durchsucht und die Betreffenden verhört. Verhaftungen sowie mehrjährige Haftstrafen als Konsequenz sind möglich.
In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, Westaserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nichtbewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.
Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch Mobiltelefone werden im Vorbeifahren sowohl auf der StraÃe als auch aus Fahrzeugfenstern heraus entrissen.
Es gibt Fälle, in denen angebliches Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchführt. Wertsachen werden bei einer solchen âKontrolle" einbehalten und auf diese Weise entwendet.
Fahrzeugdiebstähle betreffen insbesondere solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.
In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere in Menschenmengen und abgelegenen Gegenden.
Iran liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen AusmaÃes ist in den meisten Teilen des Landes zu rechnen. Das Klima ist kontinental-trocken mit milden Wintern mit Ausnahme der Gebirge im Norden. Nur an der Golfküste ist es feucht-heiss. In den Bergen kann es zu Lawinen und zu Erdrutschen kommen. Besonders in der Wintersaison ist Vorsicht geboten. Anhaltender Starkregen kann zu weitreichenden Ãberschwemmungen und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs führen. In einigen Landesteilen können ganzjährig Staub- und Sandstürme auftreten.
Die Verkehrswege können aufgrund von MaÃnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Internationale Flüge ab Teheran werden über den auÃerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini Airport (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur für nationale Flüge genutzt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Das inneriranische Flugnetz ist eng, per Flugzeug können alle gröÃeren Städte des Landes erreicht werden. Die Bahn- und Busverbindungen, auch Nachtzüge (Schlafwaggons), sind mit europäischem Standard vergleichbar.
Das StraÃennetz ist gut ausgebaut.
Innerhalb der Städte empfiehlt sich die Nutzung von Taxis (auch über Apps privater Fahrdienstleistungsanbieter wie âSnapp" oder âTAP30") oder der Metro.
Die Zahl der Verkehrstoten, insbesondere bei Motorradfahrern (und ihren Mitfahrenden), ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.
Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was das Unfallrisiko weiter erhöht.
An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur auÃerhalb der GroÃstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.
Autofahren ist in Iran bis zu sechs Monate mit dem deutschen Führerschein möglich.
Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen sind strafbar (wie auch allgemein sexuelle Handlungen auÃerhalb der Ehe). Teilweise werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe bedroht.
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die âStraÃe von Hormuz" wird dringend abgeraten, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu befahren. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der âVerletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.
Die geltenden iranischen Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, sollten unbedingt beachtet werden, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
Foto- und Videoaufnahmen sollten nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der beteiligten Personen aufgenommen werden, siehe Sicherheit â Fotografieren und filmen.
Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund ihrer ÃuÃerungen zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, Soziale Medien und ähnliche angeklagt und verurteilt, siehe auch Aktuelles - Festnahmen, Zurückweisungen und verstärkte Risiken für Individualtourismus, sowie Rechtliche Besonderheiten.
Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien (z.B. Facebook) sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden.
Iranischen Staatsangehörigen ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit ausländischen Staatsangehörigen, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen âüber das normale MaÃ" hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.
Die Gültigkeit des iranischen Visums sollte unbedingt beachtet werden. Sollte es während des Aufenthalts in Iran ablaufen, kann die zuständige Ausländerpolizei dieses verlängern. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, muss vor Ausreise ebenfalls die iranische Ausländerpolizei aufgesucht und eventuelle Strafzahlungen geleistet werden. Im Anschluss kann das erforderliche Exit-Visum aufgestellt werden. Weitere Informationen zum Exit-Visum sind auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zu finden.
Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.
In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Angehörige des muslimischen Glaubens ein Fastengebot, das heiÃt der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
In der Ãffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Anders- oder Nichtgläubige tagsüber verboten.
Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.
Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschlieÃlich iranische Staatsangehörige, siehe Aktuelles.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Zusätzlich können Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis unproblematisch sind, aber die muslimischen Wertevorstellungen verletzen können (zum Beispiel auch tanzen), bestraft werden. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Körperliche Strafen (zum Beispiel Peitschenhiebe) sind möglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart.
Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr auÃerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Alkoholbesitz, -konsum und -einfuhr ist untersagt.
Für Frauen (ab neun Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:
Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. FuÃknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen, kurzärmelige T-Shirts sind jedoch akzeptiert. An religiösen Orten wie Moscheen müssen jedoch lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.
Frauen sollten aus rechtlichen Gründen nicht Motorrad fahren.
Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Ãffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technischen Geräten wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann zu Kontrollen und schnell zum Spionagevorwurf führen.
Schon der bloÃe Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.
VerstöÃe gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.
Landeswährung ist der Rial (IRR), Preise werden jedoch oft in Toman (100.000 Rial entspricht 10.000 Toman, gesprochen oft als 10 Toman) angegeben.
Aufgrund der Sanktionen gegen Iran ist das Land nicht an den internationalen Zahlungsverkehr angeschlossen. Kreditkarten und andere ausländische Geldkarten können nicht genutzt werden.
