Mo. - Do. 09.00 - 17.00 Uhr
Fr. 09.00 - 14.30 Uhr
Großherzogtum Luxemburg.
Luxembourg-Ville.
Luxemburg grenzt im Norden und Westen an Belgien, im Süden an Frankreich und im Osten an Deutschland. Ein Drittel des Landes besteht aus den Bergen und Wäldern der Ardennen, der Rest ist Agrarland. Im Südosten liegt das fruchtbare Weintal der Mosel und im Norden der Deutsch-Luxemburgische Naturpark.
Parlamentarisches Großherzogtum seit 1866 in der Form einer konstitutionellen Monarchie. Verfassung von 1868, letzte Änderung 1956. Parlament mit 60 Mitgliedern; Legislaturperiode: 5 Jahre. Beratender Staatsrat mit 21 Mitgliedern. Luxemburg ist EU-Mitglied und Verwaltungssitz der EU.
Großherzog Henri von Nassau, seit 2000.
Xavier Bettel, seit Oktober 2013.
230 V, 50 Hz. Adapter sind nicht erforderlich.
Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 27 März bis 30 Oktober 2022)
Luxemburg ist ein attraktives Land mit einer malerischen Landschaft aus sanft geschwungenen Hügeln und Tälern sowie einer Vielzahl von historischen Sehenswürdigkeiten. Zu entdecken gibt es in Luxemburg auch schöne Wälder, Weinbaugebiete und beeindruckende Sandsteinfelsen.
Die gleichnamige Hauptstadt Luxemburg besteht aus zwei Stadtteilen: der entzückenden Altstadt mit Festungstürmchen und verschlungenen Kopfsteinpflasterstraßen, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört, und das moderne Stadtzentrum des Kirchberg-Plateaus, wo viele internationale Finanzdienstleister ihre Bürogebäude haben. Luxemburg ist stolzes Gründungsmitglied der Europäischen Union und spielt ein Europa eine wichtige Rolle, nicht zuletzt, weil sich mehrere EU-Institutionen in der Stadt Luxemburg angesiedelt haben.
Luxemburgs nationale Fluggesellschaft heißt Luxair (LG). Es bestehen von den meisten europäischen Großstädten aus Linienflugverbindungen nach Luxemburg.
Direktflüge von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Luxemburg werden u.a. angeboten von:
- Luxair (LG) ab München, Saarbrücken, Genf und Wien;
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München;
- Austrian (OS) ab Wien;
- Swiss (LX) ab Zürich.
Frankfurt/M. - Luxemburg: 40 Min.; München - Luxemburg: 1 Std. 5 Min.; Zürich - Luxemburg: 1 Std; Wien - Luxemburg: 1 Std. 45 Min.
Luxemburgs Straßennetz ist an die Netze der umliegenden Länder angeschlossen. Von Deutschland aus mündet die von Saarbrücken kommende Autobahn A8 in die luxemburgische A13 und die von Trier kommende A64 weiter nördlich in die A1.
Fernbus: Der Luxemburg-Saarbrücken-Express-Bus verkehrt mehrmals täglich zwischen Saarbrücken und Luxemburg-Stadt und hat Anbindung an das ICE-Netz der Deutschen Bahn.
Flixbus fährt Luxemburg von vielen Städten in Deutschland, Österreich und der Schweiz aus an.
Maut: In Luxemburg gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Es gibt aus allen Nachbarländern gute Verbindungen nach Luxemburg.
Durch die Osttrasse des TGV ist Luxemburg u.a. von Frankfurt/M., München, Zürich und Paris erreichbar. Der EuroCity fährt über Koblenz oder Basel nach Luxemburg. Intercity-Züge verbinden Frankfurt/M. (Fahrzeit: 4 Std.) und Brüssel (Fahrzeit: 3 Std. 17 Min.) mit Luxemburg. Nähere Informationen erteilen die Deutsche Bahn und die CFL in Luxemburg.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Luxemburg gültig.