Zum Geldtauschen gibt es zahlreiche Wechselstuben (auch am Internationalen Flughafen Teherans Imam Khomeini (IKA)) und Banken, die zum tagesaktuellen Kurs in IRR tauschen. Eingerissene oder anderweitig beschädigte Scheine werden oft nicht angenommen. Der Bankkurs unterscheidet sich deutlich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Es gelten gesonderte Einreiseregeln aufgrund der Covid-19 Pandemie, siehe Aktuelles.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Informationen zum Visum erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland wie die iranische Botschaft in Berlin.
Das Visum kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen online beantragt werden.
Das Visum wird nicht in den Pass geklebt, sondern als elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines Ausdrucks mitgeführt wird. Dadurch entfällt auch die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.
Für nicht-touristische Aufenthalte in Iran muss das korrekte Visum (zum Beispiel Journalistenvisum, Arbeitsvisum) beantragt werden. Bei Verstoà gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäÃig hohen Strafen (u.a. mehrjährigen Freiheitsstrafen) gerechnet werden.
Bei Ãberschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums (âExit-Visum") durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Ãberschreitung der Visumsdauer in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exit-Visum fällig.
Vor Einreise kann ein Online-Visum (e-Visa) für die Einreise nach Iran beantragt werden. Die Gebühren betragen je nach Reisezweck zwischen 35 und 90 EUR, gegen einen Aufschlag von 50% ist auch ein Express-Visum möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt (auÃer für Pressevisa) 7 bis 14 Tage.
Ob in Einzelfällen die Beantragung eines Visums bei Einreise am Internationalen Flughafen Teherans Imam Khomeini (IKA) möglich ist, kann nur durch vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung in Deutschland und der Fluggesellschaft geklärt werden.
Vor Antritt der Reise sollte über die Webseite der iranischen Botschaft in Berlin eine Referenznummer generiert werden, um die Visumerteilung am Flughafen zu beschleunigen. Eine Visumbeantragung am Flughafen ohne Referenznummer ist zwar möglich, aber möglicherweise zeitintensiv.
Der Nachweis einer Krankenversicherung und einer Einladung, in der Name, Adresse und Telefonnummer des Einladers vermerkt ist bzw. die Hotelbuchungsbestätigung sollten mitgenommen werden.
Der Bearbeitungsprozess kann sich je nach Aufkommen über einige Stunden hinziehen und eine Ablehnung des Visumsantrags und Rückschiebung nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. AuÃerdem können bei Einreise erteilte Visa in der Regel nicht verlängert werden. Die Beantragung eines Visums vor Einreise ist daher vorzuziehen.
Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Die iranischen Auslandsvertretungen sind verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen.
Wegen der COVID-19-Pandemie wird oftmals ein Krankenversicherungsnachweis gefordert, der eine COVID-19-Erkrankung einschlieÃt.
Ausländische Staatsangehörige können generell über die internationalen Flughäfen des Landes gemäà den geltenden Voraussetzungen einreisen, siehe Aktuelles. Die Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt gröÃtenteils geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Grenzübergänge nach Pakistan befinden sich in der Provinz Sistan-Beluschistan, wo ZusammenstöÃe zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sowie Bandenkriminalität (v.a. Drogenschmuggel), einhergehend mit Ãberfällen, Schusswaffengebrauch verzeichnet werden. Von einer Ãberfahrt per Schiff von iranischen Häfen am Persischen Golf in die VAE wird dringend abgeraten, da es sich um illegale Fähr- und Frachtverbindungen handeln kann.
Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Auf dem Landweg mit dem eigenen Kfz Einreisende benötigen für ihr Fahrzeug eine iranische Kfz-Versicherung.
Zur Beantragung eines Visums für manche Nachbarländer Irans (z.B. Pakistan, Turkmenistan) in Iran wird von den betreffenden Auslandsvertretungen oft eine konsularische Bescheinigung verlangt, in der Passdaten des Reisenden bestätigt werden. Solch eine Bescheinigung kann die Deutsche Botschaft Teheran bei Reisen nach Pakistan nur ausstellen, wenn ein gebuchtes Flugticket vorgelegt werden kann, da das Auswärtige Amt von Reisen in das Grenzgebiet zu Pakistan, Sistan- Belutschistan, abrät.
Wenn der Transitbereich des Flughafens Teheran Imam Khomeini (IKA) nicht verlassen wird, benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein Visum.
Reisen nach Iran können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Personen, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), werden von den iranischen Behörden ausschlieÃlich als iranische Staatsangehörige behandelt, siehe Aktuelles. Dies führt dazu, dass eine konsularische Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran in Notfällen kaum möglich ist.
Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre (insbesondere bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Ãberprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung politischer Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne EheschlieÃung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise aus Iran möglich ist. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (âNowruz", 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich unaufgefordert bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung melden).
Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Wehrdienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Teheran erwirbt die deutsche Ehefrau durch eine nach iranischem Recht wirksame EheschlieÃung mit einem Iraner automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Erwerb der iranischen Staatsangehörigkeit können nur die zuständigen iranischen Behörden erteilen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb nicht verloren. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung der sog. Shenasnameh (Personenstandsdokument) für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen einbehalten. In diesem Fall sollte umgehend mit der Deutschen Botschaft Teheran Kontakt aufgenommen werden.
Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch für die gemeinsamen Kinder besitzt, kann der iranische Ehemann seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen.
Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen.
Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer auÃerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokumenten) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ohne die Zustimmung des früheren Ehemannes ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung in einem iranischen Gerichtsverfahren nicht möglich.
Barmittel mit einem Wert bis 10.000 EUR dürfen ohne weitere Erklärung eingeführt und mit einem Wert bis 5.000 EUR ausgeführt werden. Höhere Beträge müssen angemeldet werden.
Sie dürfen einen bis zu sechs m² groÃen und höchstens 30 Jahre alten Teppich ausführen.
Es ist unklar, ob die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Iran weiterhin möglich ist, siehe Aktuelles. Auskünfte erteilt die zuständige iranische Auslandsvertretung in Deutschland oder die iranischen Grenzbehörden. Bisher war zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ein âCarnet de passage" und ein ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran erforderlich.
Bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug gab es vermehrt Probleme.
Für die Einfuhr von Heimtieren wird eine amtstierärztliche Bescheinigung verlangt, die nicht älter als zehn Tage sein darf, dass das Tier gesund ist, innerhalb der letzten sechs Monate gegen Tollwut geimpft wurde, entwurmt ist und einen Chip besitzt. Empfehlenswert ist der EU-Heimtierausweis. Bei Einreise am Flughafen erfolgt neben einer Kontrolle in der Regel eine erneue amtstierärztliche Untersuchung.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Im westlichen Grenzgebiet des Landes besonders im Stadtbezirk von Marivan wurden mehrere Fälle von Cholera gemeldet. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt mit einem meist milden Verlauf. Eine Choleraimpfung ist daher nur bei besonderen Expositionen notwendig, siehe Cholera.
Impfbestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Der Iran selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Bei Einreise aus Afghanistan, Nigeria und Pakistan muss eine Polioimpfung nachgewiesen werden, die zwischen vier Wochen und 12 Monaten zurückliegt.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Von März bis November besteht ein minimales Malariarisiko in ländlichen Gebieten der Provinz Hormozgan, im Süden der Provinzen Sistan und Belutschestan und Kerman (tropischer Teil) Die touristischen Regionen des Landes gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis ca. 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird eine medikamentöse Malariaprophylaxe nicht empfohlen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ãbertragungsrisiko, das im Iran allerdings nur gering ist (Prävalenz unter 0,1%).
Durchfallerkrankungen sind im Iran noch relativ weit verbreitet. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.
Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren.Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und MilzvergröÃerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. âviszerale") Form vorliegen.
Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in groÃe Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in groÃer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Iran keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Iran strikt verboten. Es können trotz groÃem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
In Teheran ist die Verkehrsbelastung relativ hoch. Durch die zusätzlichen Abgase der Industrie kommt es in der durch Gebirge umgebenen Millionenmetropole insbesondere in den Wintermonaten zu erhöhter Smogbelastung. Atemprobleme und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit.
Die spezialisierte, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt und nicht vergleichbar mit europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erschweren. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau möglich. Auch bei schweren Erkrankungen muss deshalb nur selten eine medizinische Evakuierung ins Ausland, z.B. nach Dubai, oder eine sofortige Repatriierung erwogen werden. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, einschlieÃlich einer Reiserückholversicherung, ist dennoch dringend notwendig.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Ãsterreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist:
Türkei.
E-Visum:
Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder können ein E-Visum beantragen. Nach der Registrierung erhält man eine Referenznummer, mit der man zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, das Visum bei der zuständigen iranischen diplomatischen Vertretung abholt:
Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder können an allen internationalen Flughäfen nach vorheriger Antragstellung online, die mindestens 48 Stunden vor der Reise stattgefunden haben muss, bei der Einreise ein Touristenvisum (an zahlreichen Flughäfen bis zu 3 Monate gültig für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen) beantragen. Ablehnung der Visumanträge sowie verzögerte Bearbeitung kommen gelegentlich vor, die Visumbeantragung vor der Einreise wird deshalb empfohlen. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Krankenversicherung, pre-arrival eVisa confirmation (Siehe "Achtung" unten), Einladung bzw. Hotelbuchungsbestätigung, Rückflugticket, 1 Passfoto (Frauen mit Kopftuch), ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: ca. 75 €:
(a) EU-Länder;
(b) Schweiz.
Achtung: Von der Beantragung eines Touristenvisums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und es kann zu Zurückweisungen kommen. Die Wartezeit kann bis zu 24 Stunden dauern. Reisenden, die kein vorab besorgtes Visum besitzen, sollten unbedingt nur mit einer vor der Reise beim iranischen Außenministerium eingeholten Bestätigung ("pre-arrival eVisa confirmation") reisen, mit der sie nach der Einreise ein Flughafenvisum erhalten. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft vor der Reise ist dringend empfohlen.
Geschäftsleute, Journalisten, Kameramänner und Fotografen benötigen immer ein vorab besorgtes Visum.