Das Saar-Lor-Lux-Ticket ist eine gemeinsame Initiative des Saarlandes, der Region Lothringen, Luxemburgs, der französischen Eisenbahn SNCF, der luxemburgischen Eisenbahn CFL und der Deutschen Bahn DB Regio. Das Ticket kann an Wochenenden und Feiertagen von Einzelreisenden und Gruppen bis 5 Personen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen erteilt die Deutsche Bahn.
Das Ticket Luxemburg Spezial der Deutschen Bahn gilt einen Tag lang für die Strecke Trier-Luxemburg. Das Ticket ist an allen DB-Automaten und DB-Verkaufsstellen, nicht jedoch im Zug, erhältlich. Kinder unter 12 Jahren bezahlen nur den halben Fahrpreis.
Luxemburg-Stadt besitzt den einzigen Flughafen des Landes.
Luxemburg hat ein sehr dichtes Straßennetz. Der südliche Teil des Landes ist gut mit Autobahnen erschlossen. Zu den Städten im Norden von Luxemburg-Stadt gibt es noch keine Autobahnverbindung.
Der allgemeine Straßenzustand ist sehr gut, der der Autobahnen hervorragend.
Das Straßennetz Luxemburgs besteht aus:
Europastraßen (Beschilderung: E plus Nummer, weiße Schrift auf grünem Grund);
Autobahnen (Beschilderung: A plus Nummer, weiße Schrift auf blauem Grund);
Schnellstraßen (Beschilderung: B plus Nummer, weiße Schrift auf blauem Grund);
Nationalstraßen (Beschilderung: eine Nummer, weiße Schrift auf rotem Grund);
Nebenstraßen (Beschilderung: CR plus Nummer).
In Luxemburg sind sämtliche größeren Autovermieter vertreten. Anmietungen sind sowohl am Flughafen als auch in Luxemburg-Stadt und anderen Orten möglich.
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen vor Ort oft eine Jungfahrergebühr.
Taxis sind an Taxiständen verfügbar oder können telefonisch bestellt werden. Sie sind mit Taxametern ausgestattet.
In Luxemburg-Stadt gibt es das öffentliche Fahrradleihsystem Vel'oh. Die ersten 30 Minuten sind kostenfrei; danach wird nach Zeit abgerechnet.
Das Busnetz ist in Luxemburg exzellent ausgebaut. Busse verkehren zwischen allen Ortschaften. Der öffentliche Nahverkehr ist in Luxemburg kostenlos.
Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht auf allen Sitzplätzen.
- Promillegrenze: 0,5 ‰; für Fahranfänger, die ersten zwei Jahre: 0,2 ‰.
- Kinder müssen bis zum Alter von 3 Jahren im Kindersitz befördert werden und zwischen 3 und 17 Jahren oder wenn sie älter, aber kleiner als 150 cm sind, auf dem Rücksitz sitzen.
- Rechtsabbieger müssen entgegenkommenden Fahrradfahrern Vorfahrt gewähren.
- Mischbereifung ist im Sommer verboten.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
- Fahrer, die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, sind verpflichtet fluoreszierende Warnwesten zu tragen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h,
auf Landstraßen: 90 km/h,
auf Autobahnen: 130 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskrankenâ und âunfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub ist der Automobile Club du Grand-Duche de Luxembourg (ACL), Tel. +352 (45) 00 45-1, Pannenhilfe rund um die Uhr: Tel. +352 26000.
Nationaler Führerschein. Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen.
Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen und die Unfallaufnahme zu erleichtern. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
In Luxemburg-Stadt gibt es Linienbusse, Nachtbusse und so genannte Shopping-Busse, die zwischen am Stadtrand gelegenen Parkplätzen und dem Stadtzentrum pendeln. Bus-Fahrpläne und Tarife sind online unter Ville de Luxembourg (VDL) zu finden.
Die Tram in Luxemburg-Stadt wird von Luxtram betrieben und bedient 10 Haltestellen.
Der öffentliche Nahverkehr ist in Luxemburg-Stadt kostenlos.
Das Eisenbahnnetz der Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (CFL) ist ausgezeichnet mit dem luxemburgischen Busliniennetz abgestimmt. Auf den Hauptstrecken verkehren die Züge im Stundentakt.