Hinweis: Wer mit einem Geschäftsvisum einreist, sollte zusätzlich ein Einladungsschreiben und die Hotelbuchungsbestätigung bei der Einreise vorlegen können. In der Vergangenheit wurden diese Dokumente trotz vorliegendem Geschäftsvisum immer wieder verlangt.
Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen, für vorab beantragte Visa:
E-Visum: je nach Reisezweck 35-90 €.
Antragstellung in Berlin:
Touristenvisum: (einmalige Einreise, 10 - 12 Wochen gültig): 50 € (Normalbearbeitung).
Geschäfts-/Einreisevisum: 60 € (einmalige Einreise); 100 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig); 140 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig): 200 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Expressbearbeitung: Visumgebühr + 50 %.
Bei Antragstellung in anderen konsularischen Vertretungen (Frankfurt, Hamburg, München) gelten abweichende Gebühren.
Antragstellung in der Schweiz:
U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate, Aufenthaltsdauer 1-3 Monate.
Geschäfts-/Einreisevisum: unterschiedlich.
Transitvisum: Bis zu 5 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.
Zunächst online und dann bei der Konsularabteilung der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen) bzw. ein Touristenvisum direkt am Flughafen. Achtung: In der Schweiz kann die Visumbeantragung nur online erfolgen.
Für jeden Visumantrag muss dem zuständigen Konsulat eine siebenstellige Referenznummer des iranischen Außenministeriums vorliegen. Die Referenznummern müssen von den iranischen Reiseveranstaltern beantragt werden.
Bei den folgenden diplomatischen Vertretungen kann das Visum vorab online beantragt und nach Erhalt der Referenznummer persönlich abgeholt werden:
Botschaft und diplomatische Vertretungen der Islamischen Republik in Berlin, Hamburg, Frankfurt a.M. und München.
Iranisches Generalkonsulat in Hamburg;
Iranisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main;
Iranisches Generalkonsulat in München (munich.mfa.ir).
Das so genannte Pre-arrival eVisa kann beim iranischen Außenministerium eingeholt werden.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular und 1 Zusatzformular (in Frankfurt: Kopie des dreiseitigen Formulars Form 1).
(b) 2 aktuelle Passfotos (3 x 4 cm) in Farbe.
(c) Reisepass (Original) und Kopie, der bei der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig ist und der zwei freie, gegenüberliegende Seiten enthält.
(d) Bestätigung der Einzahlung der Visumgebühren (Überweisung).
(e) Nachweis einer im Iran gültigen Unfall- und Krankenversicherung, abgeschlossen bei einer internationalen oder iranischen Versicherungsgesellschaft, oder eine Verpflichtungserklärung des Reisenden, bei Grenzübertritt am iranischen Flughafen bei einer iranischen Versicherungsgesellschaft
(f) Referenznummer der Einladung vom iranischen Außenministerium, die vom Reisebüro bereitgestellt wird.
(g) Ggf. Kopie des Flugtickets.
(h) Fingerabdrücke, die auf der Polizeidienststelle des Wohnortes abgenommen wurden.
(i) Hotelbuchungsbestätigung.
(j) Dokumente zur geplanten Reiseroute.
Geschäftsvisum:
(a) Eine Vorabgenehmigung (Visa Grant Notice) muss von der iranischen Firma online beantragt werden und mit Barcode versehen sein. Diese ersetzt das Antragsformular.
(b)-(i).
(j) Referenznummer des iranischen Außenministeriums: Die Referenznummer wird vom iranischen Geschäftspartner beim iranischen Außenministerium beantragt und in der zuständigen Botschaft in Deutschland hinterlegt.
(k) Entsendungsschreiben der Firma mit Reisegrund und -dauer, vollständigen Angaben zum Geschäftspartner im Iran und Bestätigung der Kostenübernahme.
(l) Einladungsschreiben sowie eine Visitenkarte des entsendenden Unternehmens.
(m) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise.
e-Visum:
(a) ausgefülltes Visumantragsformular
(b) originaler Reisepass + digitales Foto vom Reisepass
(c) Bescheinigung über den Abschluss einer Reiseversicherung
(d) Referenznummer
(e) Nachweis über gebuchte Unterkünfte, Transportmittel
(f) Lebenslauf
(g) digitales Foto (aktuell, farbig, als JPEG, zwischen 10-500 kB, 400 + 600 px, ohne Kopfbedeckung, ohne Brille)
(h) Quittung über Visagebühr
(i) Fingerabdrücke
Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.
Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen. Expressbearbeitung in München: 6 Arbeitstage. Da manche Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.
Bern: 2 Wochen nach Einreichung aller Dokumente und der Referenznummer.
Visum bei der Einreise: Der Bearbeitungsprozess kann u.U. mehrere Stunden dauern, manchmal sogar bis zu 24 Stunden.
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden. Bei Hotelübernachtung übernimmt dies i. d. R. das Hotel.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Empfohlen: mehrere Kopien der wichtigsten Reisepassseiten sowie mehrere Passfotos, die evtl. im Iran benötigt werden (Im Iran muss Kontakt mit Ausländern, z.B. von Hotels oder Behörden, nachweisbar sein. Dazu werden Passfotos und Kopien des Reisepasses benötigt.).