Erhältlich sind Tages- und Gruppenfahrkarten, die für zwei nach Entfernung gestaffelte sogenannte RegioZonen im grenzüberschreitenden Busverkehr in die Nachbarländer gültig sind. Der öffentliche Nahverkehr ist in Luxemburg, von Zugfahrten in der 1. Klasse abgesehen, kostenlos. Nähere Informationen erteilt die CFL.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Luxemburg gültig.
Letzte Ãnderungen:
Aktuelles - COVID-19 (Einreise)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Ãnderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App âSicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Luxemburgs.
Zwischen Luxemburg und Deutschland bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Seit dem 22. April 2022 sind die zusätzlichen sanitären MaÃnahmen (Impf-, Testnachweis) für alle Flugreisen in das GroÃherzogtum aufgehoben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Vorzeigen eines Impfzertifikats oder einer Genesungsbescheinigung weiterhin ein zulässiges Mittel ist, um die Berechtigung zur Einreise nach Luxemburg im Rahmen der befristeten Beschränkungen für Drittstaatsangehörige nachzuweisen.
Weitere Details finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg wohnende oder mit Sozialversicherungsnummer arbeitende Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten für einen kostenpflichtigen PCR-Test anmelden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich aufgrund einer ärztlichen Ãberweisung testen zu lassen.
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Mit wenigen Ausnahmen sind alle Beschränkungen aufgehoben. In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt weiterhin 3G, d.h. Nachweis einer zertifizierten Impfung, zertifizierten Genesung oder eines zertifizierten Tests; es besteht gelegentlich auch die Möglichkeit, Selbsttests vor Ort unter Aufsicht vorzunehmen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Masken vorgeschrieben, ebenso in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen und in Haftanstalten.
Diese Regelungen sind auch veröffentlicht durch das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
Die Kriminalitätsrate in Luxemburg ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere an Bahnhöfen vor.
Es herrscht gemäÃigtes Klima.
Die Verkehrswege können aufgrund von MaÃnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen.
Auf luxemburgischen Autobahnen gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen in Richtung Frankreich, Belgien und Deutschland an den Feiertagen dieser Länder. VerstöÃe werden mit hohen GeldbuÃen geahndet, die von Reisenden an Ort und Stelle erhoben werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Bei winterlichen StraÃenverhältnissen besteht eine Winterreifenpflicht.
Es ist zudem Pflicht, mindestens eine Warnweste sowie ein Warndreieck mitzuführen. In Notfallsituationen müssen alle Personen, die sich auf der StraÃe bewegen, eine Warnweste tragen.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist gut ausgeprägt.
Das Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Ãberschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer streng.
Luxemburg hat eines der strengsten Waffengesetze in Europa.
Die Mitnahme von Waffen und Selbstverteidigungswaffen ist verboten, dazu gehören z.B. Schreckschusswaffen, Gaspistolen, Tränengas- und Pfeffersprays, Elektroschocker, Spring-, Butterfly- und Wurfmesser und Schlagringe.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Ãbereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente auÃer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Minderjährigen, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, wird empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen, auch wenn es hierzu keine gesetzliche Verpflichtung gibt.
Unterliegt die Sorge und somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Luxemburger Recht, ist die Beglaubigung der Unterschrift mindestens eines der sorgeberechtigten Elternteile durch die Luxemburger Meldebehörden erforderlich.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schlieÃt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Ãberwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, GroÃbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Impfbestimmungen können aufgrund von MaÃnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die Einreise nach Luxemburg sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Es besteht in Luxemburg für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ãrzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | ||
---|---|---|---|---|
Türkei | Ja | 2 | Ja | |
Personalausweis/Identitätskarte | ||||
Andere EU-Länder | Ja/1 | Nein | Nein | Ja/1 |
Schweiz | Ja/1 | Nein | Nein | Ja/1 |
Ãsterreich | Ja/1 | Nein | Nein | Ja |
Deutschland | Ja/1 | Nein | Nein | Ja |
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Luxemburg ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Alle Reisenden mit Ausnahme von EU-Bürgern und Schweizern müssen ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum) und Transitvisum.
Transitvisum: 5 Tage.
Einreisevisum: 90 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem selben Flugzeug oder dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den luxemburgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Luxemburg aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Alle Ausländer mit Ausnahme von EU-Bürgern und Schweizern müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Achtung: Ausländische Minderjährige, die ohne ihre Erziehungsberechtigten/ Eltern reisen, müssen bei der Einreise nach Luxemburg über eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern verfügen.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Vaccination identifier | ||
---|---|---|
Essen & Trinken | ||
Besondere VorsichtsmaÃnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich | |
Malaria | Nein | - |
Typhus | Nein | - |
Cholera | Nein | |
Gelbfieber | Nein |
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger in Luxemburg ist die Nationale Krankenkasse für Arbeiter (Caisse nationale d'assurance maladie des ouvriers). EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zanharzt der eigenen Wahl. Die Kosten der Behandlung müssen zunächst selbst bezahlt werden, bevor sie im Heimatland zurückerstattet werden.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Leitungswasser kann bedenkenlos getrunken werden. Die Hygienestandards in den Restaurants sind gut, so dass die Speisen bedenkenlos verzehrt werden können. Beim Verzehr von Schalentieren kann es in seltenen Fällen zu einer Infektion kommen.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Die Übertragungszeit sind die Monate April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Kinder und Jugendliche, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen.
Luxemburg gilt als tollwutfrei.
In Luxemburg und in allen anderen EU-Länderngilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Luxemburg akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
American Express, Mastercard, Visa und Diners Club werden häufig angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Luxemburg nicht akzeptiert.
In der Regel Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.30 Uhr. Einige Banken haben auch über die Mittagszeit sowie samstags geöffnet.
Geld kann in Banken, in Wechselstuben am Flughafen, in Bahnhöfen, in Postämtern und in größeren Hotels (dort jedoch meist zu einem ungünstigeren Kurs) gewechselt werden.
â¬
EUR
EUR1 = EUR1.00 |
GBP1 = EUR1.19 |
USD1 = EUR0.96 |
Seit 1984 gibt es drei amtliche Arbeitssprachen: Französisch, Deutsch und Luxemburgisch (Lëtzebuergesch). Gesetzessprache ist Französisch, Geschäftssprachen sind Deutsch und Französisch. Auf Ortsschildern steht unter der französischen Bezeichnung der luxemburgische Name. Englisch ist weit verbreitet, vor allem in touristisch gut besuchten Gebieten.
Lëtzebuergesch ist ein nordwestmoselfränkischer Dialekt, der sich vom Norddeutschen etwa ebenso stark unterscheidet wie Schwizerdütsch. Die Sprache wird vor allem unter Luxemburgern gesprochen, als Schriftsprache findet sie nur selten Verwendung. Auch in den Medien wird zumeist Deutsch oder Französisch verwendet, nur wenige Fernseh- und Radiosendungen sind auf Lëtzebuergesch.
Gebürtige Luxemburger wachsen dreisprachig auf. In Luxemburg-Stadt arbeiten jedoch viele Belgier und Franzosen, die nur Französisch verstehen.
Da Französisch von allen Luxemburgern verstanden wird, hier einige hilfreiche Wörter und Sätze auf Französisch:
2022
Bis zu zwei öffentliche Feiertage pro Jahr, die auf einen Sonntag fallen, können auf den darauf folgenden Montag verlegt werden.
[*] Nur in der Stadt Luxemburg.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Luxemburg eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% bzw. mit einem Gehalt von 80 % oder mehr vergälltem Alkohol oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom luxemburgischem Zoll erhältlich.
Generalkonsulat in Genf. Konsulate in Basel und Zürich.
+41 (31) 311 47 32. Konsularabteilung: +41 (31) 311 68 76.
http://berne.mae.lu/ge
http://berne.mae.lu/ge
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-12.00 Uhr.
Kramgasse 45
Bern
3011
Switzerland
Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck und Salzburg.
+43 (1) 478 21 42.
http://vienne.mae.lu/ge
http://vienne.mae.lu/ge
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr.