Visum bei der Einreise
(a) - (c)
(d) Nachweis einer Krankenversicherung.
(e) Einladung mit Name und Adresse des Einladenden bzw. Hotelbuchungsbestätigung.
(f) bei Geschäftsreisen dringend empfohlen: zusätzlich zum Visum eine Kopie des Einladungsschreibens aus dem Iran sowie eine Hotelbuchungsbestätigung oder die korrekte Aufenthaltsadresse.
Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Ãber die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Die Regierung von Iran verweigert u.a. den folgenden Personengruppen die Einreise:
(a) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen (Tschador oder Kopftuch sowie langer, nicht taillierter Mantel in zurückhaltender Farbe, blickdichte dunkle Strümpfe oder lange Hosen sowie geschlossene Schuhe).
(b) Reisenden, in deren Reisepass sich entweder ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist:
Türkei.
E-Visum:
Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder können ein E-Visum beantragen. Nach der Registrierung erhält man eine Referenznummer, mit der man zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, das Visum bei der zuständigen iranischen diplomatischen Vertretung abholt:
Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder können an allen internationalen Flughäfen nach vorheriger Antragstellung online, die mindestens 48 Stunden vor der Reise stattgefunden haben muss, bei der Einreise ein Touristenvisum (an zahlreichen Flughäfen bis zu 3 Monate gültig für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen) beantragen. Ablehnung der Visumanträge sowie verzögerte Bearbeitung kommen gelegentlich vor, die Visumbeantragung vor der Einreise wird deshalb empfohlen. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Krankenversicherung, pre-arrival eVisa confirmation (Siehe "Achtung" unten), Einladung bzw. Hotelbuchungsbestätigung, Rückflugticket, 1 Passfoto (Frauen mit Kopftuch), ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: ca. 75 €:
(a) EU-Länder;
(b) Schweiz.
Achtung: Von der Beantragung eines Touristenvisums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und es kann zu Zurückweisungen kommen. Die Wartezeit kann bis zu 24 Stunden dauern. Reisenden, die kein vorab besorgtes Visum besitzen, sollten unbedingt nur mit einer vor der Reise beim iranischen Außenministerium eingeholten Bestätigung ("pre-arrival eVisa confirmation") reisen, mit der sie nach der Einreise ein Flughafenvisum erhalten. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft vor der Reise ist dringend empfohlen.
Geschäftsleute, Journalisten, Kameramänner und Fotografen benötigen immer ein vorab besorgtes Visum.
Hinweis: Wer mit einem Geschäftsvisum einreist, sollte zusätzlich ein Einladungsschreiben und die Hotelbuchungsbestätigung bei der Einreise vorlegen können. In der Vergangenheit wurden diese Dokumente trotz vorliegendem Geschäftsvisum immer wieder verlangt.
Vaccination identifier | Besondere VorsichtsmaÃnahmen | |
---|---|---|
Gelbfieber | 1 | |
Cholera | 2 | |
Gesundheitszeugnis erforderlich | ||
Typhus & Polio | Ja | - |
Malaria | 3 | - |
Essen & Trinken |
Außerhalb Teherans ist die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen Hamadan (Asadabad District, Hamadan District), Kerman, Khuzestan, Markazi (Arak District), Qom Province (Qom District), Sistan and Baluchistan (Iranshahr District, Nikshahr District) und Zanjan (Khodabandeh District). Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Geringes Malariarisiko landesweit unterhalb von 1.500 m von Mai bis September und an der Küste des Persischen Golfs ganzjährig. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax herrscht hier vor.
In einigen Gegenden nördlich des Zagros-Gebietes (Provinz Ardebil und Ost-Aserbaidschan) sowie in den west- und südwestlichen Gebieten soll die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum chloroquin- und sulfadoxin-pyrimethamin-resistent sein.
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist meist pasteurisiert, unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Tuberkulose Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen vor, v.a. in der Provinz Khuzestan. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.
Hepatitis A kommt vor, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatits B.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose, vor allem die Haut-Leishmaniose durch die Sandfliege, kommt in ländlichen Gebieten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das Krim-Kongo-hämorrhagische Fieber kommt ganzjährig vereinzelt in der Provinz Sistan-Baluchistan im Südosten des Landes vor. Es wird durch Zecken und von Mensch zu Mensch übertragen.
Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
1 Iranischer Rial = 100 Dinar. Währungskürzel: Rl, IRR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 und 100 Rl; Münzen in den Nennbeträgen 1000, 500, 250, 100 und 50 Rl.
Wegen des hohen Wertverlustes des Rial sind statt Banknoten die sogenannten Iran-Cheques im Umlauf und werden als gängiges Zahlungsmittel verwendet. Sie werden ausschließlich von der Iranischen Zentralbank ausgegeben.