SternwartestraÃe 81
Wien
1180
Austria
Honorarkonsulate in Bad Homburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Schäftlarn, Stuttgart, Trier und Saarbrücken.
+49 (30) 26 39 57 0.
http://berlin.mae.lu/ge
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Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.30-11.30 Uhr.
KlingelhöferstraÃe 7
Berlin
10785
Germany
Terminvereinbarung und Visitenkarten sind üblich. Für Geschäftsreisen ungünstig sind die Weihnachtszeit, Ostern sowie die Ferienmonate Juli und August.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.
+352 (0)423 93 91.
https://www.cc.lu/accueil/
7, Rue Alcide de Gasperi
Luxembourg-Kirchberg
2981
Luxembourg
+32 (0)2 649 87 87.
https://www.chambredecommercesuisse.com/fr/
Square des Nations 24
Bruxelles
1000
Belgium
(+32) (02) 203 50 40.
https://debelux.ahk.de/
21 Avenue du Boulevard
Bruxelles
1210
Belgium
Die Landesvorwahl ist 00352.
Die Zahl der öffentlichen Telefone nimmt weiter ab. Öffentliche Telefone werden mit Prepaid-Telefonkarten (Telekaart) und gelegentlich mit Kreditkarten genutzt. Telefonkarten können im Kiosk, bei Zeitungsständen oder in Postämtern erworben werden.
GSM 900, GSM 1800, 2G, 3G und 4G. Netzbetreiber sind u.a. Tango und Post Luxembourg. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer luxemburgischen SIM-Karte lohnen.
Internet-Cafés sind landesweit vorhanden. Internetanbieter ist u.a. Visual Online. Die Nutzung der Internet-Terminals in der städtischen Bibliothek der Stadt Luxemburg ist kostenlos. Nach einer kostenlosen Registrierung bei citywifi Free kann man das kostenlose öffentliche WLAN Netzwerk in der Stadt Luxembourg, in Esch-sur-Alzette, Dudelange, Käerjeng, Grevenmacher und in Rumelange nutzen. Zudem bieten zahlreiche Hotels, Cafés und der Flughafen kostenloses Wi-Fi.
Man kann an alle Postämter postlagernd schreiben, man muss jedoch ein Postfach beantragen. Die Post wird bis zu einem Monat aufgehoben. Postämter sind Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr geöffnet, kleinere Postämter oft nur einige Stunden täglich.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Luxemburg empfangen.
Die Stadtansicht von Luxembourg-Ville ist eine der schönsten Europas. 2007 war Luxemburg europäische Kulturhauptstadt. Charakteristisch sind vor allem die unterschiedlichen Höhenniveaus, auf denen die einzelnen Stadtteile historisch entstanden sind. Jahrtausendenalte, mächtige Felswände wechseln sich mit den typischen spitzen Kirchtürmen aus dem Mittelalter ab. Die bedeutendsten Sehenswürdigkeiten der Stadt umfassen das Nationalmuseum für Naturgeschichte, das Museum für Geschichte und Kunst, das Museum für Stadtgeschichte, dessen Architektur sehr erfolgreich Altes mit Neuem in Verbindung setzt, die Kirche St. Mathieu (11./16. Jh.), die Kathedrale Notre Dame (17. Jh.), die Kasematten, eine gewaltige unterirdische Befestigungsanlage, die 1994 mit der gesamten Luxemburger Altstadt in die Liste des UNSECO Weltkulturerbes aufgenommen wurde, und das Rathaus (1830-38). In der gediegen-gemütlichen Atmosphäre des Place d'Armes, des Hauptplatzes der Stadt Luxemburg, kann man sich in einem der zahlreichen StraÃencafés und Restaurants herrlich entspannen. Unweit davon befindet sich ein weiterer belebter Treffpunkt, der Place Guillaume (auch Knuedler genannt), auf dem mittwochs und samstags Märkte abgehalten werden.