Meist werden Kreditkarten nicht akzeptiert. Unter Umständen ist die Zahlung mit Kreditkarte bei Fluggesellschaften und in großen Hotels möglich, dies sollte aber unbedingt vor der Buchung erfragt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Generell gilt, dass es im Iran keinerlei Möglichkeiten gibt, Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten deshalb unbedingt genügend Bargeld mitführen.
Bankkarten
Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Es gibt im Iran keine Bankautomaten, die ausländische Karten akzeptieren.
Reiseschecks werden im Iran nicht akzeptiert.
Sa-Mi 07.30-16.00 Uhr (mit Mittagspause), Do 07.30-12.00 Uhr
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf einen Betrag von 50 Mio. Rl begrenzt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen in bar, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von über 10.000 €. Die Ausfuhr von Fremdwährungen in bar ist ab einem Gegenwert von 5.000 € (Flugreisende) bzw. 2.000 € (Reisende zu Land und zu Wasser) zu deklarieren.
Deklarationspflicht für alle mitgeführten Gold- und Silbergegenstände bei der Einreise. Bei der Ausreise werden alle nicht deklarierten Gold- und Silbergegenstände beschlagnamt.
Da Barzahlung üblich ist, sollte ausreichend Bargeld in Hartwährungen (US-Dollar, Euro) mitgeführt werden. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch nicht benötigter Rialbeträge ist meist nicht möglich. Die Wechselbestätigungen sollten aufgehoben werden. Bei der Melli Bank Hamburg kann man Geld in den Iran überweisen lassen und bei den dortigen Filialen ausgezahlt bekommen.
Rs
IRR
EUR1 = IRR33745.70 |
GBP1 = IRR40032.70 |
USD1 = IRR32363.00 |
Amtssprachen sind Persisch und persische Dialekte (Farsi). Arabisch wird im südwestlichen Khuzistan und Türkisch im Nordwesten gesprochen. Viele Beamte und Geschäftsleute verstehen Englisch, Französisch und manchmal auch Deutsch.
2023
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei in den Iran eingeführt werden:
Eine angemessene Menge Tabakwaren für den persönlichen Gebrauch: Maximal 200 Zigaretten oder 50 Zigarren bzw. 250 g Tabak;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit demselben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.
Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Die Ausfuhr von Originalkunsthandwerk, Gold und Goldmünzen, Silber und Schmuck ist verboten, wenn es sich um Antiquitäten bzw. zum Kulturerbe gehörige Gegenstände handelt. Gestattet ist die Ausfuhr von bis zu 20 qm großen, handgewebten Teppichen. Kaviar (bis zu 125g) muss nachweislich mit Devisen erworben worden sein (Beleg). Bestimmte Bücher dürfen nur mit einer Genehmigung des Ministeriums für Kultur und islamische Führung ausgeführt werden.
Alkohol (auch mit Alkohol gefüllte Pralinen und Schokolade), Drogen und Betäubungsmittel (bei Drogenkonsum und Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden), Schweinefleisch, Schusswaffen und Munition, Obst, Gemüse, Pflanzen (einschließlich Samen, Knollen, Wurzeln oder Erdreich), Glücksspiele, alte Bücher, Zeitschriften, Pornografie und alle Publikationen, die das iranische Moral- und Werteverständnis verletzen oder sich gegen die islamische Religion richten, Bakterienkolonien, Schimmelpilze, Insekten und Viren. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der Besitz von Video- oder Audiokassetten, CDs und Zeitschriften streng kontrolliert wird.
Weitere Informationen sind vom iranischen Zoll erhältlich.
+41 (0)31 351 08 01. Konsularabteilung: +41 (0)31 350 10 79.
http://switzerland.mfa.gov.ir/en
http://switzerland.mfa.gov.ir/en
Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr; telefonische Anfragen: Mo-Fr 14.00-16.00 Uhr.
Thunstrasse 68, Postfach 227
Bern
3006
Switzerland
+43 (0)1 712 26 50/59.
http://austria.mfa.gov.ir/de
http://austria.mfa.gov.ir/de
Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr. Konsularabtlg.: Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr, telefonische Auskunft: 14.00-16.00 Uhr.
Jauresgasse 9
Wien
1030
Austria
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M., Hamburg und München.
+49 (0)30 84 35 33 99 und +49 (0)30 84 35 30.
http://germany.mfa.ir/de
http://germany.mfa.ir/de
Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr (tel. Anfragen 14.00-16.00 Uhr).
Podbielskiallee 67
Berlin
14195
Germany
Geschäftsleute sprechen in der Regel Englisch. Handelt es sich bei dem Geschäftsreisenden um eine Frau, sollte dies aus der vorhergehenden Korrespondenz deutlich hervorgehen. Visitenkarten werden nur unter Führungskräften ausgetauscht. Vorherige Terminvereinbarung und Pünktlichkeit werden erwartet.
Geschäftszeiten: Sa-Mi 08.00-16.00 Uhr, manche Büros auch Do 09.00-12.00 Uhr.
Handelsabteilung der Iranischen Botschaft
Podbielskiallee 67, 14195 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 84 35 30.
Website: germany.mfa.ir/de
Deutsch-Iranische Handelskammer e. V.
Große Reichenstraße 14, 20457 Hamburg, Deutschland
Tel. +49 (0)40 44 08 47.
Website: www.dihkev.de
Handelsabteilung der Iranischen Botschaft
Jaurèsgasse 9, 1030 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 712 26 57/58/59.
Website: austria.mfa.gov.ir/de
Handelsabteilung der Iranischen Botschaft
Thunstrasse 68, 3006 Bern, Schweiz
Tel. +41 (0)31 351 08 01.
Website: switzerland.mfa.gov.ir/en
Deutsch-Iranische Industrie- und Handelskammer (AHK)
Bukharest, 8. Straße, Nr. 7 (Arian Gebäude), 1514737119 Teheran, Iran
Tel. +98 (0)21 81 33 10 00.
Website: iran.ahk.de
Die Landesvorwahl ist 0098 und die Ortsvorwahl für Teheran 21. Telefonzellen sind gelb. Der Mobilfunk hat im Iran das Festnetztelefon längst überholt.
GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (LTE). Netzbetreiber sind u.a. TKC (Internet: www.tkckish.com) und Mobile Cell Iran (Internet: www.mci.ir). Internationale Roaming-Verträge bestehen. Prepaidkarten gibt es an Kiosken oder in kleinen Läden zu kaufen und das telefonieren ist damit sehr günstig.
In Teheran und in anderen Städten sowie in einigen Dörfern gibt es Internet-Cafés.
Hinweis: Das Internet unterliegt im Iran der staatlichen Kontrolle. Nur offizielle VPNs sind zugelassen. Einige Websites sind blockiert bzw. zensiert. Außerdem wird die Übertragungsgeschwindigkeit vom Staat beliebig gesteuert, um den Datenfluss je nach Bedarf zu verlangsamen.
Post nach Europa benötigt mindestens zwei Wochen. In Teheran gibt es 10 Hauptpostämter. Briefkästen sind gelb. Briefmarken können auch an manchen Kiosken erworben werden. Öffnungszeiten der Postämter: täglich 08.00-19.00 Uhr, die Postämter in kleineren Städten schließen früher.
Isfahan ist die ehemalige Hauptstadt Persiens und wurde von der UNESCO als Weltkulturerbe eingestuft. Mittelpunkt der Stadt ist ein wunderschöner Platz, der ca. siebenmal so groß ist wie der Markusplatz in Venedig. Hier steht die Moschee Masjid-e Imam mit ihren blauen Kacheln, das Wahrzeichen der Stadt und vielleicht eines der schönsten islamischen Bauwerke. Die Moscheen, Paläste, Brücken und Gartenanlagen sind architektonisch interessant. Die »Freitags-Moschee« (Masjid-e Jomeh) ist heute ein Museum für islamische Architektur. Die Shaikh-Lotfullah-Moschee ist für den Stalaktiteneffekt des Nordeingangs berühmt. Die Jame-Moschee gehört zum Weltkulturerbe der UNESCO.
Teheran, die Landeshauptstadt, ist überwiegend
modern - Teile der schönen Altstadt sind jedoch erhalten geblieben. Die
Shahid-Motahari-Moschee mit ihren acht Minaretten bietet eine gute
Aussicht über die Stadt. Der Basar, der täglich auÃer freitags und an religiösen
Feiertagen geöffnet hat, zählt zu den gröÃten der Welt. Ein weiterer Basar
befindet sich im Vorort Tajrish, im Norden der Hauptstadt. In dem Gewirr von
überdachten Gassen werden kostbare Teppiche, Silber- und Kupferarbeiten sowie
Lebensmittel und exotische Gewürze feilgeboten. Die verschiedenen Handwerke
haben gesonderte Bereiche auf dem Markt und man kann den Handwerkern bei ihrer
Arbeit zusehen. In Teheran gibt es mehrere sehenswerte Museen, u.a. das
Abgineh Museum (iranische Töpferkunst), das Rea Abbasi Museum
(Sammlung iranischer Kalligraphie und Gemälde), das Nationalmuseum (Iran
Bastan Museum), die Rassam Teppichkultur- und -kunstsammlung mit
Teppichwebereischule, das Teppichmuseum, dessen ältester Teppich 450 Jahre alt
ist, sowie das Anthropologische Museum. Die Kulturzentren Bahman, Khavaran und
Azadi, die Nationalbibliothek und der Zoo lohnen ebenfalls einen Besuch. Von
Teheran bieten sich Ausflüge in das Elburz-Gebirge an, wo es Wintersportorte mit
Bergbahnen und Skipisten gibt. Die Wintersportsaison dauert von Januar bis
März.
Ausflüge:
Die historischen Städte Rey, Varamin, Qazvin und
Shemshak sind problemlos von Teheran aus erreichbar.
In Kerman in der südlichen Wüstenregion befinden sich mehrere prachtvolle
Moscheen, ein sehr alter Basar, alte Bäder. Die Ruine einer Zitadelle bei der
Stadt Bam wurde durch ein Erdbeben Ende 2003 völlig zerstört. Besuchern wird
dringend geraten, nur Touren bei staatlich anerkannten Veranstaltern zu
buchen.