Ausflüge
Zu den besonders sehenswerten Ausflugszielen zählen die prähistorischen Höhlen in Mersch, das im 7. Jahrhundert erbaute Benediktinerkloster in Echternach, die römischen Ruinen am Titelberg (1. Jh.), die römischen Tempelruinen in Steinsel und das Victor-Hugo-Museum in Vianden, dessen Stadtbild von der mächtigen Burg geprägt wird. Weitere Burgen kann man in Beaufort, Larochette und Bourscheid besichtigen. Ein wahres Kleinod ist das idyllische Städtchen Clerf. Herrliche Wandermöglichkeiten bietet der Deutsch-Luxemburgische Naturpark (täglich Ausflugsfahrten vom Busbahnhof in Luxembourg-Ville).
Besonders beliebte Andenken sind Porzellan und Kristallglas. Die Porzellanmanufaktur von Villeroy & Boch in Septfontaines wurde 2010 geschlossen, da die Produktion nach Asien verlagert wurde, doch gib es auf dem Werksgelände noch immer einen Fabrikverkauf, in dem 2.Wahl-Ware und Auslaufmodelle verkauft werden. Es gibt auch ein reguläres Villeroy & Boch-Geschäft in der Innenstadt.
Eine weitere regionale Spezialität ist das tönerne Steingutgeschirr aus Nospelt, wo alljährlich im August eine vierzehntägige Ausstellung über heimische Handwerkskunst stattfindet. Das beliebteste in den Töpfereien von Nospelt gefertigte Stück – vor allem unter Kindern – ist das trällernde Péckvillchen (Keramikpfeifen in Vogelform), das nur bei der Éimaischen, dem traditionellen Emmaus-Fest am Ostermontag, in Nospelt und auf dem Markt in der Stadt Luxemburg erhältlich ist.
Vornehme Kleidungsstücke und Accessoires findet man in den zahlreichen Markengeschäften international bekannter Designer, die man in der Innenstadt von Luxemburg vorfindet. Das größte Einkaufszentrum der Stadt ist das Auchan Mall on Plateau du Kirchberg, wo über 60 Geschäfte ein abwechslungsreiches Warenangebot bieten. Das Belval Plaza in Esch-sur-Alzette, der zweitgrößten Stadt des Landes, ist ebenfalls ein sehr großes Einkaufszentrum.
Bei der Suche nach bestimmten Geschäften hilft der Cityshopping Info Point (Internet: www.cityshopping.lu), der sich im Stadtzentrum von Luxemburg auf den zentralen Place d’Armes befindet (Öffnungszeiten: Di-Sa 10:00 bis 18:00 Uhr).
Mo 12.00-18.00 Uhr, Di-Sa 08.30-18.00 Uhr, in den großen Einkaufszentren z.T. auch länger. Einige kleine Läden öffnen 08.30-19.00/21.00 Uhr. In den kleineren Ortschaften schließen die Geschäfte mitunter für eine kurze Mittagspause.
Die Geschäfte in der Stadt Luxemburg City sind an bestimmten Sonntagen im Jahr geöffnet, normalerweise an den Adventssonntagen. Einige Geschäfte haben montags geschlossen.
Besucher der Hauptstadt Luxemburg können aus einer ganzen Reihe an Unterhaltungsangeboten wählen, von Klassik-Konzerten, Theater- Opern- oder Ballettaufführungen bis hin zu Nachtklubs, Kinos und Diskotheken, welche für gewöhnlich bis 03.00 Uhr geöffnet sind. Außerdem gibt es ein großes Angebot an Restaurants für jeden Geschmack. Der Komplex Rives de Clausen, der sich auf dem Gelände einer ehemaligen Brauerei im Stadtteil Clausen befindet, ist unter jungen und eher wohlhabenderen Erwachsenen in den letzten Jahren immer beliebter geworden (Internet: www.rivesdeclausen.com). Hier gibt es über ein Dutzend Bars und Klubs, in denen bis in die frühen Morgenstunden Musik gespielt wird. Es gibt auch einige Theaterhäuser in der Stadt, in denen zum Teil auch Stücke auf Deutsch oder Englisch aufgeführt werden.
Die Kulturfabrik in Esch-sur-Alzette, der zweitgrößten Stadt des Landes, ist ein lebhafter und sehr empfehlenswerter Veranstaltungsort mit angeschlossenem Restaurant/Bar-Komplex in einem ehemaligen Schlachthof (Internet: www.kulturfabrik.lu). Bekannt ist auch die Rockhal (Internet: www.rockhal.lu), welche der größte und wichtigste Veranstaltungsort des Landes für Rock-Konzerte ist und in der regelmäßig internationale Stars auftreten.
Das L'Inoui im ansonsten eher verschlafenen Örtchen Redange ist ein gediegenes und gemütlich eingerichtetes Lokal mit ausgezeichneter Speise-und Getränkekarte. Auf der hauseigenen Bühne werden in intimem Rahmen Theaterstücke und Konzerte aufgeführt (Internet: www.inoui.lu).
Bekannte Kinos sind Utopolis, Cine Utopia, Cine Cite und Cinematheque Municipal. Filme werden meist in der Originalfassung gezeigt mit französischen und manchmal deutschen Untertiteln. Größere Kinos wie das Utopolis (Internet: www.utopolis.lu) zeigen auch deutsche Fassungen (genau auf das Programm achten!).
Im kostenlosen Stadtmagazin Nightlife.lu sind Veranstaltungen und Tipps rund ums luxemburger Nachtleben zu finden (auch im Internet: www.nightlife.lu).
Die traditionelle luxemburgische Küche vereint ordentliche Portionen, welche die deutsche Herzlichkeit und den gesunden Appetit widerspiegeln, mit dem Fingerspitzengefühl und der Extravaganz, wie man es aus Frankreich und Belgien kennt. Heimische Süßwasserfische wie Forelle, Hecht oder Flusskrebse werden in ganz Luxemburg exzellent zubereitet, ebenso wie die zahlreichen Backwaren und Kuchen. Es gibt köstliche Nachspeisen, die häufig mit Likören veredelt werden, z. B. Omelette soufflée au kirsch. Ein Schuss quetsch (Zwetschgenschnaps), Mirabellen- oder Kirschwasser verfeinert Babas (kleine Kuchen) und Obstsalat. Restaurants und Bars entsprechen dem nordeuropäischen Standard.
Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren dürfen sich in Gaststätten nur in Begleitung Erwachsener aufhalten. Die Öffnungszeiten sind 07.00-24.00 Uhr (werktags) und bis 03.00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen.
15% Bedienungsgeld ist in den Hotel-, Restaurant- und Gasthausrechnungen enthalten. Taxifahrer erwarten 15% des Fahrpreises.
Luxemburgs weiße Moselweine ähneln den Rheinweinen. Die luxemburgischen Weißweine werden aus einzelnen Rebsorten gekeltert, darunter Riesling, Pinot Blanc, Pinot Gris und Gewürztraminer. Die Qualität ist meist hervorragend und genießt einen internationalen Ruf. Auch die Crémants (Schaumweine) entsprechen einem hohen Standard und werden gerne als Aperitif vor dem Abendessen genossen. Auch die Rotweine, vor allem der Pinot Noir, werden von Jahr zu Jahr besser. Viele kleine Weinkellereien, die nicht über Flaschenabfüllanlagen verfügen, vertreiben ihre Produkte über eine große Genossenschaft, Domaines de Vinsmoselle, welches das am häufigsten zu findende Label im ganzen Land ist.
Bier ist eine weitere Spezialität und eine traditionelle Industrie, doch die Brautraditionen sind nicht so bedeutend wie in den Nachbarländern Deutschland und Belgien. Die bekanntesten Biersorten sind Mousel, Bofferding, Diekirch, Funck und Simon. Auch das Angebot an Likören und Spirituosen wie Eau de vie (45-50% Alkoholgehalt) ist reichhaltig; meist werden heimische Früchte verarbeitet, vor allem Pflaumen (z.B. Zwetschgen und Mirabellen) oder Birnen.
In Luxemburg darf man ab 17 Jahren Alkohol trinken.
Informationen sind erhältlich vom Verkehrsamt, das einen kostenlosen Führer herausgibt, oder vom nationalen Hotelverband Horesca, 7 Rue Alcide de Gasperi, PO Box 2524, LU-1025 Luxembourg-Kirchberg (Tel: 421 35 51. Internet: www.horesca.lu).
Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt.
Es gibt über 120 Zeltplätze. Einstufung in drei Kategorien nach von der Regierung aufgestellten Normen. Preise sind jeweils am Eingang angegeben. Das Verkehrsamt verschickt eine kostenlose Informationsbroschüre.
In Beaufort, Bourglinster, Echternach, Ettelbruck, Grevenmacher, Hollenfels, Larochette, Lultzhausen, Luxembourg-Ville, Vianden und Wiltz. Einen Jugendherbergsführer gibt es kostenlos vom Verkehrsamt, vom Jugendherbergswerk, 2 Rue du Fort Olisy, LU-2261 Luxembourg (Tel: 26 27 66 40) oder von der Centrale des Auberges de Jeunesse Luxembourgeoises, 2, rue du Fort Olisy, L-2261 Luxembourg (Tel: 26 27 66 40. Internet: www.youthhostels.lu).
87% römisch-katholisch; 13% protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Allgemeines: Luxemburger gelten als ausgeglichene, offene und moderne Menschen, Arroganz ist ihnen fremd. Wer sich freundlich und bescheiden zeigt, wird bald eine herzliche Beziehung zu den Luxemburgern aufbauen können.
Rassismus ist in diesem Land, in dem Menschen aus über 120 Nationalitäten leben und arbeiten, so gut wie unbekannt. Man sollte jedoch beachten, dass die luxemburgische Zivilbevölkerung im Zweiten Weltkrieg sehr unter der deutschen Besatzungsmacht gelitten hat und dies noch heute ein heikles Thema ist. Anmerkungen über die Kleinheit des Landes hingegen werden auch von den Luxemburgern mit Humor genommen.
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, unter Freunden sind drei Küsse abwechselnd auf die Wangen üblich. Man begrüßt sich ganztägig mit Moien. Die korrekte Anrede ist Här (Herr), Madame/Fra (Frau) oder Joffer (Fräulein). Gastgebern überreicht man ein kleines Geschenk oder einen Blumenstrauß, auch die Kinder freuen sich über eine Kleinigkeit. Die Tischsitten entsprechen in etwa den französischen Gepflogenheiten. Man beginnt mit dem Essen, nachdem alle Gäste bedient worden sind. Zu einem Stück Kuchen oder Torte wird neben der Kuchengabel auch stets ein Messer gereicht; dessen Benutzung ist nicht unbedingt erforderlich. In den Monaten Juli und August sowie zur Osterzeit verreisen viele Luxemburger mit ihren Familien.
Kleidung: Luxemburger legen viel Wert auf ihr äußeres Erscheinungsbild. Gepflegte Freizeitkleidung ist in den meisten Fällen akzeptabel. In einigen Restaurants, Klubs und zu besonderen gesellschaftlichen Anlässen trägt man elegantere Kleidung in gedeckten Farben mit dezenten Accessoires.
Rauchen: Am Flughafen, in Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Restaurants, Cafés, Bars, Diskotheken, Kinos, Theatern, in Schulen und in anderen staatlichen und kommunalen Gebäuden darf nicht geraucht werden. Es besteht ein Rauchverbot auf allen öffentlichen Plätzen. Einige Hotels, Cafés, Diskotheken und Restaurants bieten Raucherzimmer an.
Trinkgeld: In Hotels und in Restaurants ist ein Trinkgeld in Höhe von 10% üblich, obwohl Trinkgeld schon in der Rechnung enthalten ist. Taxifahrern gibt man in der Regel 15% Trinkgeld.
Atlantisch-gemäßigtes Klima. Im Norden (Ardennen-Region) etwas regnerischer und kühler. Im Winter häufig Schneefall. Die beste Reisezeit liegt in der Zeit von Mai bis Mitte Oktober.
Climate Chart
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Neumunster Abbey, Luxembourg
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Explore Luxembourg's old town
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Lower Luxembourg City close to the fort
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Beautiful waterfall, Luxembourg
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Luxembourg Cathedrale Notre-Dame
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Luxembourg Town Hall
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Jardins du Luxembourg
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Old Luxembourg
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