In der Provinz Kerman ereignen sich häufig schwere Erdbeben, die die
meisten der aus Lehmziegel gebauten Häuser immer wieder zum Einsturz
bringen. Von touristischen Reisen in das betroffene Gebiet wird daher
nach wie vor abgeraten. Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder
Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan
besteht ein erhebliches Entführungsrisiko.
Die Geschäfte bieten eine groÃe Warenauswahl guter Qualität. Einheimische Produkte kann man in den Basaren kaufen. Beliebte Mitbringsel sind Intarsienarbeiten, Teppiche, Läufer, Seide, Lederwaren, Tischdecken, Gold-, Silber-, Glas- und Keramikwaren. Ãffnungszeiten der Geschäfte: i. A. 09.00 Uhr bis spät in den Abend.
Reis ist das Grundnahrungsmittel. Zu den Landesspezialitäten zählen Chelo Khoresh (Reis mit Gemüse und Fleisch in einer NusssoÃe), Polo Sabzi (Pilaureis mit frischen Kräutern), Polo Chirin (süÃsaurer Safranreis mit Rosinen, Mandeln und Apfelsinen), Adas Polo (Reis, Linsen und Fleisch), Morgh Polo (Huhn und Pilaureis), Chelo Kababs (Reis mit über Holzkohle gegrillten FleischspieÃen), Kofte (Hackfleischbällchen), Kofte Gusht (Hackbraten), Abgusht (Eintopf), Khoreshe Badinjan (Hammel- und Aubergineneintopf), Mast-o-Khier (kalte Jogurtsuppe mit Pfefferminze, kleingehackten Gurken und Rosinen) und Dolmeh (gefüllte Auberginen, Zucchini oder Paprika). Die meisten iranischen Gerichte werden mit Löffel und Gabel gegessen. Getränke: Obst- und Gemüsesäfte sowie Mineralwasser sind beliebt. Teehäuser (Ghahve Khane) sind überall zu finden. Alkoholkonsum ist streng verboten.
Es gibt einige Hotels und eine gute Auswahl an Unterkünften. Hotels mit international bekannten Namen werden nicht unbedingt von den gleichnamigen Ketten betrieben. Studentenunterkünfte sind auch in kleinen Hotels erhältlich. Schulen und Privathäuser bieten ebenfalls Zimmer an. Weitere Informationen von der Iran Tourist Company oder von ITTO (s. Adressen).
Die Anzahl der Campingplätze ist begrenzt, vom Zelten auf Privatgrundstücken wird abgeraten. Wer dennoch zelten möchte, muss sich bei der Polizei registrieren lassen.
Ãberwiegend Islam (89 % Schiiten, 9 % Sunniten); christliche, jüdische, mandäische und parsische Minderheiten.
Umgangsformen: Die Gesetze des Korans bestimmen das tägliche Leben. Alkoholgenuss ist untersagt. Im Iran geben sich nur Personen gleichen Geschlechts zur Begrüßung die Hand. Besucher sollten Gastgeber mit dem Nachnamen oder Titel ansprechen. Iraner sind sehr gastfreundlich. Einladungen zum Tee sind häufig, und von Gästen wird erwartet, dass sie sie nicht ablehnen. Islamischen Gebräuchen entsprechend sollte Kleidung zurückhaltend sein, dies ist besonders wichtig für Frauen — Kopftuch, lange Röcke oder weite Hosen und ein nicht taillierter Mantel gehören ins Gepäck. Sandalen oder Kleidungsstücke mit Ausschnitt sollten nicht getragen werden. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte langärmelige Oberbekleidung getragen werden. In guten Restaurants sowie zu besonderen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Während des Ramadan sind Rauchen, Essen und Trinken in der Öffentlichkeit tagsüber verboten; in größeren Hotels bewirtet man Gäste auch während des Ramadan tagsüber. Kontakte zwischen Nichtverheirateten sind verboten, Ehebruch kann mit der Todesstrafe geahndet werden.
Fotografieren: Das Fotografieren von militärischen oder öffentlichen Einrichtungen ist strengstens verboten. Diese sind nicht immer leicht erkennbar. Besondere Vorsicht und Zurückhaltung ist auch beim Fotografieren von Personen angebracht.
Rauchen: Das Rauchen ist in öffentlichen, geschlossenen Räumen wie in Hotels, Restaurants, in Tee- und Kaffeehäusern etc. verboten. Auch Autofahrern ist das Rauchen am Steuer verboten.
Trinkgeld: In Hotels und Restaurants (Chelokababis) werden 10-15% Bedienungsszuschlag berechnet, dennoch sollte man Trinkgeld geben.
Trockenes Kontinentalklima im Binnenland. Sommer trocken und heiß, Winter kalt. Wenig Niederschlag. In den Hochebenen sind die besten Reisezeiten der Frühling und der Herbst.
Climate Chart
© Columbus Travel Media Ltd
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Sheikh Lotf Allah Mosque, Iran
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Esfahan, Iran
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Tehran, Iran
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Esfan Mosque, Iran
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Central Iran desertlands
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